Beiträge von Stefan67 im Thema „Rechtliches?“

    Du sprichst hier die CE-Kennzeichnung (nach EMV- und Niederspannungsrichtlinie) an.

    Die Frage ist nicht ganz einfach zu beantworten.

    Allgemein gilt:
    Da es sich nicht um ein selbständig betreibbares Produkt handelt (wie beim C64), ist es nicht CE-Kennzeichnungspflichtig, aber die EMV-Anforderungen müssen eingehalten werden (Dokumentation muss erstellt werden).

    Allerdings gilt für PC-Einsteckkarten:
    Wenn im Handel erhältlich (wie zum Beispiel das MMC64), ist eine CE-Kennzeichnung anzubringen! Der Endverbraucher soll mit Hilfe der beiliegenden Information das Produkt einbauen und derart in Funktion setzen können, dass keine unzulässigen Störungen entstehen.
    Anzuwendende Normen wären hier: EN50022 (VDE 0875 Teil 14) und EN 50082-1 (IEC 801, ...)

    So gesehen würde ich sagen, das CE-Kennzeichen muss am Produkt oder in der Anleitung angebracht sein. Der Hersteller muss eben die Dokumentation (Nachweis der Erfüllung der Richtlinien) in der Schublade haben.


    Aber wir wollen hier doch keine schlafenden Hunde wecken.