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letzter Beitrag von enthusi am

Open Source Lizenzen Vergleich

  • Eben, "erhältlich" reicht in diesem Fall. Der andere Fall (nur einen Teil weitergeben) ist aber zumindest mir völlig unklar. Kann man natürlich pragmatisch lösen, indem man einfach das komplette Ding "bundlet".


    Mir persönlich geht die GPL, genau wegen solcher Dinge, schwer auf den Wecker. Manche Fragen dazu kann wohl nur ein Anwalt korrekt beantworten, und irgendwie wird aus der Motivation, Freiheit sicherzustellen, auch Freiheit geopfert. Was ist heutzutage falsch an einer simplen Lizenz wie der BSD 2-clause, die alles erlaubt und nur den erhalt von copyright notices fordert, so dass jeder sehen kann, woher das "Ursprungswerk" kam?


    Aber ok, jetzt schweife ich wirklich ab, sorry...

  • Was ist heutzutage falsch an einer simplen Lizenz wie der BSD 2-clause, die alles erlaubt und nur den erhalt von copyright notices fordert, so dass jeder sehen kann, woher das "Ursprungswerk" kam?

    Selbst das scheinen manche Leute nicht hinzubekommen. Lästiger finde ich es allerdings, wenn BSD-lizenziertes Material kommerziell vertrieben wird und mit zusätzlichen Features/Bugfixes geworben wird, die nicht zur offenen Version zurückfliessen.

  • Lästiger finde ich es allerdings, wenn BSD-lizenziertes Material kommerziell vertrieben wird und mit zusätzlichen Features/Bugfixes geworben wird, die nicht zur offenen Version zurückfliessen.

    Hast du da ein konkretes Beispiel? Der frei lizenzierte Code bleibt das ja auch, egal ob jemand sowas tut, also besteht die Chance, diese Verbesserungen auch frei zu entwickeln -- bei hinreichendem Interesse wird das wohl auch immer jemand machen. Dieses Argument wird oft für die GPL vorgebracht, aber ich habe bisher noch nicht gesehen, dass es in der Praxis wirklich ein Problem wäre?


    Letztlich darf natürlich jeder die Lizenz für seine eigenen Werke selbst bestimmen, wäre ja schlimm wenn nicht. Die GPL mag Vorteile haben -- die Komplexität ist allerdings ein Nachteil und es ist eine (bei der GPL gewünschte) Einschränkung der Freiheit, dass ich den Code eben nicht beliebig auch für kommerzielle Produkte nutzen darf. Bei der Arbeit haben wir die Vorgabe, keinerlei GPL Software bei der Entwicklung unserer eigenen Systeme zu verwenden, einfach weil die rechtlichen Risiken zu unkalkulierbar sind.

  • Hast du da ein konkretes Beispiel?

    Klar, EON GCHD Mk-II. Der "Boosted HDMI Audio"-Punkt ist eigentlich ein Bugfix, wobei die das durch Rauswerfen der Lautstärkeregelung gelöst haben statt den eigentlichen Bug zu beseitigen. Gemeldet wurde der nie, gefunden habe ich den eigentlichen Grund weil ich nach der Produktankündigung skeptisch wurde und mir den Audio-Codepfad nochmal genau angeschaut habe.


    Bei "Supports non-standard resolutions" weiss ich zumindest welche (dis)Funktionalität damit gemeint ist, aber nicht wie es implementiert wurde und was es genau bewirkt.


    Eine andere kommerzielle GCVideo-Implementierung wirbt IIRC mit angepasster Farbkonvertierung, die noch näher am Original-Component-Kabel sein soll, aber dazu fehlen mir auch sämtliche weiteren Informationen und ich bin mir nicht mal sicher, ob man die schon käuflich erwerben kann.


    Zitat

    Letztlich darf natürlich jeder die Lizenz für seine eigenen Werke selbst bestimmen, wäre ja schlimm wenn nicht. Die GPL mag Vorteile haben -- die Komplexität ist allerdings ein Nachteil und es ist eine (bei der GPL gewünschte) Einschränkung der Freiheit, dass ich den Code eben nicht beliebig auch für kommerzielle Produkte nutzen darf.

    Die grundlegende Spielregel ist eigentlich ganz einfach: Wenn du es verwendest, musst du den Code mit deinen Änderungen rausrücken. Manche Leute scheinen aber selbst so einfache Regeln nicht zu verstehen, zB gabs mal vor Jahren eine modifizierte WinVICE-Version mit deutlich verbesserter A/V-Synchronisation, zu der nur Binaries hochgeladen wurden. Der Autor davon behauptet, den Code kurze Zeit später durch einen Plattencrash verloren zu haben und wollte die Anpassungen offenbar nicht nochmals durchführen, weswegen das nie in die reguläre Version einfliessen konnte.

  • Klar, EON GCHD Mk-II. Der "Boosted HDMI Audio"-Punkt ist eigentlich ein Bugfix, wobei die das durch Rauswerfen der Lautstärkeregelung gelöst haben statt den eigentlichen Bug zu beseitigen.

    Wenn ich das richtig verstehe ist das also eher ein "workaround" als ein Bugfix, und den könnte man durchaus einbauen, will man aber vielleicht gar nicht? Was ist generell schlimm daran, wenn jemand etwas modifiziertes verkauft, was er für eine Verbesserung hält? Wenn die Lizenz verlangt, dass die originalen Copyright-Notices erhalten bleiben, erkennt ja jeder, was darin steckt, und kann sich das Original ansehen.

    Die grundlegende Spielregel ist eigentlich ganz einfach: Wenn du es verwendest, musst du den Code mit deinen Änderungen rausrücken.

    Wäre ja schön, wenn es so einfach wäre -- ist es aber leider nicht. Beispielsweise würdest du bereits gegen die GPL verstoßen, wenn du eine GPL-lizenzierte Library linkst und das Ergebnis unter einer BSD-Lizenz anbietest, mit sämtlichem Sourcecode. Die GPL verlangt, dass "derivative work" (und darunter fällt auch linken einer Library in der Standard GPL*) selbst GPL-lizenziert wird. Dazu kommen dann eben die Unsicherheiten in vielen denkbaren Grenzfällen, was "derivative work" nach Definition der GPL ist und was nicht...


    * Hier wird oft angenommen, dass das nicht für lediglich dynamisches Linken gelten kann, wenn die dabei gelinkte Library nicht mitgeliefert wird. Soweit ich weiß gibt es dazu aber keine endgültige Klärung, z.B. durch ein Gerichtsurteil.

  • Ich dachte bis heute auch, dass eine dynamisch gelinkte Bibliothek in Ordnung ist. Es sind ja schließlich Binaries, die getrennt von der eigenen ausführbaren Datei kompiliert werden. Der Code der EXE könnte dann BSD oder eine eigene Lizenz haben, während die Lib weiter unter GPL bleibt, die wird ja nicht verändert oder angefasst. Zusammen sollte ich dann doch meine EXE zusammen mit der GPL Lib auch verkaufen können.


    Wenn dem nicht so wäre, könnte ich ja kommerziell keine Linux Software verkaufen, die eine GPL Lib dynamisch linkt.

  • Wenn dem nicht so wäre, könnte ich ja kommerziell keine Linux Software verkaufen, die eine GPL Lib dynamisch linkt.

    Tja ...


    https://opensource.stackexchan…ibrary-for-commercial-use


    Wie gesagt, nach meinem aktuellen Kenntnisstand ist das "nicht endgültig geklärt". Richtig seltsam wird es, wenn die gelinkte Library als Teil des Betriebssystems anzusehen ist (z.B. die Glibc auf einem Linux-System, wäre sie tatsächlich GPL lizenziert). Da ist die große Mehrheit der Auffassung, dass dynamisches Linken dieser Library nicht zu einem "derivative work" führt, schließlich implementiert sie "nur" ein Standard API zum Betriebssystem.


    Die GPL-Hardliner wüssten das aber gerne anders interpretiert. Soweit ich weiß ist das nämlich der Hauptgrund für die Existenz der LGPL, unter der dann auch die Glibc lizenziert ist, um hier dynamisches Linken ausdrücklich zu erlauben, ohne dass das Resultat unter GPL gestellt werden muss.

  • Is auch gar nicht böse gemeint. Wenn mich Diskussionen interessieren, bin ich auch mit dabei, selbst wenn es nicht mehr zur Intention des TE passt. ;)


    Gäbe es die Funktion (oder hätte ich sie gefunden...EDIT: Ah, da is sie ja...Forenputze geordert ;) EDIT EDIT: Darf ich dafür ja gar nicht verwenden...auch wenn ich die Lizenzdiskussion kaum verstehen, aber sexistisch ist die nicht, oder? :D ) hätte ich den Thread bereits mal gemeldet. Denn eine Trennung macht durchaus Sinn, ist doch die daraus entstandene Lizenzdiskussion für einige sicher nicht uninteressant und unter diesem Threadtitel später kaum noch zu finden.

  • Was ist generell schlimm daran, wenn jemand etwas modifiziertes verkauft, was er für eine Verbesserung hält?

    Mich stört halt, dass Bugs nicht gemeldet werden sondern die Beseitigung als Verbesserung deklariert wird und nicht zum Original zurückfliesst.


    Zitat

    Wäre ja schön, wenn es so einfach wäre -- ist es aber leider nicht. Beispielsweise würdest du bereits gegen die GPL verstoßen, wenn du eine GPL-lizenzierte Library linkst und das Ergebnis unter einer BSD-Lizenz anbietest, mit sämtlichem Sourcecode.

    Korrekt, der Einfachheit halber habe ich eine verkürzte Darstellung gewählt, die nicht alle Aspekte berücksichtigt. Ich werde in Zukunft daran denken, zwecks Rechtssicherheit in solchen Diskussionen diese Verkürzungen zu unterlassen und stattdessen den vollständigen Text der GPL 1:1 in mein Posting einfügen, damit keine Verwirrungen enstehen.


    Wobei deine Behauptung zu implizieren scheint, dass es sich bei der Nicht-Relizenzierbarkeit um eine Eigenheit der GPL handeln würde - das ist so nicht korrekt. Auch bei BSD-Lizenziertem Code darf man nicht einfach die vorhandene Lizenz wegstreichen und irgendwas anderes dranschreiben, weil das Ergebnis eventuell nicht die Pflicht der Copyright-Nennung und des Acknowledgements erfüllt.

  • "Freie Software" als Übersetzung von "free software" ist ein feststehender Begriff und wurde von Richard Stallman, dem Initiator der Free Software Foundation (FSF) und damit auch der Vater von GPL, geprägt.

    Ob er den Begriff "geprägt" hat? Vielleicht in dem Sinne, dass vorher "freie" Software (wie eben z.B. die ursprüngliche BSD in den 70ern) ganz "selbstverständlich" zu jedem beliebigen Zweck verbreitet wurde. Stallman hatte Angst um das Überleben freier Software, hat dann mal definiert, was "freie" Software eigentlich ausmacht (vier Freiheiten, denen man durchaus zustimmen kann, insofern ist seine Definition eine sinnvolle Referenz) -- und sich eben die GPL erdacht, mit der IMHO weit übers Ziel hinausgeschossen wurde, das Ergebnis finde ich persönlich nicht mehr so richtig "frei".

    Wobei deine Behauptung zu implizieren scheint, dass es sich bei der Nicht-Relizenzierbarkeit um eine Eigenheit der GPL handeln würde - das ist so nicht korrekt. Auch bei BSD-Lizenziertem Code darf man nicht einfach die vorhandene Lizenz wegstreichen und irgendwas anderes dranschreiben, weil das Ergebnis eventuell nicht die Pflicht der Copyright-Nennung und des Acknowledgements erfüllt.

    Du wirfst zwei grundverschiedene Dinge durcheinander. Natürlich kann ich nicht einfach fremde Werke unter anderer Lizenz weitergeben. Aber bis auf die GPL (und sehr wenige andere Exoten) schreibt mir keine Lizenz vor, wie ich meine eigenen Ergänzungen/Verbesserungen oder sonstigen Modifikationen zu lizenzieren habe. Wenn ich mein Werk von etwas BSD-lizenziertem ableite, kann ich meine Änderungen lizenzieren wie ich will, während die originalen Teile unter BSD Lizenz bleiben (schon das würde die GPL nicht erlauben) ODER sogar das neue Gesamtwerk komplett anders lizenzieren, solange ich dabei nicht gegen die 2 (bis maximal 4, je nach Version) Bestimmungen der originalen Lizenz verstoße.

  • Die BSD Lizenz kommt meinem Verständnis von freier Software schon näher.


    Ach ja Richard Stallman, der ist mir zu extrem. Echt, der hat ein Patent auf den Namen Freie Software? Ok, dann halt Public Domain, so wie auf dem Amiga. Jeder kann mit der Software machen was er will, die Software ist frei von Lizenzbestimmungen.

  • Ach ja Richard Stallman, der ist mir zu extrem. Echt, der hat ein Patent auf den Namen Freie Software? Ok, dann halt Public Domain, so wie auf dem Amiga. Jeder kann mit der Software machen was er will, die Software ist frei von Lizenzbestimmungen.

    Hehe, geht mir genauso, allerdings geht mir "public domain" einen Schritt zu weit ins "andere Extrem", denn das heißt wirklich: keinerlei Bestimmungen. Die 2-clause BSD Lizenz hat wie der Name schon sagt genau zwei Bestimmungen: Weitergabe im Source muss Copyright-Notice und Disclaimer (Haftungsausschluss) erhalten, Weitergabe als Binary ebenso. Das ist sehr nahe an "public domain", aber fordert eben ein klein bisschen was, was ich sehr vernünftig finde.


    Zwischen den Extremen GPL und Public Domain finden sich feine Abstufungen unterschiedlich freizügiger "freier" Lizenzen, da findet jeder was, was er sinnvoll findet. Wer die GPL wählt muss sich aber bewusst sein, dass er sich für eine der restriktivsten Lizenzen, die man bei freier Software haben kann, entscheidet.

  • Stallman hatte Angst um das Überleben freier Software, hat dann mal definiert, was "freie" Software eigentlich ausmacht (vier Freiheiten, denen man durchaus zustimmen kann, insofern ist seine Definition eine sinnvolle Referenz) -- und sich eben die GPL erdacht, mit der IMHO weit übers Ziel hinausgeschossen wurde, das Ergebnis finde ich persönlich nicht mehr so richtig "frei".


    Mit welcher anderen Lizenz willst du diese vier Freiheiten dann garantieren, wenn nicht durch die GPL?


    Zitat

    - Die Freiheit, das Programm auszuführen wie man möchte, für jeden Zweck (Freiheit 0).
    - Die Freiheit, die Funktionsweise des Programms zu untersuchen und eigenen Datenverarbeitungbedürfnissen anzupassen (Freiheit 1). Der Zugang zum Quellcode ist dafür Voraussetzung.
    - Die Freiheit, das Programm weiterzuverbreiten und damit seinen Mitmenschen zu helfen (Freiheit 2).
    - Die Freiheit, das Programm zu verbessern und diese Verbesserungen der Öffentlichkeit freizugeben, damit die gesamte Gemeinschaft davon profitiert (Freiheit 3). Der Zugang zum Quellcode ist dafür Voraussetzung.