Deinem gekauften Tablett fehlt eine zugesicherte Eigenschaft, der Verkäufer kann es auch nicht nachrüsten. Also ist er verpflichtet, dir den Kaufpreis zu erstatten. Mit einem Gutschein würde ich mich da nicht abspeisen lassen.
Deinem gekauften Tablett fehlt eine zugesicherte Eigenschaft, der Verkäufer kann es auch nicht nachrüsten. Also ist er verpflichtet, dir den Kaufpreis zu erstatten. Mit einem Gutschein würde ich mich da nicht abspeisen lassen.