Display Morech, das ist manchmal nur Makulatur.
Ich hatte mal 3 Monate keinen Führerschein, fühlte sich an wie 3 Jahre
, weil die Amtsanwaltschaft mir eine Unfallflucht unterstellte.
Das reicht, um einen Beschluss zur sofortigen(!) Beschlagnahmung und Aussetzung der Fahrerlaubnis bis zum Strafbefehl respektive der Gerichtsverhandlung zu bekommen.
Da es kompliziert war und von einem Gutachten, ggfs. mit Gegengutachten und Obergutachten abhing und noch _sehr_ viel Zeit bis zum Urteil hätte vergehen können, in der ich die Selter zu Fuß schleppe, habe ich mich zähneknirschend auf eine (kostenpflichtige) Einstellung eingelassen und konnte den Führerschein dafür sofort wiederhaben. Hier mußte ich unterschreiben, dass ich keinerlei Ansprüche wegen des vorübergehenden Entzugs und dessen Folgen geltend mache. (!)
Wäre ich (natürlich nicht, aber hypothetisch!) verurteilt worden, wäre mir die Zeit des Entzugs auf den obligatorischen Entzug Kraft Urteils angerechnet worden.
Wird man aber NICHT verurteilt, hat man ohne Urteil und ohne Kompensation seine Fahrerlaubnis entzogen bekommen.
Justitia ist also nicht blind, sondern sie schielt.
Und woher soll ich jetzt wissen, dass du keine Unfallflucht begangen hast?