Andererseits habe ich schon Steppermotoren gesehen deren Lagerung aufgab und die langsam fest gingen.
Posts by Sheltem
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Heute so gebastelt.
Irgendwann hat der CEE mal einen EIZO P5072 geschenkt bekommen der als Fernseher benutzt wurde. Aus Gründen wurde das dann an uns "gespendet". (Als wärn wir ne Müllhalde für sowas).,
Da es nun dem Facharbeiter oblag das Ding an die Wand zu bekommen und zu nutzen machte ich das dann auch. Wand ist aus Puffreis, war schon sportlich.
Das Display kann man mit SVideo, VGA und DVI mit Bild versehen.
Hier fängt das Problem an. Das Mopded hängt natürlich an einem einigermaßen modernen PC.
Das Display kann kein DDC, es meldet sich also nicht bei der Graka. Soweit so schlecht.
Alte Grafikkarte mit DVI.
Linux: Da ist ein Monitor, ich nem den erstmal mit 1024 mit dann machste händisch nen Monitorprofil, vielleicht geht das dann ja.
Win10: Manchmal ist da ein Monitor, eventuell ein Profil reintweeken dann...
Moderne Grafikkarte mit DVI:
Linux: Da ist ein Monitor, machmal, ich nem den erstmal mit 1024 mit dann machste händisch nen Monitorprofil, vielleicht geht das dann ja.
Win10: Das Ding meldet sich nicht, fick dich.
HDMI2DVI Adapter ist noch schlimmer.
Ich geben das nun auf und versuche was mit diesem HDMI2VGA Knochen. Eventuell ist das etwas weicher zu habdhaben.
Eigendlich ist das Lebenszeitverschwendung.
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Das liegt unter anderen daran das diese Virenchecker in der .crt Datei ein Zertifikat erwarten , also etwas Anderes als der Download da her gibt. Deshalb die Warnmeldung. Kannste ignorieren.
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Egal was ich mache, der Motor läuft immer härter. Ich such mir mal ein anderes Laufwerk.
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Besser bekomm ich das nicht hin.
Beide Floppen lesen problemlos die Demos hier durch.
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So. Nach noch ein wenig Zuwendung der Mechanik ist es so das HT erst ab Track 20 anfahrbar sind. Muss wohl am Steppermotor liegen.
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Hmm, okay. Das wird besser mit etwas Betriebstemperatur.
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War fleißig und hab 2 Floppys vom Dachboden durchgewischt.
Beides Alps Schnapper.
Nun fällt mir hier auf:Die Eine kann offenbar keine Halftracks anfahren die Andere ist so lala.
Kann man die Beiden so rausgeben? On Track sind sie ja.
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Würde ich genauso machen.
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Ich habe da mal ne Frage. Wird irgendwo ein fertiges Paket gepflegt oder muss ich mir mein Verderben hier einzelnd aus dem und anderen Threads hier klauben?
Ich finde es sehr fein das die fummeligen kompliziert Games als EF Konvertierung erscheinen. Das macht das Händling recht einfach und man kann nen Haufen Kids nen paar C64 mit KFF hinstellen.
/Ich glaube ich habe auf dem 2ten HiDrive gefunden was ich suchte.
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Dich stört das nicht, deinen Vermieter stört das nicht. Für euch also ok. Fein.
Für mich nicht, ist aber auch egal. Meine Meinung kann ich ja auch gerne für mich behalten.
Heult aber hinterher nicht rum.
Punkt.
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Ab 50V wirds gefährlich. Herzkammerflimmern droht. Viele Leute bleiben nicht gleich liegen sondern fallen nach dem kräftig Gewischt bekommen 3 Stunden später um.
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Gut. Dann ist das generelle Urteil von 1993 erst seit 2008 weg und es gibt vor Gericht wieder Einzelfallentscheidungen. Das hilft dir aber trozdem nicht wenn du tot vor dem Toaster liegst und für dem Vermieter gibt es eine Einzelfallentscheidung wegen einer vernachlässigten Installation von vor 1968 und einem vermeidbaren Unfall. Sieht schlecht für ihn aus.
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Dann ersetze DGUV welche ich als Industriemeister unterliege dem DIN VDE 0501 Teil 1 seit 1997. Diese ist nicht explizit auf Gewerbliche Anlagen beschränkt und ist empfohlen für alle elektrotechnischen Anlagen.
Ach, nur eine einfache Empfehlung? Jaja, aber eine sehr verbindliche. Ist immer dann so was Richter und Rechtsprechungen dann daraus machen und das gild dann verbindlich.
https://www.elektrohandwerk.de…-elektrische-anlagen.html
Und jetzt ist der rechtliche Kreis wieder geschlossen. Siehe oben.
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DGUV Vorschriften benennen Schutzziele für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit sowie branchen- oder verfahrensspezifische Forderungen an die Sicherheit und den Gesundheitsschutz. Sie haben im Sinne des SGB VII Gesetzescharakter, sind also rechtsverbindlich.
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da der Vermieter nicht verpflichtet ist, etwas zu ändern,
Doch DGUV. Das für den Vermieter verpflichtend. Er ist schließlich Betreiber der Elektroanlage.
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Ok. Ich muss hier offenbar noch mehr dazu schreiben.
Die Rechtliche Relevanz scheint hier nicht so recht heraus zu kommen.
Rechtliches
Ich bin als Fachkraft an Vorschriften und Normen gebunden. Manchmal sind die "interpretierbar", häufig nicht.
DIN VDE 0100 Teil 600 usw sind bindene Vorschriften.
Dazu kommt: DGUV
DGUV Vorschriften haben rechtlichen Carakter. Wenn ich dagegen grob fahrlässig verstoße und jemand kommt zu Schaden, redet ein Staatsanwalt mit mir.
Da steht im Prinzip drin das man eine Elektroanlage einem Laien nur in einem betriebsicheren Zustand, welche den Normen und Forderungen der aktuellen DGUV entspricht, übergeben werden darf.
Eine 60 Jahre alte TC-N Anlage in einem alten Haus bekommt man da eben nicht mehr hin. Kann man drehen und wenden wie man will. Die ist seit 1968 tot, nur noch geduldet.
Elektroanlagen altern schlecht, sehr schlecht.
Haftung
Ich kenne deine Elektronanlage augenscheinlich nicht und habe nur die Informationen die du hier Preis gibts.
Ich habe deine Elektroanlage in deinem Haus aus diesen Informationen zu recht als unsicher eingestuft. Siehe voherigen Auslassungen von mir.
Therorie: Ich empfehle dir trozdem ein RCD Ding zum dazwischenstecken. Das verlagert aber das Problem nur und löst es nicht. Das weis ich.
Du liegst tot neben deinem Toaster in der Küche, das RCD DIng dazwischen....hat nicht ausgelöst...bei PEN Bruch durchaus möglich.
Jetzt kommt einer der: "Ja aber der Sheltem ausn Forum64 (Elektromeister) hat aber gesagt das man das DIng und dann ist das gut..."
Ich verstoße ganz klar damit gegen DGUV, wieder besseren wissens, und bekomme mindestens einen Strafbefehl mit einigen tausend Euro dran. Zu recht.
Wir habe immerhin 2021 und nicht mehr 1980. Man verfolgt so etwas mittlerweile.
2 Wochen später steht mein IHK Obermeister vor der Tür und kassiert meinen Meisterbrief (<- bei grobfahrlässig auf jeden Fall)
Der IHK Obermeister entzieht mir meinen Facharbeiterbrief (<- bad luck)Jetzt kann ich ja wieder aufn Bau gehen und als Elektrohelfer arbeiten, Mindestlohn gibts ja immer.
Ich bin dann ja vorbestraft und muss den Strafbefehl und eventuell noch zivilrechtliche Strafen abstottern.
Ähh...nein. Kein Bock.
Fazit
Ich darf, kann und will daher nichts anderes empfehlen als:
- Elektroanlage umgehend von einer Elektrofachkraft Sicherheitsüberprüfen zu lassen.
- Orakel: Das wird sie nicht schaffen bei 60 Jahre alten Leitungen und Klemmen bei TN-C.
- Die Elektrofachkraft wird die Elektroanlage nicht reparieren wegen DGUV ->Rechtliches.
- Du sitzt im dunkeln ohne Heizung.
Seit es die DGUV gibt ist es nicht mehr möglich sowas noch zu betreiben oder hin zu basteln ohne sich die Finger dran zu verbrennen.
Deshalb reissen wir solche Anlagen nur noch konsequent ab.
Ich weis das es da draußen Kollegen gibt die das etwas weicher sehen.
Die saufen aber seit 20 Jahren und so manch einer musste sich vor einem Richter deswegen verantworten.
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Jedes Schutzklasse 1 Gerät in deinem Haus ist eine potenzielle Todesfalle. Was hast du daran nicht verstanden.
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Dann hast du, deine Frau, deine Kind/er irgendwann einen vermeidbaren Elektrounfall.
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EInen Bestandschutzt für nicht mehr nomrgerechte Elektroanlagen gibt es nicht.
Zieh da wieder aus...
Wie kommst Du darauf? Soweit ich informiert bin, müssen nur Anpassungen zum aktuellen Stand vorgenommen werden, wenn Grundlegende Änderungen oder Erweiterungen am Netz im Haushalt gemacht werden. Dann muss aber die ganze Anlage auf den aktuellen Stand gebracht werden.
....ich wollte eigendlich nichts mehr dazu schreiben über das wie und warum.
Auf Facharbeiter hört man hier aber generell nicht und wirft mit "ich habe mal gehört..." herum.
TN-C an der Steckdose. (Nullung an Steckdosen und Geräten mit SK1)
War ab 1968 nicht mehr erlaubt und musste zwingend in TN-S, also mit seperaten Schutzleiter errichtet werden.
PEN
Wenn der Schutzleiter auch gleichzeitig der Neutralleiter ist passiert irgendwann folgendes:
Die Klemmverbindungen werden älter und hochohmig, Leiter können abbrechen. Passiert das beim PEN hast du schnell Spannung auf Schutzklasse 1 Gehäusen (Waschmaschine, Toaster....ect)
Ab 50V wird Gefährlich und die sind bei korrodierten und ausgeglühten PEN Klemmen schnell da.
Standartunfall bei alten TN-C Anlagen:
Jemand fässt ein Schutzklasse 1 Elektrogerät an und fällt tot um. Kann Papa, Mama oder Kind sein. Das passiert so viele male jedes Jahr in Deutchland wegen schlechter und alter Elektronalagen in Häusern. (kostet ja Geld, wer soll das bezahlen.)
Haftung:
Wer so etwas ohne aktive Überwachung duch Schutzgeräte und Fachkräfte (überprüfung der Betriebsicherheit) noch betreibt ist lebensmüde.
Ein Vermieter der so etwas noch betreibt und an andere wissendlich vermietet gehört in den Knast.
Es ist richtig, du darfst sowas noch betreiben, aber:
Ich bin faul...Wikipedia
Verbesserung des Schutzes
Obwohl ältere Anlagen bedingt durch den Bestandschutz nur bei wesentlichen Änderungen oder Erweiterungen nachgerüstet werden müssen, ist es sinnvoll, zumindest für „Räume mit Badewanne oder Dusche“ auf aktuellen Standard mit gesondertem Schutzleiter und Fehlerstrom-Schutzschalter (RCD) nachzurüsten (DIN VDE 0100-700:2008-10).
Seit dem 1. Juni 2007 (mit Übergangsfrist bis zum 1. Februar 2009) sind gemäß DIN VDE 0100-410:2007-06, Abschnitt 411.3.3 außerdem alle Steckdosen in Neuanlagen, welche durch elektrotechnische Laien genutzt werden, mit einer Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) mit einem Bemessungsdifferenzstrom von maximal 30 mA auszustatten (in Innenräumen Steckdosen bis 20 A, im Außenbereich bis 32 A für den gesamten die Steckdosen versorgenden Stromkreis).
Seit dem 1. Oktober 2018 (mit Übergangsfrist bis zum 7. Juli 2020) wurde der Abschnitt 411.3.3 in der DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410):2018-10 weiter angepasst. Auch Steckdosen im Innenbereich mit bis zu 32 A Bemessungsstrom benötigen eine Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) mit einem Bemessungsdifferenzstrom nicht größer als 30 mA. Steckdosen können davon ausgenommen werden, wenn Maßnahmen ergriffen werden (eine Gefährdungsbeurteilung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist dafür notwendig), welche die allgemeine Verwendung (z. B. durch den elektrotechnischen Laien) dauerhaft ausschließt.
So wie es sich anhört ist die Wartung der 60 Jahre+ alten Elektroinstallation in der Bude dem Vermieter zu teuer.
Die Betriebssicherheit ist da generell schon recht fragwürdig, niemand prüft das nach, und der erste Unfall wartet schon.
Natürlich wurde nichts gemacht, eine Elektrofirma hätte das schon vor 40 Jahren saniert.
Dein Vermieter wird große Probleme damit haben diesen Umstand einem Staatsanwalt und einem Richter zu erklären und es wird davon niemand mehr lebendig.
Daher war mein "Zieh da wieder aus..." kein schnoddriger Spruch von mir.
Es war eine ernstgemeite Anweisung (mit Befehlston) von einem Typen der "Lampe, Schalter, Steckdose" in den 90er gelernt hat und seit 3 Jahren einen Meisterbrief für Elektrotechnik an der Wand hängen hat.
Zieh da sofort aus...echt jetzt!
Punkt.