... und ich kann Bobbel voll und ganz verstehen. Man macht alles richtig (oder versucht es) und merkt dann, dass sich andere um nichts schären und es Keinen interessiert.
Posts by cosmoretro
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Yep. Verwendung geschützter Zeichen (Nintendo-Maskotchen), offensichtlicher Nachbau /Bootlegging von durch Patente geschützter Produkte ohne Lizenzen.
Sobald da sich jemand auf den Schlipps getreten fühlt kommt ein Anwaltsbrief mit Abmahnung die weh tuen wird.
Der Laie spricht von "Verbraucherschutz", der Profi von "Steuerfahndung"
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Ich kann übrigens diese metallene Reinigungsdisk von BASF empfehlen. Die geht auch ohne Flüssigkeit. Hab deren Namen vergessen, aber da wird sicher bald jemand was zu schreiben hier im Thread.
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Also mit reinem Iso auf einer Reinigungsdiskette die noch nicht auseinanderfällt bekommst Du praktisch jedes Laufwerk wieder sauber.
Ich habe schon ein- bis zwei mal Laufwerke in meinem Leben gereinigt.
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ok ... also eine Lotterie die bis 200 € kosten kann...
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Panzer General war in Originalversion indiziert. Die USK störte sich an der Stimme vor jeder Mission die einen aufgestachelt hat für "das Reich" seinen Dienst zu tun , und zwar als würde es sich um einen Bürojob handeln, weiterhin konnte man am Ende schnell Washington einnehmen (Nach Moskau und London) rechzeitig bevor die Amis die Bombe auf Berlin geworfen hätten. Man konnte also den Krieg per "Endsieg" gewinnen.
Beides wurde entfernt in der DEUTSCHEN Version. Die Originalversion gab es unter dem Ladentisch weiterhin. Alles in diesem Thread schon besprochen
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Ich glaube das wurde nie "eingedeutscht". Deutsche Versionen müssen so oder so den Prüfgremien vorgelegt werden. Die USK gibt es seit 1994. Davor war scheinbar eine Indizierung eher davon abhängig, ob sich "jemand daran gestört hat" was die Inhalte eines Spieles waren (Staatsanwaltschaft, andere Behörde etc).
[Ich beziehe mich auf das wenig verbreitete Blitzkrieg, 1994 erschien Panzer General in der "USK Zeit"]
Als die Sachen praktisch alle geprüft wurden bevor sie in den Verkauf gingen (also ab 1994) wurden sicherlich Indizierungen auch häufiger.
My two cents.
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Die Sache mit "angehobenen Tasten" ist etwas schräg. Ich habe in den letzten 10 Jahren hunderte von C64 II Tastaturen gesehen, und selten war da eine an Leiterbahnen oder ähnlich kaputt. Wenn, dann waren Stifte abgebrochen (als einziger Defekt). Ich vermute mal da hat jemand Stifte ersetzt und Kappen aufgesetzt. Dies kann nervig sein beim Tippen, bzw. man hat das Problem, dass die Federn nicht richtig federn und man entsprechend auf einigen Tasten herumhacken muss. Ist schon ein gewisses Risiko...
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Kommt drauf an:
Allgemein, nicht besonders sicher wie überall im Internet
Speziell, sehr sicher, da hier weder Politik noch Meinung gemacht wird. KI Trollfabriken interessieren sich nicht für C64 und co
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Nein. Die s/n ist unten
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Poste den Link wenn es soweit ist. Ich werde zwar nicht mitbieten, möchte dann aber sehen ob der "Marktmechanismus" noch funktioniert.
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Ja aber die Szene wird jetzt so um die 50 im Durchschnitt sein. Da sind locker noch 20 bis 25 Jahre drin.
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Meist "Audio 1" und "Audio 2/Chroma" tauschen (Kabel sind gemeint die in den Monitor gehen). Ansonsten wurde die Antwort vermutlich schon gegeben (möglicherweise Kabel ohne echtes "Chroma" ?)
Eine ganz einfache Erklärung wäre: Dreh "Colour" hoch, aber dass wird es nicht sein
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Einfach den Stift anheben und oben fixieren. Dann geht dies fürs Erste.
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Dieses Plastik / Kunststoff hat eine bestimmte Dichte / Dicke. Commodore hat beim 1551 einfaches Plastik verwendet. Es ist dünner als beim 1541 (klopft mal ein wenig darauf herum), und hat offensichtlich eine niedrigere Dichte (nochmal: klopft ein wenig darauf).
Der Versand beim 1551 ist erheblich schwieriger als beim 1541. Es muss seitlich und oben gut abgepolstert sein (5 cm dickes Verpackungsmaterial). Unten muss Material sein, dass Stürze abfedert. Am besten ist Schaumstoff oder anderes Material dass stark federt aber nicht brechen kann. Fast alle Schäden beim Versand der 1551 sind Sturzschäden. Diese äußern sich darin, dass das Gehäuse an mehreren Stellen gebrochen ist.
Dies nur als Exkurs, falls ihr selbst die 1551 versendet oder die 1551 irgendwo kauft (dann müsst ihr dem Verkäufer schreiben wie er am besten verpackt).
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Das Forum ist dafür da das man sich gegenseitig hilft.
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Ich bin mir da ziemlich sicher das es die ursprüngliche Version des KM auf dem C64 gab.
Aber das ist 35-40 Jahre her, daher will ich nicht ausschließen das ich mich da auch irren könnte, auch wenn mir diese Bilder immer noch in Erinnerung sind.... und Du täuscht dich nicht.
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CGA - IBM war mein erster Gedanke. Oder eben ziemlich ka-ka aussehende Amiga-Grafik. Ich vermute mal stark dass da nicht die Fünf-Sterne-Plus Entwickler daran gearbeitet haben.
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Der Besitz von beschlagnahmten Spielen ist indes definitiv nicht strafbar.
Auch nicht der Besitz von braunem Zeug, das nie offiziell "Verkauft" wurde?
Besitzverbot gibt's in D nur für Kinder- und Jugendpornographie.
Exakt. Wenn ein Spiel z.B. in Deutschland verboten ist, riskiert der Publisher dass ihm alle Games die er hat (im Lager) tatsächlich beschlagnahmt werden (dies hat aber einige Hürden. Staatsanwaltschaft muss tätig werden).
Bekannte, ähnliche, Fälle: In den 90ern wurde jeweils eine Ausgabe des PC Joker und auch der Powerplay von der Staatsanwaltschaft komplett beschlagnahmt und sämtliche Magazine eingestampft (ohne Kompensation). Hintergrund war, dass die Magazine Werbung für indizierte Computerspiele in den Magazinen hatten.
Den PC Joker hätte das fast beendet, die PowerPlay konnte die Verlust leichter abfangen, da der Verlag größer war. Der Schaden ging aber in beiden Fällen in den hohen fünfstelligen Bereich.
Hintergrund ist ein "Verbreitungsverbot" für indizierte Spiele. Werbung hierfür und auch der offenen Verkauf (an nicht-Volljährige) sind strikt verboten.