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letzter Beitrag von enthusi am

Open Source Lizenzen Vergleich

  • Da würde ich ja stark auf ein individuelles NDA tippen. GPL wäre für kommerzielle Software selbstmörderisch, denn die Weitergabe wäre dann uneingeschränkt erlaubt.


    Soweit ich das weiss, ist die Weitergabe des Quelltextes erst auf Anfrage zumindest vor GPL3 legitim.


    BTW: Du schreibst von kommerzieller Software, meinst aber proprietär, oder? In dem oben erwähnten Buch steht dazu:


    Zitat

    Manchmal wird kommerziell als Synonym für proprietär verwendet, doch genaugenommen ist das nicht dasselbe. Denn Freie Software kann verkauft werden, solange die Käufer ihre Kopien weitergeben dürfen. Sie kann auch auf anderen Wegen kommerzialisiert werden, zum Beispiel durch Support-Verträge, Dienstleistungen und Zertifizierungen. Es gibt millionenschwere Unternehmen die mit freier Software Geld verdienen, sie richtet sich also weder gegen Kommerzialisierung, noch gegen Unternehmen. Andererseits ist sie von Natur aus gegen proprietäre Software. Dies ist der Punkt warum sie sich von althergebrachten "pay per copy" Lizenzmodellen unterscheidet.

  • Klingt jetzt für mich so, als wenn dann zwei Begriffe für dasselbe kursieren: Open Source == Free Software?

    Also das ist ja immer so eine Sache. Ist es Diebstahl ein d64 zu öffnen, das eigentlich gedacht ist, erst noch kostenpflichtig gedownloaded zu werden?


    Gut, bei mir ist das Runterladen+Software kostenlos. Aber da fängt es dann an. Habe ich Code in meinem Spiel, der kommerziell an anderer Stelle erst compeliert kostenpflichtig runtergeladen will und ich biete den dann so an?


    Gut, mit bestem Wissen und Gewissen ist bei mir alles lizensiert. Aber was ist, wenn ich z.B. wegen Contiki keinen errreiche. Bin ich dann noch im Grünen Bereich, weil ich mir sage, ich selbst verdiene ja auch nicht davon?


    Irgendwann nur noch Scheuklappen und Kreativität bewahren...

  • Klingt jetzt für mich so, als wenn dann zwei Begriffe für dasselbe kursieren: Open Source == Free Software?


    Der Unterschied ist von politischer Natur:


  • Aber was ist, wenn ich z.B. wegen Contiki keinen errreiche. Bin ich dann noch im Grünen Bereich, weil ich mir sage, ich selbst verdiene ja auch nicht davon?


    Wie haftet der Schenker?

    Zitat

    Der Schenker ist vom Gesetzgeber privilegiert in seiner Haftung, das bedeutet, er ist schutzwürdiger im Vergleich zu anderen Schuldnern von Verträgen, denn er handelt unentgeltlich und selbstlos.


    Daher haftet der Schenker für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit in Zusammenhang mit der Schenkung.


    Auch sehr interessant in diesem Zusammenhang:


  • Ui, also ich verstehe nicht einmal die Hälfte. Und das heißt für mich, daß die Vorlesung von dem Rechtsanwalt mir nicht viel gebracht hat.


    Und mein Problem:
    Du hast aber Charpad benutzt für die Zeichen! Oder Beim cc65 steht drinnen, daß die Hersteller vom cc65 entscheiden, ob Du damit arbeiten darfst. Irgendwo habe ich gelesen, Bedingung ist es, den damit erstellten Code denen zu schicken?

  • Ich hätte in der Tabelle ja die Bedeutung der mittleren Spalte genau umgekehrt, damit sie semantisch zu den anderen beiden Spalten passt -- dann würde die Anzahl "Ja" vs "Nein" in Proportion zum "Freizügigkeitsgrad" der Lizenz stehen ;) Außerdem gibt's noch soooo viele andere Lizenzen ...


    Aber nichtsdestotrotz, guter und interessanter Überblick :)

  • Ich hätte in der Tabelle ja die Bedeutung der mittleren Spalte genau umgekehrt, damit sie semantisch zu den anderen beiden Spalten passt -- dann würde die Anzahl "Ja" vs "Nein" in Proportion zum "Freizügigkeitsgrad" der Lizenz stehen ;)


    Wie würdest du diesen Tabellenkopf formulieren, um doppelte Verneinungenn zu vermeiden?


    Außerdem gibt's noch soooo viele andere Lizenzen ...


    Gerade deshalb soll die Tabelle ja zur Orientierung dienen.

  • Wie würdest du diesen Tabellenkopf formulieren, um doppelte Verneinungenn zu vermeiden?

    z.B. "Abgeleitete Werke dürfen unter anderen Bedingungen verbreitet werden" oder sowas ;)


    Und bezüglich @ckoes Einwand sollte es in der ersten Spalte vermutlich "proprietär" statt "kommerziell" heißen. Man kann etwas durchaus mit kommerziellen Interessen auch unter GPL stellen, ob das sinnvoll/erfolgversprechend ist ist ja wieder eine andere Frage ;)

  • Das ist eine der schwierigen Fragen. Da müsste man mal klären, ob es einen prinzipiellen Unterschied zwischen dem Nutzen einer Library und dem "einbinden" eines Programms gibt. Wie gesagt, es ist ja schon ein bekannter Streitpunkt, ob dynamisches Linken einer Library unter GPL bereits ein abgeleitetes Werk darstellt. Bei der FSF sieht man das so. Eine gefühlte Mehrheit sieht das aber anders.


    Ich würde stark darauf tippen, dass dein Szenario in Ordnung ist und keine Verletzung der GPL darstellt, aber darauf festlegen möchte ich mich nicht. Unstrittig ist, dass du bei jeder Weitergabe von GPL Software verpflichtet bist, zumindest auf Anfrage Quellcode zur Verfügung zu stellen (eben von der GPL Software, nicht von deiner eigenen).

  • Ja, das ist auch mein Eindrück bisher. Also, das mein Fall so ein Grenzfall ist. Ja vom dem GPL Binary müsste ich dann erstens den Lizenztext und auch den Source auf Anfrage weitergeben, aber von meinem Hauptprogramm nicht. Falls es mal so einem Fall wirklich kommen sollte bei mir, würde ich wahrscheinlich lieber einen Anwalt fragen. Ansonsten würde ich auch schauen einen Bogen um GPL zu machen, wenn es geht. Also ein Bogen um die ganz strenge GPL nicht LGPL.


    Ist es eigentlich richtig dass man auch den Quellcode als Ausdruck weiter geben darf und das nicht auf die digitale Version begrenzt ist? Zum Runterladen muss man GPL Source ja nicht vorhalten, der Weg auf dem der Kunde den Source auf Anfrage bekommt scheint egal zu sein. Also ich könnte das auf einen USB-Stick, CD-Rom oder so verteilen. Ob Lochkarte auch geht?^^

  • Klar kann man GPL 'kommerziell' verwenden.
    Der Teil muss dann aber eben auch(!) als Quellen angeboten werden.
    The64 zB benutzt VICE (mit GPL). Man kauft zwar nicht konkret das binary aber es ist (fester!) Teil eines kommerziellen Angebotes.
    Und genau da greift ja GPL. Das Produkt ist ein Ensemble aus Dingen, den Emu selbst 'from scratch' zu coden (wie anscheinend anfangs geplant) waere finanziell und inhaltlich unverhaeltnismaessig gewesen.
    Nur der "Quellen bereitstellen" Teil wird bei The64 nur SEHR minimalistisch verfolgt.

  • @enthusi das ist ja eine ganz andere Situation, hier wird eine GPL Software genutzt, um ein anderes zu verkaufendes Produkt erst möglich zu machen, das ergibt schon Sinn. Ein bisschen "unangenehm" für Hersteller solcher Dinge wird es ja nur, wenn sie dazu die Software auch anpassen müssen, denn dann sind sie gezwungen, diese Anpassungen ebenfalls unter GPL zu stellen. Verkaufen können sie trotzdem.


    Weiter oben hatte ich das aber eher so verstanden, dass es um den Verkauf eigener Software geht. Und selbst wenn man dann auch Quellcode zur Verfügung stellen will, wäre GPL dafür eine ziemlich sinnfreie Wahl -- wenn die Software beliebig weitergegeben werden darf, warum sollte jemand genau diese Software kaufen? Sowas ergibt nur Sinn, wenn in irgendeiner Form mehr als die Software an sich verkauft wird (z.B. eben ein Stück Hardware, irgendwelche Supportverträge, ...)


    @Vernunftmensch deine Beiträge gehen irgendwie am Thema vorbei, was willst du überhaupt fragen? Doch nicht etwa, ob alles, was mit einem GPL-Compiler compiliert wurde unter GPL gestellt werden muss? :whistling: An deiner Software hast du das Urheberrecht, also bestimmst du auch ob, wie, unter welchen Bedingungen andere diese nutzen dürfen. Was für Tools du bei der Entwicklung verwendest spielt keine Rolle, solange nicht GPL-Software in irgendeiner Form für das Programm (zur Laufzeit) nötig ist*, hast du mit der GPL erstmal nichts zu tun.


    *) interessant wäre hier im Fall eines GPL Compilers allenfalls eine unbedingt zu linkende "runtime library". Für solche Sachen gelten aber in aller Regel Ausnahmebestimmungen von der GPL.

  • @Vernunftmensch deine Beiträge gehen irgendwie am Thema vorbei, was willst du überhaupt fragen? Doch nicht etwa, ob alles, was mit einem GPL-Compiler compiliert wurde unter GPL gestellt werden muss? An deiner Software hast du das Urheberrecht, also bestimmst du auch ob, wie, unter welchen Bedingungen andere diese nutzen dürfen. Was für Tools du bei der Entwicklung verwendest spielt keine Rolle, solange nicht GPL-Software in irgendeiner Form für das Programm (zur Laufzeit) nötig ist, hast du mit der GPL erstmal nichts zu tun.

    OK, dann wäre das mit cc65 geklärt. Oder meinst Du mit Laufzeit, daß ich den Maustreiber dann doch nicht verwenden darf?
    Mein Berg sieht man ja. Also zur Laufzeit. Oder mein Zeichensatz ist mit Charpad ja vor der Laufzeit verändert worden?
    Was meinst Du mit Laufzeit? Ich weiß garnicht wieviel ich für Rasterdinger von anderen Seiten genommen und personalisiert habe.
    Wenn ich jetzt mein Source gesäubert habe, damit er publikationstüchtig ist, was passiert wenn einer sieht - ach ja, das ist doch mein Schnelllader?

  • Laufzeit ist Laufzeit. Brauchst du Charpad um die Zeichen **anzuzeigen**? Wohl eher nicht.


    Maustreiber? Liegt da einer dem cc65 bei und du baust den in dein Programm ein, er läuft also dann als Teil davon? Dann solltest du prüfen, ob dieser Treiber tatsächlich auch unter GPL steht. Wenn ja wäre dein Programm in der Tat ein "abgeleitetes Werk".

    Wenn ich jetzt mein Source gesäubert habe, damit er publikationstüchtig ist, was passiert wenn einer sieht - ach ja, das ist doch mein Schnelllader?

    Dann wirst du geteert und gefedert. :bgdev Mal ernsthaft, hängt doch wieder davon ab, ob und unter welchen Bedingungen dieser Lader veröffentlicht wurde? Wenn der einfach vom Autor als Source "ins Netz geblasen" wurde, darf man wohl von "Public Domain" ausgehen. Innerhalb der Scene werden allerdings Credits erwartet, aber das steht in keiner Lizenz, das ist einfach üblich.

  • Laufzeit ist Laufzeit. Brauchst du Charpad um die Zeichen **anzuzeigen**? Wohl eher nicht.


    Maustreiber? Liegt da einer dem cc65 bei und du baust den in dein Programm ein, er läuft also dann als Teil davon? Dann solltest du prüfen, ob dieser Treiber tatsächlich auch unter GPL steht. Wenn ja wäre dein Programm in der Tat ein "abgeleitetes Werk".

    Also Contiki benutzt cc65. Contiki übernimmt den Maustreiber und sogar den gemalten Mauszeiger. Und schimpft sich dann GPL. Ich mache nichts anderes.


    Und für Fancaves benutze ich dann das ganze Contiki zur Laufzeit???