Bitte sortiere deine Gedanken so, dass man ihnen folgen kann :o Ich verstehe die Frage nicht. Verstehst du sie?
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letzter Beitrag von enthusi am
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... was passiert wenn einer sieht - ach ja, das ist doch mein Schnelllader?
Welchen Schnelllader benutzt du? Den von Krill? -
interessant wäre hier im Fall eines GPL Compilers allenfalls eine unbedingt zu linkende "runtime library". Für solche Sachen gelten aber in aller Regel Ausnahmebestimmungen von der GPL.
Dazu sagt der Anwalt in dem oben verlinkten Video folgendes:ZitatDenn die GPL Lizenz erhält ein sogenanntes starkes Copyleft. D.h., abgeleitete Software muss immer wieder unter die GPL gestellt werden. Das führt aber in dieser Strenge zu einer ganzen Reihe von Problemen. Denn es gibt ja manchmal Programme, die erzeugen etwas, zum Beispiel der GCC.
Da gibt es eine Laufzeitumgebung. Und wenn ich diese Laufzeitumgebung mit meiner neuen Software zusammen tue, dann habe ich daher auf einmal ein GPL Element drin. Und das würde heißen, es würde niemand in der Lage sein, den GCC einzusetzen, um Software zu produzieren, die er nach anderen Lizenzen vertreiben wollte als GPL. D.h., da wird auf einmal die Marktdurchdringung eingeschränkt.
Und deswegen hat man eine Abschwächung in die Welt gesetzt, die sogenannte LGPL. Die hat ein abgeschwächtes Copyleft. Da ist es dann möglich, dass man solche Systembibliotheken linken darf mit anderen Lizenzen. Und deshalb ist es beispielsweise jedem von ihnen erlaubt, den GCC einzusetzen.
... und unter LGPL steht dann diese Laufzeitbibliothek. Ja, das ist ja das Prinzip der GPL. Sie möchte ja die Freiheit verteidigen und deshalb tut sie das, wo sie kann, Hüter der GPL ist ja die FSF, die Free Software Foundation. ... Die geben dieses Copyleft auch nur dort auf, wo sie es wirklich muss.
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Ich versuche immer noch die Frage zu klären, was ist wenn mein proprietäres Programm ein GPL Binary per exec() oder so aufruft, muss dann mein Programm auch unter die GPL?
exec() ist typischerweise ein Kommunikationsmechanismus zwischen unabhängigen Programmen, also typischerweise nein. Man könnte zwar Beispiele konstruieren wo mittels Wrappern und exec() eine GPL-Umgehung gebaut wird, aber ich kann mir gerade keinen Fall vorstellen wo das Ergebnis nicht deutlich nach bewusster Lizenzumgehung aussieht und sich die Frage dann eh nicht mehr stellt.
ZitatUnd wenn nicht, darf ich dann mein Program mit den GPL-Binarys zusammen zum Download/Installer anbieten?
Ja, wenn du die Verbreitungsregeln der GPL für die enthaltenen GPL-Binaries erfüllst.
Ist es eigentlich richtig dass man auch den Quellcode als Ausdruck weiter geben darf
Nein, Ausdrucke sind in der heutigen Zeit kein Medium, welches typischerweise zum Austausch von Software verwendet wird. ("on a durable physical medium customarily used for software interchange")
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Danke für die kompetente Antwort
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Dazu sagt der Anwalt [...]
Ja das ist ja schön und gut, das meinte ich auch mit "Ausnahme". Trotzdem sollte man sich da schon selbst davon überzeugen, ob denn jetzt z.B. beim cc65 der beiliegende Maustreiber wirklich unter LGPL (oder einer anderen entsprechend freieren Lizenz) steht
exec() ist typischerweise ein Kommunikationsmechanismus zwischen unabhängigen Programmen, also typischerweise nein.
Da frage ich mich wirklich, wo da die Grenze ist und wie man das definieren will. Sind etwa "Prozesse" relevant? Ansonsten ist das API einer dynamisch gelinkten Library ja auch "nur" eine Kommunikationsschnittstelle ... eine feste "Verquickung" zu "einem Programm" wie beim statischen Linken gibt es ja nicht.
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Ich denke die FAQ trifft darauf zu:
Can I release a nonfree program that's designed to load a GPL-covered plug-in? (#NFUseGPLPlugins)
Please see this question for determining when plug-ins and a main program are considered a single combined program and when they are considered separate programs.
If they form a single combined program then the main program must be released under the GPL or a GPL-compatible free software license, and the terms of the GPL must be followed when the main program is distributed for use with these plug-ins.
However, if they are separate works then the license of the plug-in makes no requirements about the main program.
See also the question I am writing free software that uses a nonfree library.When is a program and its plug-ins considered a single combined program? (#GPLPlugins)
It depends on how the main program invokes its plug-ins. If the main program uses fork and exec to invoke plug-ins, and they establish intimate communication by sharing complex data structures, or shipping complex data structures back and forth, that can make them one single combined program. A main program that uses simple fork and exec to invoke plug-ins and does not establish intimate communication between them results in the plug-ins being a separate program.
If the main program dynamically links plug-ins, and they make function calls to each other and share data structures, we believe they form a single combined program, which must be treated as an extension of both the main program and the plug-ins. If the main program dynamically links plug-ins, but the communication between them is limited to invoking the ‘main’ function of the plug-in with some options and waiting for it to return, that is a borderline case.
Using shared memory to communicate with complex data structures is pretty much equivalent to dynamic linking. -
oh, Intel vergibt Lizenzen zu ihrem Compiler mit dem du die entstandenen binaries zB nicht kommerziell veräußern darfst.