Und auch falls Dir das gelingen sollte, müsstest Du danach auch auf jeden Fall noch Deinen Anwalt bezahlen, es sei denn Du bist für diese Fälle rechtschutzversichert. Nur die Gerichtskosten würde der Verlierer tragen. Und diesen ganzen Stress sich anzutuen oder eine "abgeänderte" Unterlassenserklärung zurückzuschicken, fällt die Wahl nicht schwer..
?? wenn man vor Gericht gewinnt bezahlt der unterlegene Gegner alle (gericjhtlich akzeptiereten) Anwaltskosten, das kann aber bei Teilsiegen und damit geteilten Kosten dann trotzdem für beide was kosten... im übrigen halte ich es für falsch einfach so etwas zu unterschreiben OHNE einen Anwalt zu konsultieren... die 100 bis 200 Euro sollte man schon übrig haben, bevor man versehentlich einen blanco Scheck ausstellt der innerhalb 30 Jahren fällig sein kann...
(hey sony hat deine adresse, rate mal an wen die damit Pakete schicken können, auch wenn es wahrscheinlciher ist dass ein mißliebiger Arbeitskollege, Nachbar oder Facebookbekanter sich so rächen möchte weil ihm deine Nase doch nicht passt.)
Achso, die Rechtschutzversicherung wird wahrscheinlich nicht zahlen, urheberechtsstreite schließen die gerne aus den Leistungkatalog aus...
mal davon ab das ich nicht weiß ob der stick nun nur ein reines Atmega Entwicklungsboard ist und man die Rechtswidrigkeit nur vom Namen herleiten möchte oder ob es da noch Besonderheiten gibt...
in solchen Fällen bin ich aber froh das ich weder eine aktuelle Konsole besitze noch mir aus dem Ausland Sachen zuschicken lasse und im Internet nicht meine persönlichen Daten rausrücke...
BTW: da Sony Music ja wieder 100% Tochter ist, passt ja auch diese schöne Lied: Bitte melde dich an, um diesen Link zu sehen. ![]()
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