der Verkäufer kann es auch nicht nachrüsten. Also ist er verpflichtet, dir den Kaufpreis zu erstatten.
Nein. Er kann auch Ausgleich des geminderten Warenwertes anbieten, was sich hier im Bereich einer 2-GB-Speicherkarte bewegen dürfte. Ob er sich damit langfristig seinen Kunden erhält ist eine andere Frage...