Hello, Guest the thread was viewed4.9k times and contains 24 replies

last post from 7Saturn at the

Nachweis von Urheberrechtsverletzung

  • Und woher soll ich jetzt wissen, dass du keine Unfallflucht begangen hast?

  • Praktisch gar nicht, technisch gilt eben auch hier die "ziemlich geile" Unschuldsvermutung - das ist ja die Folge der Verfahrenseinstellung.

    Ob Du das schlussendlich genau weisst, ist deswegen wenig relevant, denn es geht ja um den (technischen) Aspekt, dass bereits vor der Beweiserhebung vor Gericht und ohne nachgewiesenen Rechtsbruch u.U. DOCH folgenschwere Nachteile entstehen können und trotz wiederhergestellter Unschuldsvermutung nie ausgeglichen werden.

  • Praktisch gar nicht, technisch gilt eben auch hier die "ziemlich geile" Unschuldsvermutung - das ist ja die Folge der Verfahrenseinstellung.

    Ob Du das schlussendlich genau weisst, ist deswegen wenig relevant, denn es geht ja um den (technischen) Aspekt, dass bereits vor der Beweiserhebung vor Gericht und ohne nachgewiesenen Rechtsbruch u.U. DOCH folgenschwere Nachteile entstehen können und trotz wiederhergestellter Unschuldsvermutung nie ausgeglichen werden.

    Du wurdest ja auch nicht verurteilt, sondern dein Lappen wurde wegen eines Verdachtes bis zur Überprüfung einbehalten. Fühlt sich für dich nur wie eine Strafe an, weil du zu Fuß laufen musstest. xD

  • Sagen wir mal so, in der näheren Verwandtschaft hatte ich den folgenden Fall: Verwandter gerät mit amtlich und richterlich bereits bekanntem Schläger-Junkie aneinander. Schlägerjunkie kassiert ordentlich einen, ist danach aber wieder unterwegs. Der Verwandte dagegen liegt erst mal zwei Wochen im künstlichen Koma auf der Intensiv und wird direkt danach gleich mal vorsorglich vom Bayerischen Freistaat in U-Haft eingelocht. Es dauerte sage und schreibe ein dreiviertel Jahr (9 Monate!), bis das Verfahren mit Freispruch endete.* Die Dauer lag nur™ daran, dass »ein Gutachten erstellt« wurde. (Wo man sich schon die Frage stellen kann, wie viele Monate so ein Gutachten einer Schlägerei brauche kann...) Dagegen sind drei Monate kein Lappen ein Witz. ÖPNV, Fahrräder und Taxis existieren. Freigang in U-Haft gab's natürlich keinen. Wenn man sich dagegen ansieht, wie schnell ein gewisser Herr Hoehneß wieder auf freiem Fuß ist und was für Leckerli dem in den Ar*** geblasen wurden, bleiben doch eigentlich keine Fragen mehr offen. Es ist schon so, dass unser Rechtswesen teils ganz mächtig schielt, teils sogar ganz unübersehbar mit voller Absicht weg schaut. Und an anderer Stelle wird praktisch ein Exempel statuiert, obwohl die erste Anscheinslage auch nicht gerade dafür spricht und am Ende auch noch »nix bei rum kommt«, wie man so schön sagt. Gut, außer fast ein Jahr seines Lebens zu verlieren, obwohl man rechtlich offenbar nix falsch gemacht hat.


    *Fun-Fact: Als ich mir einen Besucherschein für die entsprechende JVA vom entsprechenden Amtsgericht holen wollte, wussten die zu dem Zeitpunkt offenbar noch nicht mal, dass der Verwandte inzwischen schon wieder raus war. So geht's da zu.