ich denke nun ist wirklich alles gesagt...
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sl FXXS
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Zitatselbst wenn ich eine sammlung über ebay verkaufe in mehreren schritten ist es gewerbe! dazu gibts ein sehr interessantes urteil!
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es gibt zu jeden interessanten Urteil auch ein weiteres das was anderes sagt und solange es nicht vom BGH (oder anderen höchsten Instanz...) entschieden wurde, ist das Richterrecht auch NICHT bindend für weitere Urteile...
und wenn man wirklcih gewinn macht, kann man auch für paar euro nen Gewerbeschein besorgen und Steuern zahlen...
wenn ihr nen Jugendlcihen beim Rasen mähen seht, fragt ihr den dann auch ob er sozialversichert ist? ![]()
sl FXXS
auffälig das immer dieselbe anfällig für Grundsatzdiskussionen sind...
sl FXXS