Wenn ich mir das so angucke, fällt schnell auf, daß weder das Logo noch der Schriftzug originalgetreu sind. Vermutlich hoffen sie, daß der Rechteinhaber sich den Stress nicht antut, das vor Gericht klären zu lassen, ob eine Urheberrechtsverletzung vorliegt, auch wenn das hier der Fall sein dürfte. Wenn eine Genehmigung vorläge, wäre nicht einzusehen, warum nicht das Originallogo und der Originalschriftzug verwendet worden sind!
Mir fällt auf anhieb kein unterschied auf, bis auf den Commodore Schriftzug. Aber denke das reicht den Anbieter aus um die Tasche optimal an den Mann/Frau zu bringen und gleichzeitig nicht verklagt zu werden...