Beiträge von Freddy im Thema „Cloanto = Kaufverweigerung? / Mega65 im Heise-Forum“

    Wir können so viel dazu sagen:

    Wir haben uns auf einen niedrigen, symbolischen Betrag pro Rechner, geeinigt, mit dem beide Seiten absolut zufrieden sind !
    Man hätte es uns gerne umsonst gegeben, aber dies hätte Unmut bei Drittparteien hervorrufen können.

    Hehe, 0,01 €.

    Günstiger wäre wenn man sich auf Rumänische Währung einigen könnte: 1 BAN*)/pro MEGA65.

    *) BAN ist sozusagen der Cent vom Lei (aka RON) 1€-Cent =~4,4 BAN :wink:

    Äh...nein, nur weil Du das per Dänglisch-Wörterbuch übersetzt, heisst das nicht, dass Copyright nicht das Urheberrecht bedeutet.

    Dass es allerdings zwischen dem Deutschen "Urheberrecht" und den z.B. Amerikanischem "Copyright" Unterschiede gibt, das ist sicher richtig.

    Was Du unter "Kopierrecht" verstehst, sind wohl die Nutzungsrechte, im Englischen "Usage Rights" oder auch "Rights of Use".

    Nutzungsrechte sind schon wieder ein ganz anderes Thema.

    Das ist z.B. DEIN Nutzungsrecht WENN du die Lizensierung von M$ für sein Windows anerkennst.

    Dann, und nur dann, hast du ein Nutzungsrecht an Windows.

    Das beinhaltet weder Kopierrecht noch Urheberrecht.

    In der Regel werden Nutzungsrechte per Lizens vergeben.

    Copyrights kann man verkaufen. Urheberrecht nicht, das kann man nur Lizensieren.

    z.B. kann ein Autor an Verlag A eine Lizens für 100.000 Paperbacks vergeben, und gleichzeitig an Verlag B eine Lizens für 200.000 für ein 'richtiges' (mit Hardcover etc) Buch. Trotz beide Lizensen hat der Urheberrecht immer noch sein Urheberrecht und kann jederzeit ein dritter Verlag so eine Lizens vergeben (vorausgesetzt es wurde in den andere Lizensabkommen nicht ausgeschlossen).

    Aber wir sind ja alle keine Juristen, nä?

    Wie soll das funktionieren?

    Angenommen es gäbe eine Firma... nennen wir sie Cloantodore und dort arbeit ein Programmierer und erstellt eine cooles OS. Wer hat dann die Rechte?

    Der Coder oder die Firma die Ihn dafür bezahlt hat?

    Das Problem ist das wir ier von 2 artverwandte aber dennoch unterschiedliche Sachen reden.

    Copyright != Urheberrecht.

    Die angelsächsische Rechtsprechung kennt kein Urheberrecht.

    Und Copyright ist genau das was der Name aussagt: ein KOPIERrecht, also das Recht ein Werk zu kopieren.

    Im Falle des von androSID genanntes Beispieles ist die Firma die Rechteinhaberin, weil das 'Werk' der Programmierers duch zahlung seines Gehaltes abgegolten ist.

    Bei den ROMS und Copyrights ist das so eine Sache.

    In manch ein Land ist sogar 'reverse engeneering' schon eine Copyrightverletzung.

    Aus dem Grund dauert ja die Entwicklung von ReactOS (Windows-Clone) ja auch so lange...

    Die OpenROMs wären nur dann legal, wenn nachgewiesen werden kann daß NIEMALS 'reverse engeneering' betrieben wurde bei deren Entwicklung. Daher wird das auch bei den OpenROMs eine ewig lange Entwicklung.

    Das eigentliche 'Problem' ist die Lizensierung.

    Da hat die 'Community' aber längst reagiert.

    Man sehe nur die Alternativen an: FreeDOS vs. MS/PC-DOS, ReactOS vs. Windows, ArOS vs. AmigaOS, Linux/BSD vs. Unix, LibreOffice vs. MS-Office usw. usf.

    Es wird wahrscheinlich etwas dauern, aber ich denke eines Tages wird das OpenROM dieses Lizensgehabe ein Ende bereiten.