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Nachweis von Urheberrechtsverletzung

  • Ich habe keine passende Rubrik gefunden, vielleicht passt es am ehesten noch hier bim "Coden" rein:


    Ich habe gerade auf Heise diesen Artikel gelesen, in dem es mal "salopp" forumliert um den Nachweis einer Urheberrechtsverletzuung geht.


    Fazit: Der Urheber muss ganz genau nachweisen, inwieweit jemand anderer das eigene Werk "mitbenutzt" hat.

  • Snoopy

    Changed the title of the thread from “Nachweis von Urheberrecht” to “Nachweis von Urheberrechtsverletzung”.
  • Also so wie das in dem Artikel beschrieben ist, finde ich die Entscheidung des Gerichts völlig korrekt und nachvollziehbar.

    Da ging es ja um eine Zivilklage und da setzt sich eben kein Staatsanwalt hin und vergleicht irgendwelche Quellcodes auf irgendwelchen CDs oder beauftragt Gutachter und das auch noch auf Kosten des Steuerzahlers.

    Da ist es doch logisch, dass da Kläger die Beweise und Gutachten selber vorlegen muss. Wer soll das denn sonst machen? Und das was da vorgelegt wurde, war ja, laut Artikel, ziemlich dürftig.

  • Da ist es doch logisch, dass da Kläger die Beweise und Gutachten selber vorlegen muss. Wer soll das denn sonst machen? Und das was da vorgelegt wurde, war ja, laut Artikel, ziemlich dürftig.

    Na ja, so "logisch" erscheint es auf den ersten Blick nicht.


    Nimm mal die Situation, dass du einen "nicht trivialen" Code erstellst und jemand anderer nutzt den ohne deine Zustimmung in seinem Werk. Das heißt, ER begeht einen Rechtsbruch.


    Und wenn DU nun dagegen klagst, hast DU die Arbeit, das alles haarklein nachzuweisen, was und wie von deinem Code verwendet wurde. Du musst dich ja dann auch in den Code des anderen einarbeiten. Das sind Zeit und/oder Kosten, die DU erstmal investieren musst. Und das nur, weil ein ANDERER deinen Code "geklaut" hat.

  • Das stell ich mir wirklich nicht einfach vor, den Beweis zu erbringen. Speziell die Passage "Der Kläger hatte zwar behauptet, einen Quellcodevergleich durchgeführt zu haben, allerdings lag dieser dem Gericht nicht vor." scheint mir nicht einfach umzusetzen (im Allgemeinen - hier scheint der Kläger ja irgendwie Zugang zum Source gehabt zu haben - oder war der öffentlich?).

    Wie kommt man zum Source-Code des Beklagten? Muss dieser den auf Verlangen des Gerichts herausrücken? An wen darf dieser dann gehen, an den Kläger damit er den Vergleich anstellt? Irgendwie scheint mir das für eine praktische Umsetzung recht mühsam, oder?

  • Muss dieser den auf Verlangen des Gerichts herausrücken?

    Nein, da sich hier die Katze in den Schwanz beißt.


    Auf welcher Grundlage sollte das Gericht jemanden zwingen, jemanden seinen Quellcode auszuhändigen?


    Eine bloße Behauptung reicht dafür nicht aus. Und beweisen kann man nichts, weil man den Quellcode nicht hat, ...

  • Auf welcher Grundlage sollte das Gericht jemanden zwingen mir seinen Quellcode auszuhändigen?

    Wenn nicht den Quellcode, kann man ja das Kompilat vergleichen. Ist der Quellcode identisch, ist es das Kompilat in der Regel auch. Dekompilieren wäre eine weitere Möglichkeit. Und wenn die Software nicht nur gleich aussieht, sondern auch das exakt gleiche macht, muss man das nicht mal.


    Die Stelle


    "Nach all dem kann ein Entwickler (...) gar nicht zu viel dokumentieren. Wenn keine absolut wasserdichte Dokumentation den Weg des fraglichen Codes nachvollziehbar macht, wird ein Unterlassungsanspruch scheitern."


    kann nicht genug betont werden. Niemand, der darüber im Urheberrecht entscheidet, hat (im Vergleich) auch nur den Hauch einer Ahnung und ist in der Lage oder Willens, sich dort einzuarbeiten. Da geht es nur um Glaubwürdigkeit und Nachweisbarkeit der vorgebrachten Behauptungen.


    Das gilt auch für den Fall, dass jemand anderes die Urheberschaft behauptet, also den eigentlichen Entwickler selbst des Plagiats bezichtigt. Nicht erst seit dem Streit Zuckerberg/Winklevoss aktuell...

  • Ich sehe hier nicht, warum man nicht ggfls. einem Gutachter Quellcode zur Verfügung stellen muss, falls eine entsprechende Klage eingereicht wird.


    Wenn ich theoretisch wegen anderer "Verbrechen" angeklagt werde, kann man auch eine Hausdurchsuchung anordnen, etc... Da reichen auch "Verdachtsfälle" zur "Beweisfindung"...

  • Hier geht es aber um einen zivilrechtlichen Streit, nicht um ein Verbrechen. Keine Staatsanwaltschafr, keine Polizei.


    Einen Gutachter kannst du natürlich beauftragen, musst ihn aber auch (erstmal) bezahlen. An den Quellcode des Beklagten kommst du dadurch aber trotzdem nicht.


    Allerdings ist der Quellcode im erwähnten Fall doch aber bekannt und sogar öffentlich, oder habe ich da was übersehen?

  • Nö, richtig, hier geht es einfach darum, dass der Kläger seinen Anspruch nicht nachweisen kann, weil nicht ohne Zweifel nachweisbar ist, dass der Beklagte genau *seinen* Code mit-verwendet hat, denn dazu haben viele beigetragen. Ergo müßte jeder einzelne Kontributor seinen Anspruch quasi zeilenweise nachweisen.

  • In dem Artikel liest sich das so, als wäre den Kläger der Unterschied zwischen einem Zivilprozess und einem Strafprozess auch nicht ganz klar gewesen. Wird wohl nicht so gewesen sein, denn der hatte sicherlich auch seinen Rechtsanwalt. Aber es kommt so rüber.


    Einfach mal Anschuldigungen erheben und eine CD vorlegen, wo sein Name im Quellcode steht - da kann ich nachvollziehen, dass das Gericht sagt, dass das nicht ausreicht. Und den Gutachter hat der Kläger nicht beauftagt sondern dem Gericht "genannt". Also wer hätte den denn seiner Meinung nach beauftragen sollen? Das Gericht? Auf Staatskosten?

  • Und wenn DU nun dagegen klagst, hast DU die Arbeit, das alles haarklein nachzuweisen, was und wie von deinem Code verwendet wurde. Du musst dich ja dann auch in den Code des anderen einarbeiten. Das sind Zeit und/oder Kosten, die DU erstmal investieren musst. Und das nur, weil ein ANDERER deinen Code "geklaut" hat.

    Ja, so ist das zum Glück in unserem Rechtssystem. Im Zweifel für den Angeklagten. Stell Dir mal vor, das wäre andersrum. Irgendjemand, der Dich nicht leiden kann, könnte ständig behaupten, Du hättest ihm irgendwas getan und dann müsstest Du die ganze Zeit beweisen, dass das nicht stimmt. Das wäre ja wohl grauenvoll! Die reinste Hexenjagd. Und die Gerichte würden noch mehr von irgendwelchen streitsüchtigen Prozesshanseln belagert, die bei jeder Kleinigkeit sofort vor Gericht ziehen. Die relativ ausgeprägte Freiheit hierzulande hat auch damit zu tun, dass man eigesehen hat, dass totalitäre Gerechtigkeitsansprüche nicht zielführend sind. Es wird (noch) nicht alles rund um die Uhr überwacht und die Polizei muss sich an rechtsstaatliche Prinzipien halten (dass das in der Praxis nicht immer passiert, ist ja gerade ein großes gesellschaftliches Thema, damit hat man sich anderswo längst abgefunden). Das führt dazu, dass manchmal Verbrecher unbehelligt bleiben oder aus Mangel an Beweisen freigesprochen oder aus Sicht der Allgemeinheit zu milde bestraft werden. In diesem konkreten Fall hat man ja beim Programmieren Mittel und Wege, den Code so zu kennzeichnen und zu dokumentieren, dass man nachher beweisen kann, dass man ihn selbst erstellt hat. Macht man dies nicht, hat man eben Pech, dann war's einem vielleicht auch gar nicht so wichtig. :nixwiss:

    Wird wohl nicht so gewesen sein, denn der hatte sicherlich auch seinen Rechtsanwalt.

    Naja, manche Anwälte machen die abstrusesten Dinge mit, wenn man sie dafür bezahlt. Klage erheben, irgendwelche Forderungen stellen und hoffen, dass das Gericht wegen Überlastung auf einen Vergleich drängt. Die Kasse klingelt so oder so. Und einem Mandanten zu vermitteln, man habe einen Prozess nur verloren, weil alles ein abgekartetes Spiel gewesen sei, ist vermutlich auch nicht so schwer.

    Nach weit verbreiteter Meinung machen "die da oben" schließlich "eh, was sie wollen!". ;-)

  • Irgendjemand, der Dich nicht leiden kann, könnte ständig behaupten, Du hättest ihm irgendwas getan und dann müsstest Du die ganze Zeit beweisen, dass das nicht stimmt. Das wäre ja wohl grauenvoll!

    Das war/ist der "übliche" Weg z.B. bei Abmahnungen wegen Dateientausch über Tauschbörsen.


    Da reicht eine IP aus, die angeblich zu dir gehört, aus, um ein entsprechendes Schreiben zu bekommen.


    Und dann hast DU die Arbeit und das "Vergnügen" zu beweisen, dass das gar nicht deine IP gewesen sein kann.


    Das hat z.B. meinen über 80-jährigen Schwiegervater fast ein Jahr "beansprucht", bis klar war, dass in der IP ein Zahlendreher drin war. Er hat zwar einen Computer, aber was eine Tauschbörse ist, weiß er glaube ich auch heute noch nicht. ;)

  • Nimm mal die Situation, dass du einen "nicht trivialen" Code erstellst und jemand anderer nutzt den ohne deine Zustimmung in seinem Werk. Das heißt, ER begeht einen Rechtsbruch.

    Es ist in dieser Situation aber nicht klar, ob ein Rechtsbruch begangen wurde. Das versucht ein Gericht anhand Beweisen festzustellen. Sind diese unzureichend, dann gilt die Unschuldsvermutung. Und das ist auch ziemlich geil so. Wo kämen wir denn sonst hin?

  • Ach, das ist manchmal nur Makulatur.


    Ich hatte mal 3 Monate keinen Führerschein, fühlte sich an wie 3 Jahre ;) , weil die Amtsanwaltschaft mir eine Unfallflucht unterstellte.

    Das reicht, um einen Beschluss zur sofortigen(!) Beschlagnahmung und Aussetzung der Fahrerlaubnis bis zum Strafbefehl respektive der Gerichtsverhandlung zu bekommen.

    Da es kompliziert war und von einem Gutachten, ggfs. mit Gegengutachten und Obergutachten abhing und noch _sehr_ viel Zeit bis zum Urteil hätte vergehen können, in der ich die Selter zu Fuß schleppe, habe ich mich zähneknirschend auf eine (kostenpflichtige) Einstellung eingelassen und konnte den Führerschein dafür sofort wiederhaben. Hier mußte ich unterschreiben, dass ich keinerlei Ansprüche wegen des vorübergehenden Entzugs und dessen Folgen geltend mache. (!)


    Wäre ich (natürlich nicht, aber hypothetisch!) verurteilt worden, wäre mir die Zeit des Entzugs auf den obligatorischen Entzug Kraft Urteils angerechnet worden.

    Wird man aber NICHT verurteilt, hat man ohne Urteil und ohne Kompensation seine Fahrerlaubnis entzogen bekommen.


    Justitia ist also nicht blind, sondern sie schielt.

  • Das versucht ein Gericht anhand Beweisen festzustellen. Sind diese unzureichend, dann gilt die Unschuldsvermutung. Und das ist auch ziemlich geil so. Wo kämen wir denn sonst hin?

    Da würde ich mich aber nicht all zu sehr drauf verlassen! Gibt mehr als genug Fälle wo Unschuldige verknackt wurden, und das teils ganz ohne Beweise.

    Heißt ja nicht umsonst: Vor Gericht und auf hoher See sind wir alle in Gottes Hand.