Danke für die Info! (also was was ich glaub ich nicht brauche) ![]()
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Er kann auch Ausgleich des geminderten Warenwertes anbieten
Nein, das macht ja auch keinen Sinn. Das Gerät ist für ihn nutzlos und der Kaufgrund war das Vorhandensein von OTB (was immer das ist). Damit kann er das Ding zurückgeben, Er muss sich nicht auf eine Minderung einlassen.