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letzter Beitrag von Gikauf am

Darf man Brett/Kartenspiele nachprogrammieren

  • Moin,
    weis jemand wie die rechtliche Lage ist wenn man ein analoges Brett/Kartenspiel (z.B. Monopoly/Uno)
    auf dem C64 nachprogrammiert und anderen zur Verfügung stellt?
    Muss man das dem Urheber mitteilen?
    Auch wenn es am Ende kostenlos zur Verfügung gestellt wird?
    Spielt es da eine Rolle wenn es inzwischen schon eine digitale Version z.B. auf dem PC gibt?

  • Spielideen oder -mechaniken sind entweder gar nicht per Urheberrecht geschützt (USA) oder die Rechtslage ist unklar mit Tendenz zu keinem Schutz (m.W. DE, vermutlich EU). Was definitiv geschützt ist, sind Namen von Spielen (hier geht es um Markenrecht) und Grafiken/Texte eines Spiels - inklusive der Texte aus dem Regelbuch.


    Was du also machen kannst, ist ein Kartenspiel namens "FastNixMehr!" auf dem C64 zu implementieren, bei dem die Spieler ihre Karten loswerden müssen in dem sie reihum gleiche Zahlenwerte aufeinanderlegen. Du solltest es aber keinfesfalls "Uno" nennen, und die Karten sollten deutlich anders gestaltet sein als die von Uno.


    Dem Urheber "mitteilen" bringt gar nichts: willst du geschützte Inhalte oder Markenzeichen benutzen, musst du vorher um Erlaubnis fragen. Das ist völlig unabhängig davon ob dein Programm Geld kosten soll oder nicht, oder wie viele andere digitale/analoge Umsetzungen des Spiels es schon gibt.


    Das ist aber natürlich alles sehr theoretisch, bei einer C64-Produktion müsstest du es schon sehr wild treiben damit jemand dir auf die Füsse tritt.

  • Was Korodny sagt.


    Und es hängt auch stark davon ab, welches/was für ein Spiel du nachprogrammierst. Bei modernen Karten- und Brettspielen dürfte die Spielidee bzw. das Spielprinzip und die Designelemente auf die eine oder andere Art einem Schutz unterliegen. Selbst wenn dem nicht ausdrücklich so ist, sind die grösseren Spieleproduzenten (ich sag mal: "Schmidt Spiele" aufwärts) ökonomisch kräftig genug, um einem Kleinen lähmend-destruktive juristische Scherereien zu bereiten wenn er sich einfach frei bedient. Sowas wie "Die Siedler" nachzubauen wäre da eventuell ein Ritt auf der Rasierklinge. "Uno" gehört heutzutage Mattel und wird aktiv lizenziert und vermarktet. "Monopoly" gehört Hasbro (früher Parker Brothers), und auch die vergeben Lizenzen für Produktionen und Varianten, verdienen mit den Rechten also Geld. Es basiert aber auf dem Prinzip von "The Landlord's Game", was mal patentiert war, heute aber Public Domain ist. Es ist also kompliziert. Aber an Schach oder Mühle dürfte vermutlich niemand irgendwelche Rechte haben, da solche Spielprinzipe tausende Jahre alt sind. Selbst "Mensch ärgere dich nicht" kann man nachbauen solange man es anders nennt, da die Basis ebenfalls sehr alt ist.

  • Rein zufällig weiß ich, daß "Mensch ärgere dich nicht" noch immer geschützt ist, das ist nämlich noch gar nicht so alt wie man Denkt. Der Erfinder selbst lebt nicht mehr, aber seine Kinder und die haben sich die Recht irgendwie auf Lebenszeit gesichert.


    Also Vorsicht mit solchen Behaubtungen.

  • "Mensch ärgere dich nicht" ist gut hundert Jahre alt und stammt ursprünglich vom Gründer von Schmidt Spiele, und die Firma hält entsprechende Rechte daran. Das Grundprinzip basiert allerdings auf der viele Jahrhunderte alten Familie der asiatischen Pachisi-Spiele, zu denen z.B. auch Ludo und Chaupar gehören. Solange man etwas nicht ausdrücklich "Mensch ärgere dich nicht" nennt und minimalste Funktionsunterschiede im Spielprinzip hat, dürfte man auf der sicheren Seite sein. App Stores allenorten sind angefüllt mit Tonnen von Ludo/Chaupar/Pachisi-Spielen, die alle irgendwie irgendwo auch "Mensch ärgere dich nicht" sind oder spielen können, anscheinend ohne dass Schmidt irgendwas dagegen tun kann oder will.

  • Aber was gilt als minimaler Unterschied?

    Das kann dir vermutlich niemand beantworten (ich schon garnicht, IANAL), und hängt sicherlich stark vom Einzelfall ab. Ein Spielprinzip wie meinetwegen "Die Siedler" ist eine neuzeitliche Schöpfung (AFAIK) und garantiert kein wie auch immer geartetes öffentliches Gut, wenn man so ein Spielprinzip nachempfindet dann verletzt man garantiert diverse Rechte auch wenn kleine Änderungen vorgenommen werden. Ein Spiel wie Pachisi oder Mühle oder Schach ist uralt und es wäre schon etwas albern sollte jemand heute versuchen, an dem Prinzip aktuelle Rechte geltend zu machen. Da geht es dann eher um geschütztes Design und Namensrechte an modernen Derivaten, wie eben "Mensch ärgere dich nicht". Niemand wird dir sagen können ab welchem Punkt da eine Wiedererkennungshürde überschritten wird ab der der moderne Rechteinhaber an Namen wie "Mensch halt die Luft an" oder "Ärgern bringt doch nichts" Anstoss nimmt. Bei Kartenspielen wird das ähnlich einzelfallabhängig sein. "Uno" ist im Grunde eine Abart von Mau-Mau, und das dürfte recht alt sein. Eine Kopie oder Computer-basierte Umsetzung von "Uno" darfst du ohne Lizenz garantiert nicht rausbringen. Aber wem gehört Mau-Mau? Oder Skat, oder Schafskopf, etc. Das ist alles ein ziemlicher Graubereich, was wann wie geschützt ist (Namen, Designelemente, Spielprinzip,...).


    Man denke exemplarisch auch mal an das relative Durcheinander im Fall von Civilization, und inwiefern das Computerspiel nicht oder doch auf dem einige Jahre älteren Brettspiel basierte, und wann wie die Namensverwendungsrechte ausgehandelt werden mussten, usw. - ein Wust von Einzelfallentscheidungen und Verhandlungen.