Dann hast du, deine Frau, deine Kind/er irgendwann einen vermeidbaren Elektrounfall.

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letzter Beitrag von Schmitti am
"Überspannung" bei Verwendung des REU Netzteils
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ist das jetzt Deine Antwort auf die Frage nach dem Sinn eines FI-Personenschutzsteckers im Bad?
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Jedes Schutzklasse 1 Gerät in deinem Haus ist eine potenzielle Todesfalle. Was hast du daran nicht verstanden.
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mir wäre eine einfache JA/NEIN - Antwort lieber ....
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mir wäre eine einfache JA/NEIN - Antwort lieber ....
Bei dem beschriebenen PEN Bruch z.b. wird der auch unbrauchbar. Verlassen kann man sich da nicht drauf, ist aber bei klassischer Nullung erstmal funktionierend. Mein Leben dem Ding anvertrauen....ganz klar Nein, aber besser als nix.
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Ok. Ich muss hier offenbar noch mehr dazu schreiben.
Die Rechtliche Relevanz scheint hier nicht so recht heraus zu kommen.
Rechtliches
Ich bin als Fachkraft an Vorschriften und Normen gebunden. Manchmal sind die "interpretierbar", häufig nicht.
DIN VDE 0100 Teil 600 usw sind bindene Vorschriften.
Dazu kommt: DGUV
DGUV Vorschriften haben rechtlichen Carakter. Wenn ich dagegen grob fahrlässig verstoße und jemand kommt zu Schaden, redet ein Staatsanwalt mit mir.
Da steht im Prinzip drin das man eine Elektroanlage einem Laien nur in einem betriebsicheren Zustand, welche den Normen und Forderungen der aktuellen DGUV entspricht, übergeben werden darf.
Eine 60 Jahre alte TC-N Anlage in einem alten Haus bekommt man da eben nicht mehr hin. Kann man drehen und wenden wie man will. Die ist seit 1968 tot, nur noch geduldet.
Elektroanlagen altern schlecht, sehr schlecht.
Haftung
Ich kenne deine Elektronanlage augenscheinlich nicht und habe nur die Informationen die du hier Preis gibts.
Ich habe deine Elektroanlage in deinem Haus aus diesen Informationen zu recht als unsicher eingestuft. Siehe voherigen Auslassungen von mir.
Therorie: Ich empfehle dir trozdem ein RCD Ding zum dazwischenstecken. Das verlagert aber das Problem nur und löst es nicht. Das weis ich.
Du liegst tot neben deinem Toaster in der Küche, das RCD DIng dazwischen....hat nicht ausgelöst...bei PEN Bruch durchaus möglich.
Jetzt kommt einer der: "Ja aber der Sheltem ausn Forum64 (Elektromeister) hat aber gesagt das man das DIng und dann ist das gut..."
Ich verstoße ganz klar damit gegen DGUV, wieder besseren wissens, und bekomme mindestens einen Strafbefehl mit einigen tausend Euro dran. Zu recht.
Wir habe immerhin 2021 und nicht mehr 1980. Man verfolgt so etwas mittlerweile.
2 Wochen später steht mein IHK Obermeister vor der Tür und kassiert meinen Meisterbrief (<- bei grobfahrlässig auf jeden Fall)
Der IHK Obermeister entzieht mir meinen Facharbeiterbrief (<- bad luck)Jetzt kann ich ja wieder aufn Bau gehen und als Elektrohelfer arbeiten, Mindestlohn gibts ja immer.
Ich bin dann ja vorbestraft und muss den Strafbefehl und eventuell noch zivilrechtliche Strafen abstottern.
Ähh...nein. Kein Bock.
Fazit
Ich darf, kann und will daher nichts anderes empfehlen als:
- Elektroanlage umgehend von einer Elektrofachkraft Sicherheitsüberprüfen zu lassen.
- Orakel: Das wird sie nicht schaffen bei 60 Jahre alten Leitungen und Klemmen bei TN-C.
- Die Elektrofachkraft wird die Elektroanlage nicht reparieren wegen DGUV ->Rechtliches.
- Du sitzt im dunkeln ohne Heizung.
Seit es die DGUV gibt ist es nicht mehr möglich sowas noch zu betreiben oder hin zu basteln ohne sich die Finger dran zu verbrennen.
Deshalb reissen wir solche Anlagen nur noch konsequent ab.
Ich weis das es da draußen Kollegen gibt die das etwas weicher sehen.
Die saufen aber seit 20 Jahren und so manch einer musste sich vor einem Richter deswegen verantworten.
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Beitrag von Thunderblade ()
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Die ist seit 1968 tot, nur noch geduldet.
geduldet aber nicht verboten ....
Elektroanlage umgehend von einer Elektrofachkraft Sicherheitsüberprüfen zu lassen.
Orakel: Das wird sie nicht schaffen bei 60 Jahre alten Leitungen und Klemmen bei TN-C.
Die Elektrofachkraft wird die Elektroanlage nicht reparieren wegen DGUV ->Rechtliches.ja Du hast recht denn das hab ich alles schon hinter mir.
Wir hatten Besuch von einem Fachmann der Stadtwerke.
Er hat den Bestandsschutz bestätigt, ferner hat er festgestellt, daß mindestens doch im Bad ein FI einzubauen wäre und er hat den Vermieter auf die Mängel hingewiesen.
Passiert ist nichts .... vielleicht kennt unser Eigentümer den Bürgermeister oder hat einen guten Anwalt.
Was mich in dem Moment noch interessiert ist, was kann ich selbst machen (ohne mir gleich eine neue Wohnung zu suchen, in der ich die Installation in der Wand ja auch nicht kenne)
Was ist denn ein "RCD Ding"? Ich bin Laie und kann mit den Fachausdrücken und Abkürzungen leider nichts anfangen....Vermutlich dieser FI-Personschutz-Zwischenstecker.
Und dann ist immer von "Unterbrechung des PEN-Leiters" die Rede. Ist damit jetzt die kleine Drahtdrücke innerhalb der Steckdose gemeint, oder was genau? Wie kann eine Unterbrechung des PEN-Leiters entstehen?
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Ein RCD kann im TN C Netz nicht richtig funktionieren.
Lass es so und lebe damit. Manipulier nicht drann herum.
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Also DGUV hat aber im privaten Bereich meines Wissen nach keine Zuständigkeit.
DGUV sind Vorschriften der Berufsgenossenschaften die in den Bereich der geschäftlichen / Betrieblichen elektrischen Installation abzielen.
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Es gibt einen entsprechenden Hinweis in der VDE 0620, ..., daß es da eine auf der VDE-Empfehlung aufbauende Vorschrift der Berufsgenossenschaft gibt.
Genau, eine Empfehlung, kein Verbot.
Mir wurde zugetragen, dass der Grund in der (Brand-) Gefahr durch Nichtfunktionieren der Sicherung liegt.
Und das ist für mich durchaus verständlich: durch die oftmals "sparsam" ausgelegten Mehrfachsteckdosen ist dann beim Hintereinanderschalten der Widerstand in der Leitung so gross, dass ein Kurzschluss am "Ende" die Sicherung mit meist 16A im Verteilerkasten nicht zum auslösen bringt.
Das gleiche Problem kannst Du aber auch schon bei einem qualitativ schlechten Gerät (Mehrfachsteckdose, Verlängerungskabel, Steckdose, Wandverkabelung, ...) haben. Ist also per se nicht erstmal ein Problem, wenn Du zwei hochwertige Mehrfachsteckdosen kaskadierst und die Übergangswiderstände an den Steck-/Klemm-/Quetschverbindungen hochwertig sind.
EInen Bestandschutzt für nicht mehr nomrgerechte Elektroanlagen gibt es nicht.
Zieh da wieder aus...
Wie kommst Du darauf? Soweit ich informiert bin, müssen nur Anpassungen zum aktuellen Stand vorgenommen werden, wenn Grundlegende Änderungen oder Erweiterungen am Netz im Haushalt gemacht werden. Dann muss aber die ganze Anlage auf den aktuellen Stand gebracht werden.
Es ist richtig, du darfst sowas noch betreiben
Ok, dann passt es zu dem, was ich gefunden habe und es ist eine Empfehlung.
Ich will das Thema jetzt nicht überstrapazieren, aber ich sagte ja: Bleirohre "darf" man auch noch betreiben. Schön und sicher ist halt anders.
Wenn das Bleirohr in Ordnung ist, und kein Blei ans Wasser abgibt (das kann man ja testen), kann man das auch noch nutzen mit überschaubarem Risiko. Man sollte nur nicht dran rum basteln. Ansonsten muss man es wieder testen. Ein besseres Gefühl gibt einem natürlich eine Edelstahlleitung, das stimmt.
Aber von der Haltbarkeit ist ein Bleirohr sehr gut.
Die meisten kennen die Problematik ja nicht einmal, oder glaubst Du, daß jeder der neu in eine Mietwohnung zieht, zuerst mal alle Unterputzsteckdosen abschraubt und sich die Verdrahtung da anschaut.
Du hast ganz bestimmt recht mit Deinen Ausführungen, ist aber in dieser Situation leider nicht hilfreich.
Selbst eine nachträgliche Absicherung nur des Bades bedarf meines Wissens einer zusätzliche Schutzleitung vom Sicherungskasten im Keller bis in den ersten Stock.
Also Wände aufstämmen, neues Kabel einziehen, neu Tapezieren und Kacheln. Der Eigentümer ist gesetzlich nicht dazu verpflichtet und macht es daher auch nicht (und ist sicher nicht der einzige Vermieter, der so handelt).
Du hast vollkommen recht, der Vermieter wird daran nichts ändern, wenn Du in einer Gegend wohnst, wo es tendenziell eher mehr Mieter als Wohnungen gibt.
Ergo must Du Dich damit irgendwie arangieren. Was ja auch geht, wenn man sich der Situation bewußt ist. Wenn Du einfach darauf achtest, dass etwas auffälig ist und dann handelst ist das vernünftig und macht das beste aus der Situation.
Einfach mal sagen, Du must ausziehen, ist vermutlich sehr praxis fremd.
Fazit Ich darf, kann und will daher nichts anderes Empfehlen
Das ist ja auch gut, dass Du den optimalen Fall beschreibst.
Jedoch hat Cpt.Hardy das ja bereits gegenüber seinem Vermieter gemeldet und gebeten, es zu verbessern. Mehr kann er in der Praxis kaum machen, da der Vermieter nicht verpflichtet ist, etwas zu ändern, da Empfehlung aber keine Verpflichtung. Wäre technisch selbstverständlich besser und schöner, der Vermieter würde das machen.
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danke, das klingt vermünftig und beruhigt mich jetzt etwas, schließlich wohne ich da seit 1998 und bisher ist auch alles gut gegengen.
Kann ich denn jetzt meinerseits noch irgendwas zur Sicherheit beitragen?
Also zB so einen FI-Personenschutz Zwischenstecker im Bad und/oder Keller?
Oder ist das wie TM16 sagt eher rausgeschmissenes Geld und nur eine vorgegaukelte Sicherheit.
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da der Vermieter nicht verpflichtet ist, etwas zu ändern,
Doch DGUV. Das für den Vermieter verpflichtend. Er ist schließlich Betreiber der Elektroanlage.
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also wenn ich wikipedia bemühe, kommt das dabei aus:
https://de.wikipedia.org/wiki/…zliche_Unfallversicherung
ist also ein e.V. eingetragener Verein der ja wohl bestenfalls Empfehlungen geben aber in keinem Fall eine legislative Vollmacht hat und Gesetze erlassen kann.
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DGUV Vorschriften benennen Schutzziele für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit sowie branchen- oder verfahrensspezifische Forderungen an die Sicherheit und den Gesundheitsschutz. Sie haben im Sinne des SGB VII Gesetzescharakter, sind also rechtsverbindlich.
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Einen Bestandsschutz im Sinne von "leck mich, ist halt ein Altbau" gibt es sicher nicht. Im Studium (das allerdings schon etwas länger her ist *hüstel*), wurde mir allerdings beigebracht, daß die klassische Nullung seit 1973 bei neuen Anlagen verboten ist, aber bei bestehenden Anlagen legal ist, solange der Querschnitt der Leiter groß genug ist. Ich gehe davon aus, daß das immer noch stimmt. Ein schneller Blick in Wikipedia scheint das auch zu bestätigen. Ich habe in Altbauten (also Elektroinstallation bestenfalls aus den frühen 50er) aber schon Sachen gesehen, die mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht mehr legal sind. Vom dubios aussehenden Bakelit-Sicherungskasten angefangen, über eine kuriose "Radiosteckdose" in der Küche bis zu viel zu dünnen Leitern mit klassischer Nullung.
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Dann ersetze DGUV welche ich als Industriemeister unterliege dem DIN VDE 0501 Teil 1 seit 1997. Diese ist nicht explizit auf Gewerbliche Anlagen beschränkt und ist empfohlen für alle elektrotechnischen Anlagen.
Ach, nur eine einfache Empfehlung? Jaja, aber eine sehr verbindliche. Ist immer dann so was Richter und Rechtsprechungen dann daraus machen und das gild dann verbindlich.
https://www.elektrohandwerk.de…-elektrische-anlagen.html
Und jetzt ist der rechtliche Kreis wieder geschlossen. Siehe oben.
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Der Kreis schließt sich aber erst im Schadensfall, wenn etwas passiert und die Prüfungen unterlassen wurden.
Das heißt aus meiner Sicht, dass der Vermieter dennoch nicht verpflichtet ist, das zu ändern und in seinem Entscheidungsbereich liegt, ob er mit dem Risiko leben will oder nicht. Ein automatisches Modernisierungsgesetz ist das nicht nach meiner Meinung (auch wenn die Modernisierung empfehlenswert ist).
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Dann ersetze DGUV welche ich als Industriemeister unterliege dem DIN VDE 0501 Teil 1 seit 1997. Diese ist nicht explizit auf Gewerbliche Anlagen beschränkt und ist empfohlen für alle elektrotechnischen Anlagen.
Ach, nur eine einfache Empfehlung? Jaja, aber eine sehr verbindliche. Ist immer dann so was Richter und Rechtsprechungen dann daraus machen und das gild dann verbindlich.
https://www.elektrohandwerk.de…-elektrische-anlagen.html
Und jetzt ist der rechtliche Kreis wieder geschlossen. Siehe oben.
Das Urteil wurde mehr oder weniger einkassiert....aktueller Stand ist leider folgender:
http://juris.bundesgerichtshof…ktuell&nr=45493&linked=pm
Wobei hier der Gesetzgeber mit Flickwerk konform geht....irre aber isso