(Wobei eine Ü-weisung u.U. zurückgebucht werden kann).
Das ist praktisch unmöglich. Überweisung ist (wie PayPal) praktisch wie Bargeldübergabe. Ich weiß das, weil ich das schon versucht habe, als mit ein sehr netter Verkäufer ein Paket mit "Porto zahlt Empfänger" geschickt hat, obwohl nachweislich "Versand inklusive" vereinbart war. Ich habe dann versucht, das Geld rück-überweisen zu lassen - keine Chance. Alles, was die Bank machen kann, ist höflich bei der anderen Bank anfragen, ob denn der Empfänger bereit wäre, das Geld freiwillig zurückzubuchen. Dreimal darf geraten werden, was das Ergebnis war. ![]()
Es bleibt einem natürlich die Anzeige und der Klageweg, aber wegen 10 Euro Streitwert wird selbst das schwierig, das wird in der Regel sofort eingestellt. ![]()