Hinsichtlich der Ausgangsfrage würde ich nochmal betonen: Wenn man keine persönliche Einwilligung des Autors hat, sollte man es bleiben lassen. Das hat nichts mit rechtlichen Fragen zu tun - was in der nicht-kommerziellen Szene eher zweitrangig ist - sondern einfach eine Frage des Anstands. Darüber kann man sich natürlich einfach hinwegsetzen, aber dann erübrigt sich auch die Frage.