Hallo,
Für den Fall muss ich mein Geschäft schützen: Würde ich non-ZIF Sockel als Basteleinladung zu verstehen geben, wäre ich auch für Bastelunfälle verantwortlich. Je nach Produkt mache ich das auch: Keyrah V2 wird grundsätzlich sehr kulant behandelt, wenn eine Leiche zurück kommt. Beim C64 Reloaded kann ich das aber nicht machen, weil ich das Risiko überhaupt nicht abschätzen kann.
Bedeutet das eigentlich, daß man die Garantie verliert, wenn man den ROM-Chip -- wie es ja eigentlich vorgesehen sein muß, wenn mit dem Feature von "ROM-Umschaltung" geworben wird und kein alternatives ROM enthalten ist -- in Eigenregie wechselt??
Dieser Chip ist ja (anscheinend bewußt, warum auch immer) nur "normal" gesockelt.
Das fände ich schon ein starkes Stück...
Viele Grüße
AnnaChristina