Eine Gruppe in den sozialen Medien gilt dann als öffentlich (auch wenn es eine geschlossene Gruppe ist), wenn der überwiegende Teil der Nutzer NICHT persönlich und freundschaftlich verbunden sind, so doof das auch klingen mag
Der MEGA65-Laber-Stammtisch
- Snoopy
- Thread is Unresolved
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Eine Gruppe in den sozialen Medien gilt dann als öffentlich (auch wenn es eine geschlossene Gruppe ist), wenn der überwiegende Teil der Nutzer NICHT persönlich und freundschaftlich verbunden sind, so doof das auch klingen mag
Überall ist Panama
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Jeder, der sich für den Mega65 interessiert und/oder die Emulator Variante findet das ROM in nichtmal 2 Minuten über Google, diese Diskussion ist flüssiger als Wasser
Sprechen wir jetzt von flüssigen Wasser oder gefrorenem ? Oder gefrorenem Flüssig Wasser ? Oder flüssigen gefrorerenem Wasser? Ich frage für einen Freund
Instant Wasser! Einfach Wasser zu, fertig!
Das umrühren bitte nicht vergessen. Es könnte sonst die Konsistenz darunter leiden.
Ich bevorzuge ja eher das dehydrierte Wasser. Das lässt sich viel leichter transportieren in Pulverform.
Sehr interessant.schmeckt das eher zu Reis oder zu Nudeln ? Wenn es pulverisiert ist,kann man dann das wieder verflüssigen oder muss man das dann lutschen?
Einfach ein wenig Wasser drauf und schon ist es wieder flüssig. Ist auch sehr praktisch in Wüstengegenden.
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Koennte man das ROM nicht in der C64-Cloud zum Download anbieten? Dort kommt man nur per wechselndem Passwort rein und es ist nicht oeffentlich.
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Eine Gruppe in den sozialen Medien gilt dann als öffentlich (auch wenn es eine geschlossene Gruppe ist), wenn der überwiegende Teil der Nutzer NICHT persönlich und freundschaftlich verbunden sind, so doof das auch klingen mag
Ist auch im echten Leben so, z.B. wenn es um Veranstaltungen oder sonstige Rahmen geht
Hach, jetzt sind wir ja wieder bei rechtlichen Dingen angelangt
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Ist auch im echten Leben so, z.B. wenn es um Veranstaltungen oder sonstige Rahmen geht
Hach, jetzt sind wir ja wieder bei rechtlichen Dingen angelangt
Ja, das war auch lediglich auf den sagen wir mal Austausch
über Discord (öffentlich/nicht öffentlich) gedacht denn das ist etwas was sich rechtlich auch "greifen" lässt
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Eine Gruppe in den sozialen Medien gilt dann als öffentlich (auch wenn es eine geschlossene Gruppe ist), wenn der überwiegende Teil der Nutzer NICHT persönlich und freundschaftlich verbunden sind, so doof das auch klingen mag
Ist auch im echten Leben so, z.B. wenn es um Veranstaltungen oder sonstige Rahmen geht
Hach, jetzt sind wir ja wieder bei rechtlichen Dingen angelangt
Ich schlage vor, wir lassen das rechtliche Gelabere bleiben und haben einfach wieder Spaß mit unseren Mega65. Oder dem Emu. Oder dem Nexys. Und ich frage auch niemanden, wo er sein ROM her hat
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Ich schlage vor, wir lassen das rechtliche Gelabere bleiben und haben einfach wieder Spaß mit unseren Mega65. Oder dem Emu. Oder dem Nexys. Und ich frage auch niemanden, wo er sein ROM her hat
Diesem Vorschlag stimme ich - wie die Juristen zu sagen pflegen - vollumfänglich zu. Wenn es zum Urheberrecht noch Gesprächsbedarf gibt, könnt Ihr das ja in einen separaten Thread auslagern. Ist zwar ein Laberthread hier, aber war schon recht viel Diskussion zu einem echten "non issue" - jeder, der den Emulator benutzen will, wird meines Erachtens an das ROM kommen und Zufallsuser des Emulators, die daran scheitern, dürften eher eine exotische Minderheit bleiben.
P.S. Und ein Dank an @Bitshifter für das ROM 920377, funktioniert jetzt wirklich gut. Auch der C64 Core ist prima.
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Und ich frage auch niemanden, wo er sein ROM her hat
Geht eigentlich noch mehr "Doppelmoral"? Erst wird man zugetextet, wie wichtig und löblich das ach so tolle Urheberrecht & Co ist und dann sowas ...
Fakt ist, dass es - zumindest für Nicht-MEGA65-Besitzer - aktuell keine legale Möglichkeit gibt, den Emulator mit dem ROM 920377 zu nutzen. Und somit kann man in einer Beschreibung des Emulators nicht auf ein ROM zum Downloaden verweisen, was wiederum den Einstieg für Neulinge erschwert.
Hier, sowas wie für die klassischen Acorn Archimedes ROMs, das wäre eine tolle Möglichkeit auch für Cloanto, mit dem ROMs ein bisschen Geld zu machen und gleichzeitig eine legale und sichere Basis für die Community zu schaffen.
Für 10 GBP (knapp 12 EUR) kann man sich hier alle Archimedes ROMs runterladen und darf sie nicht nur für den Emulator, sondern auch sogar in EPROMs brennen und in echter Hardware einsetzen. Sowas nenne ich Service am Kunden!
QuoteEverything is supplied in RISC OS format zip files which include the special Acorn filetypes. Although mainly intended for emulators the various disc builds and other files can also be used on the appropriate Acorn computers to replace missing or corrupted disc contents.
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Fakt ist, dass es - zumindest für Nicht-MEGA65-Besitzer - aktuell keine legale Möglichkeit gibt, den Emulator mit dem ROM 920377 zu nutzen. Und somit kann man in einer Beschreibung des Emulators nicht auf ein ROM zum Downloaden verweisen, was wiederum den Einstieg für Neulinge erschwert.
Hier, sowas wie für die klassischen Acorn Archimedes ROMs, das wäre eine tolle Möglichkeit auch für Cloanto, mit dem ROMs ein bisschen Geld zu machen und gleichzeitig eine legale und sichere Basis für die Community zu schaffen.
Das kann ich ehrlich gesagt auch nicht nachvollziehen. Ist ja nicht so als wenn der C65 ein Megaseller gewesen wäre, so dass man auch heute noch Angst haben müsste dass man auch nur 20 Cent Gewinn verliert. Das Teil wurde nichtmal produziert und existiert nur als Prototyp. Die Sammler die richtig viel Geld ausgeben dafür die kann man vermutlich an beiden Händen abzählen und die geben das Geld so oder so aus, egal ob das ROM frei verfügbar wäre.
Ist also nicht so als wenn hier ein grosser Markt zerstört würde durch "Geschenke", im Gegenteil. Aber was ich bisher so von Cloanto mitbekommen habe überrascht mich nicht wirklich. Die sitzen auf ihrem gekauften "geistigen Eigentum" und passen auf dass nur ja kein Brösel verlorengeht. Das ist juristisch sicher abgedeckt, aber Recht bekommen ist nicht immer Recht haben.
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Wie sieht es eigentlich beim Amiga aus? Gibt es dort das ROM/Kickstart/Whatever inzwischen aus legalen Quellen oder ist da auch so eine rechtliche Grauzone wie beim MEGA65?
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Fakt ist, dass es - zumindest für Nicht-MEGA65-Besitzer - aktuell keine legale Möglichkeit gibt, den Emulator mit dem ROM 920377 zu nutzen.
Doch, eine LEGALE Moeglichkeit gibt es schon, nur keinen OFFIZIELLEN DOWNLOAD dieses ROMs.
C64 Forever zu kaufen oder downzuloaden, oder irgendwoanders her das C65-ROM legal zu beziehen, und darauf fuer den Eigengebrauch den Patch anzuwenden, ist meines Wissens (zumindest in Deutschland) nicht verboten. Hierzu sage ich aber ausdruecklich dass ich kein Anwalt bin und es nicht zu 100% weiss (deshalb sage ich "meines Wissens"). Das gepatchte ROM weiterzugeben ist hingegen nicht legal.
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C64 Forever zu kaufen oder downzuloaden, oder irgendwoanders her das C65-ROM legal zu beziehen, und darauf fuer den Eigengebrauch den Patch anzuwenden, ist meines Wissens (zumindest in Deutschland) nicht verboten.
Doch, das ist nicht erlaubt. Die in dem C64-Forever-Paket enthaltenen ROMs dürfen laut EULA nur im Rahmen dieses Pakets verwendet werden. Ein ROM herausziehen und dieses zum Patchen zu verwenden, dafür gibt es keine Erlaubnis von Cloanto. Ich habe deswegen schon zweimal angefragt.
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C64 Forever zu kaufen oder downzuloaden, oder irgendwoanders her das C65-ROM legal zu beziehen, und darauf fuer den Eigengebrauch den Patch anzuwenden, ist meines Wissens (zumindest in Deutschland) nicht verboten.
Doch, das ist nicht erlaubt. Die in dem C64-Forever-Paket enthaltenen ROMs dürfen laut EULA nur im Rahmen dieses Pakets verwendet werden. Ein ROM herausziehen und dieses zum Patchen zu verwenden, dafür gibt es keine Erlaubnis von Cloanto. Ich habe deswegen schon zweimal angefragt.
Dass Cloanto Dir das sagt, kann ich nachvollziehen. Soweit ich aber weiss, verbietet Dir kein deutsches Gesetz die Modifikation von Dir rechtmaessig zur Nutzung ueberlassener Software fuer den (privaten) Eigengebrauch, selbst wenn das in einer EULA stehen sollte. Sprich, Du kannst mit den Bits und Bytes auf Deinem Rechner machen was Du willst (in Deutschland) - zumindest sofern Du dazu wissentlich keinen Kopierschutz umgehst. Es waere aber interessant, wenn sich hierzu nochmal jemand aeussern koennte, der davon mehr Ahnung hat.
EDIT: Zum Thema EULA und Deutschland bitte auch das hier lesen: https://de.wikipedia.org/wiki/Endbenutzer-Lizenzvertrag
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Wofür gibt es dann Lizenzbestimmungen? Dann kann man gleich machen, was man für richtig hält.
Quote from EULAYOU MAY NOT:
...(5) adapt, decrypt, reverse engineer, decompile, disassemble, modify,
translate, or otherwise make any attempt to discover the source code
of the Software in any way, or create derivative works from the
Software, except and only to the extent that such activity is
expressly permitted by a non-waivable provision of applicable law
notwithstanding this limitation;DeepL:
Quoteoder von der Software abgeleitete Werke zu erstellen, es sei denn, eine solche Tätigkeit ist ungeachtet dieser Einschränkung ausdrücklich durch eine unverzichtbare Bestimmung des geltenden Rechts erlaubt;
Du darfst das Paket und darin enthaltene Teile nicht dafür verwenden, davon abgeleitete Werke zu erstellen.
Ich kann und finde das alles bekanntlich "bekloppt", aber ich habe eben auch den schon erwähnten Mitarbeiter der Rechtsabteilung, mit dem ich mich darüber ausgetauscht habe. Ich will ja nichts falsch machen, auch wenn ich es nicht verstehe.
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Snoopy lies was ich in meinem EDIT geschrieben habe, EULAs sind in Deutschland eh nur bedingt gueltig. Dass der Software-Hersteller da alles moegliche reinschreibt, ist zudem klar, das heisst aber nicht, dass alles rechtsgueltig ist (aehnlich wie bei AGB, da kann man auch nicht jeden Furz reinschreiben, bzw kann man schon, aber das heisst noch lange nicht, dass das rechtlich bestand hat).
Und zudem haengt es wie gesagt stark davon ab, ob Du etwas zum Eigengebrauch machst oder ob Du es weitergibst. Zum Beispiel durftest Du ja auch schon immer Sicherheitskopien fuer den eigenen Gebrauch herstellen, selbst wenn irgendwo steht "KOPIEREN STRENGSTENS VERBOTEN!!1"
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laaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaangweilig
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EULAs sind in Deutschland eh nur bedingt gueltig.
Dann müssen halt die Nutzer aus Italien und Österreich kurz über die Grenze nach Deutschland fahren und sich dort ihr ROM patchen ...
Komm, das Ganze zeigt doch, welche bekloppten Auswüchse das alles mittlerweile angenommen hat. Ohne Rechtsanwalt weiß ein Normalsterblicher doch gar nicht mehr, was er überhaupt darf und was nicht.
Wo ich als Privatnutzer das ROM herbekomme, ist ja nicht kein praktisches Problem, sondern ein rechtliches.
Aber wenn ich eine öffentliche Beschreibung für die Nutzung des Emulators machen will, dann kann ich da nicht reinschreiben, ladet euch das C64-Paket runter und entpackt zweimal die Daten drin und holt euch eine Datei da raus und patch sie dann, weil es laut EULA eben nicht von Cloanto erlaubt ist. Außer ihr wohnt in A, B oder C, da geht es vielleicht, wenn D und E nichts dagegen haben ...
Auf (überall) legalen Weg geht es nicht und dann kann ich auch gleich schreiben, holt euch über Google mit einer Suche 910828 zimmers das passende ROM zum Patchen auf der Seite von Zimmers oder, um Zeit zu sparen, sucht bei archive.org nach mega65 und holte euch dort direkt das 920377, da habt ihr am wenigstens technische Probleme. Ist alles "gleichviel illegal". Werde ich aber nicht tun.
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Werde ich aber nicht tun.
Hast Du ja hiermit
Aber wenn ich eine öffentliche Beschreibung für die Nutzung des Emulators machen will, dann kann ich da nicht reinschreiben, ladet euch das C64-Paket runter und entpackt zweimal die Daten drin und holt euch eine Datei da raus und patch sie dann, weil es laut EULA eben nicht von Cloanto erlaubt ist. Außer ihr wohnt in A, B oder C, da geht es vielleicht, wenn D und E nichts dagegen haben ...
Doch, eigentlich kann man das schon machen. Man kann schreiben dass das Original-ROM noetig ist und dass man es patchen muss, und man kann schreiben auf welchem Wege man ein Original-ROM bekommen kann (z.B. auch ueber das Auslesen eines Original-ROM-Chips, sofern man Eigentuemer eines solchen ist), und man kann explizit darauf hinweisen dass das Verwenden des legaln Cloanto-Download-ROMs aufgrund der EULA je nach Land illegal sein KANN und dass man sich halt vorher ueber die Gesetzeslage informieren soll - dann kann ja jeder selbst entscheiden, wie wichtig es ihm ist, sich an die Gesetze zu halten. Genauso kannst Du ja auch einen Artikel ueber "Gras rauchen" schreiben und dabei drauf hinweisen dass das je nach Land illegal sein KANN und dass sich der Leser vorher informieren soll. Also wo genau ist jetzt das Problem?
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Komm, das Ganze zeigt doch, welche bekloppten Auswüchse das alles mittlerweile angenommen hat. Ohne Rechtsanwalt weiß ein Normalsterblicher doch gar nicht mehr, was er überhaupt darf und was nicht.
Dass in unterschiedlichen Laendern unterschiedliche Gesetze herrschen sollte allgemein bekannt sein
Dass die Commodore-ROMs nicht frei verfuegbar sind bedaure ich ebenfalls, wie schon mehrfach erwaehnt.