Beiträge von Wiesel im Thema „USB-Stick knackt Kopierschutz der Playstation 3“

    der DMCA erlaubt sogar explizit das umgehen eines kopierschutzes wenn dieses dazu dient eigene software laufen zu lassen und das ganze anders nicht erreicht werden kann. ist aber derzeit rechtlich alles nicht glasklar, und das ist auch *genau* der grund aus dem sony nun mit solchen aktionen versucht was sie eben versuchen.

    Dann fehlt doch eigentlich nur sowas wie eine open-source-homebrew-Szene, die PD-Software für die PS3 online stellt, dann ist der *Hauptzweck* eines solchen Sticks eben die Öffnung für eben diese PD-Software (z.B. Demos).

    Jens

    würde es immer noch zu einer Situation kommen können in der Du Dir einen Anwalt nehmen müsstest um Deine Unschuld zu beweisen.

    Wir sind in einem Rechtsstaat, da gilt grundsätzlich die Unschuldsvermutung. Nur Schuld muss bewiesen werden - wenn das nicht geht, gilt "Im Zweifel für den Angeklagten". Sollte ein Gericht anders entscheiden, kannst Du durch alle Instanzen und dann immer noch zu irgendeinem Gerichtshof für Menschenrechte - wenn Du die Eier hast, Dich durch einen solchen juristischen Sumpf zu quälen.

    Ich kann mir kaufen was ich will, solange es mindestens einen legalen Zweck hat. Wenn ich eine Baseballschläger kaufe, dann will ich doch hoffen, dass man mir glaubt, ich möchte damit Baseball spielen. Wenn ich einen USB-Stick kaufe, auf dem ein Atmel drauf ist, dann will ich doch hoffen, dass man mir abnimmt, ich möchte für diesen Atmel Software entwickeln.

    Und wenn ich einen PS3-Jailbreak kaufe, will ich doch hoffen, dass man mir abnimmt, dass ich für die PS3 in meiner Freizeit was programmieren will. Niemand kann mir vorschreiben, was ich mit *meiner* Hardware mache. Solange ich geltendes Recht nicht aktiv breche (sozusagen mit rauchendem Colt erwischt werde), sollte alles im grünen Bereich sein . Breche ich schon das Gesetz, wenn ich meine eigene Software laufen lasse? War da nicht was, dass ich ein "end-user license agreement" grundsätzlich ignorieren kann, weil in Deutschland das Gesetz über solchen Vereinbarungen steht?

    Wenn ich ein Bücherregal kaufe, dann ist das sicher in erster Linie für Bücher gedacht. Wenn Ikea mich jetzt aber verklagt, weil ich Metallwinkel kaufe, mit denen ich das Regal 90 Grad gedreht aufhänge, welche Aussicht auf Erfolg hätte das wohl? Ich meine, bloß weil mich die Metallwinkel in die Lage versetzen, eine illegale Pflanze in diesem Bücherregal zu züchten, sind die Winkel dann illegal und muss ich dann eine Unterlassungserklärung unterschreiben?

    Jens