Dann muss GANZ OBEN und UNTEN stehen : KEINE Gewähr auf Richtigkeit - Fragen Sie den Anwalt ihres Vertauens.
Man sollte sich sowieso professionell beraten lassen, wenn man sich selbständig machen will.
Deswegen könnten solche Hinweise nur als unvollständige Aufzählung o.ä. angesehen werden. Und ein entsprechender Hinweis müsste dazu, das eine Beratung dadurch nicht ersetzt werden kann.