Hallo Besucher, der Thread wurde 9,5k mal aufgerufen und enthält 75 Antworten

letzter Beitrag von olly am

Massenbestellungen vorfinanzieren

  • Ups, dass das hier auch gilt, hab ich in meinen Überlegungen garnicht mit einbezogen. Da hab ich das ganze wohl im Grundsatz schon falsch verstanden. Ich dachte nicht, dass es sich bei solchen Geschichten (wie im realen Leben wo dieses Gesetz selbstverständlich gilt) um Wirtschaftlichkeit und Gewinnmaximierung dreht.


    Auch bei reiner Kostendeckung (= Wirtschaftlichkeit) ohne Gewinn(maximierung) bestimmt die Nachfrage die Stückkosten ( = Endpreis).

  • Auch bei reiner Kostendeckung (= Wirtschaftlichkeit) ohne Gewinn(maximierung) bestimmt die Nachfrage die Stückkosten ( = Endpreis).


    völlig korrekt. Hohe Nachfrage = geringe Stückkosten. Unberücksichtigt bleibt aber noch das Angebot, oder? Begrenzt man das Angebot nämlich, kann man bei hoher Nachfrage auch entsprechend an der Preisschraube drehen oder erreicht eben keine besseren Stückkosten. Wie man das eben handhaben will. Ich hab zwar nicht studiert, trotzdem ist mir BWL nicht ganz fremd. Mein Post ist daher mit einer Priese Sarkasmus gewürzt, da mir mal jemand bedeutender (aber ungenannt) gesagt hat, dass eben diese Gesetze in einer (dieser) Community nicht gelten. Deshalb fand ich dieses Argument in dem Zusammenhang hier unpassend. Scheint aber nicht ganz richtig zu sein.


    Bitte beachten: nicht gleich aus der Jacke springen: Ich will damit absolut nichts unterstellen.


    Mich regt es außerdem immer total auf, wenn Leute im Verborgenen genau das Gegenteil von dem praktizieren, als Sie in der Öffentlichkeit reden. Das nervt mich auch im echten Leben fürchterlich und ich mus zwanghaft darauf reagieren.


    In aller Deutlichkeit: Es geht mir nicht darum, den Preis zu drücken nur damit ich auch zum Zuge kommen kann. Blödsinn! Ich sterbe nicht, wenn das für mich nicht passt. Die FCC ist auch im Original sehr rar. Der letzte Verkauf in der Bucht brachte trotzdem nur 51€. Ich beobachte die Thematik hier schon länger und dachte eine Diskussion über eine akzeptable Lösung anzuschieben. War wohl nicht sehr schlau von mir. Die anderen Diskusionen in der Vergangenheit haben schließlich auch zu keinem Ergebnis geführt.


    Ich hatte den Shop von Bobbel und die Unterstützung aus dem Forum hier so verstanden, solche Dinge gerade wegen der Optimierung und Bündelung solcher Angebote, Sammelbestellungen und Projekte damit auch zu fördern um Communitypreise zu erreichen. Das war wohl ein Missverständnis meinerseits. Na macht ja nichts. Und hat auch nichts mit Wertschätzung zu tun. Ich wertschätze solche Leistungen, auch wenn ich´s mir nicht kaufen werde. Habe ich aber auch oben schon mehrfach geäußert. Wer´s nicht vertsteht, Pech.


    Grundsätzlich macht der Anbieter seinen Preis, den er für angemessen und gerechtfertigt hält und fertig. Das ist halt auf der ganzen Welt so und hier eben auch.


    @vanye hat es ja in Post 38, Satz 3, unmissverständlich deutlich gemacht, wie das läuft.


    Also alles gut Freunde.

  • Ja, aber weil die Diskussion hier etwas durcheinander geht (privat organisierte Sammelbestellungen vs. gewerblichen Handel):


    Ich habe überhaupt kein Problem, wenn Bobbel oder andere gewerbliche Anbieter und Händler ihre Preise nach Angebot und Nachfrage gestallten. Dann gelten aber auch gewerbliche Regeln (Fernabsatzgesetz, Gewährleistung usw.).


    Wenn es sich aber "Sammelbestellung" nennt, dann gehe ich davon aus, dass es sich um eine private Initiative handelt und dass der Preis lediglich durch Einkaufspreise und Versandkosten bestimmt wird. Kann ja nicht anders sein. Anderenfalls würde sich der Organisator der Sammelbestellung ja Geld "für seine Aufwände" in die eigene Tasche stecken - wo soll das Geld sonst bleiben?


    Ich rede jetzt nicht von ein paar Euro, die vielleicht übrigbleiben, weil der Einkauf doch etwas günstiger ausgefallen ist, als ürsprünglich geplant. Mir geht es um Aufschläge, die von vorne herein als "Aufwandsentschädigung" eingerechnet wurden.

  • weil die Diskussion hier etwas durcheinander geht (privat organisierte Sammelbestellungen vs. gewerblichen Handel):

    naja, gerade das ist ja die Frage. Wie könnte man das Bündeln und dadurch Optimieren? Aktuelles Bsp. der SyncFix64 von @bigby. Er hat ja gesagt, dass er mit so einer überragenden Resonanz auf sein Machwerk total überrollt wurde. Ich ziehe sowas von den Hut, dass er sich der Herausforderung im Sinne eines mehr als korrekten Preises und das jeder Interressierte was bekommt, stellt. Vor allen anderen natürlich auch Nlq, AusPuff² ect. sorry wen ich vergessen habe. Mit anderen hatte ich noch nichts zu tun.


    Aber genau das ist der Punkt. Er als privater Innitiator und Organisator macht das so fair es ihm möglich ist. Man könnte sowas auch an Bobbel übergeben. Dann kommt jedoch der gewerbliche Aspekt dazu und die Preisgestaltung hängt wieder von ganz anderen Faktoren ab. Schon allein, dass der Versand aus dem Shop generell fix und so dann ggf. zu hoch ist, wenn der Artikel in ein Briefumschlag passen würde.


    Allerdings hat ein Webshop für mein Verständnis aber auch mehr Potenzial weil er ja nicht auf Käufer aus dem Forum beschränkt ist und ein gewisses Unternehmerisches Risiko ist halt auch dabei (tragfähiges Konzept). Forenmitgliedern könnte man ja einen na sagen wir mal "Hauspreis" machen und auch aus einem Hobbyshop kann eine Einkunfstquelle werden.


    Aber Bobbel hat sich sicher da seine Gedanken gemacht.

  • Aber genau das ist der Punkt. Er als privater Innitiator und Organisator macht das so fair es ihm möglich ist. Man könnte sowas auch an Bobbel übergeben. Dann kommt jedoch der gewerbliche Aspekt dazu und die Preisgestaltung hängt wieder von ganz anderen Faktoren ab. Schon allein, dass der Versand aus dem Shop generell fix und so dann ggf. zu hoch ist, wenn der Artikel in ein Briefumschlag passen würde.

    Eben. Und Bobbel muss damit rechnen, dass eine Sendung zurück kommt oder dass es Reklamantionen gibt, wenn das Ding nicht funktioniert.
    Würdest du von @bigby dein Geld zurück verlangen, wenn es nicht funktioniert?


    Ich finde den SyncFix64 auch eine ganz tolle Aktion von bigby. Aber wenn der SyncFix64 nur bei Bobbel für sagen wir mal für 8-10 Euro (inkl. Versand) zu bekommen gewesen wäre, dann hätte ich ihn wohl nicht bestellt. Nicht weil er das nicht wert ist oder weil das nicht angemessen wäre, sondern weil ich nur ein bestimmtes Budget zur Verfügung habe.
    Ich glaube auch, dass die Stückzahl der Sammelbestellung bei einem höheren Preis ingesamt deutlich niedriger ausgefallen wäre.

  • Würdest du von @bigby dein Geld zurück verlangen, wenn es nicht funktioniert?

    Na warum denn nicht? Das eine hat doch mit dem anderen nichts zu tun. Hier ist dann ein entsprechend vorbildlicher Support von entscheidender Bedeutung. AusPuff² hat mich z. Bsp. beim Modularoreratz (speziell dem Streifenfix) extrem professionell und erfolgreich unterstützt.

    Ich glaube auch, dass die Stückzahl der Sammelbestellung bei einem höheren Preis ingesamt deutlich niedriger ausgefallen wäre.

    Möglicherweise, denn der Kunde entscheidet letzendlich über den Erfolg eines Produktes hinsichtlich Preis-Leistung. Wie schon gesagt ist das Interresse an der originalen FCC letztens bei Ebay mit 20 Bietern doch recht hoch gewesen (finde ich), jedoch war man dann doch nicht bereit mehr als 51€ zu investieren obwohl das Ding so selten ist.


    Na wie auch immer. Man kann ja mal drüber nachdenken und brainstormen.

    sondern weil ich nur ein bestimmtes Budget zur Verfügung habe.

    So wie ich auch.


    Gute Nacht.

  • Diese ebay Auktion könnte doch ein Indiz für die tatsächliche Nachfrage sein. Seien wie mal etwas großzügig und gehen von 100 Käufern aus, die bereit wären, maximal 50 Euro zu bezahlen. Denn so beliebt waren und sind Schachspiele auch wieder nicht.


    Wenn Seltenheit immer über die Höhe des Preises bestimmen würde, dann müssten ja die damaligen Ladenhüter inzwischen unbezahlbar sein. Aufgrund der geringen Verkäufe gab es ja nur eine Produktions Charge und umso seltener wären sie im Vergleich zu den mehrfach nachproduzierten Verkaufsschlagern.

  • detlef: Wie kommst Du darauf, dass ein Aufwandsausgleich mit Handel gleichzusetzen ist? Von einem Aufwandsausgleich kann meiner Meinung nach keine Firma leben und geht pleite. Genau dafür gibt es ja den Laienstundensatz, der als Aufwandsausgleich angesehen wird. Damit ist nichts zu verdienen und mit einem solchen Satz überlebt keine Firma.
    Strom für den Lötkolben gibt es auch nicht für Umme, wie viele andere Dinge auch.


    Ander sieht es aus, wenn Du mit Stundensätzen wie sie Handwerksbetriebe ansetzen agierst. Da wird das Finanzamt sicherlich aktiv werden und da meiner Meinung nach auch zurecht.

  • könnte doch ein Indiz für die tatsächliche Nachfrage sein

    Nicht könnte. Das sind doch reale Fakten.


    Ich bin zwar nicht Detlef aber,

    Wie kommst Du darauf, dass ein Aufwandsausgleich mit Handel gleichzusetzen ist?

    Unterhalte Dich mal mit einem Steueranwalt darüber! Dem FA und somit dem Staat ist es herzlich egal ob Einkünfte aus einem "Aufwandsausgleich oder einem Handwerkerstundensatz" (also privat oder Gewerblich) generiert werden. Einkünfte sind Einkünfte. Ich hatte solche Auseinandersetzungen bereits. Entscheident ist hier die Verhältnismäßigkeit. Und verhältnismäßig agiert das FA bzw. der Staat nun schon lange nicht mehr. Ob man davon leben kann, nur seinen Aufwand deckt oder sonstwas, ist dabei ersteinmal völlig nebensächlich. Im Privatbereich kannst Du Deinen Aufwand bei solchen Dingen auch garnicht absetzen, was Gewerblich jedoch wieder möglich ist. Wenn es was rauszuquetschen gibt, wird gequetscht. Und das meiner Meinung nach nicht zurecht!


    Bekommt das FA Wind davon, wird es so oder so aktiv. Aber wo kein Kläger, da kein Richter.


    Aber darum geht es ja eignetlich nicht. Wie schon gesagt, hatte ich angenommen, dass mit Bobbels Shopprojekt da in der Richtung an einem Lösungsansatz gearbeitet wird. Das stellt sich für mich jedoch ganz anders dar. Naja, Bobbel macht das sicher auch nicht aus Langerweile. Und der Shop wird wohl rein rechtlich auf sicheren Fundamenten stehen. Alles andere wäre ja kriminell und kreuz gefährlich. :rolleyes: Da kocht eben jeder sein eigenes Süppchen. Wie im richtigen Leben eben auch. Ist aber auch nicht so schlimm. So ist halt unsere Zeit.


    Wenn Seltenheit immer über die Höhe des Preises bestimmen würde

    Seltenheit allein reicht da nicht, stimmt schon und sieht man ja. Entsprechende Begehrlichkeiten braucht es natürlich auch. Aber I.d.R. ist seltenes meist auch teuer? Wobei teuer wieder eine Frage der Sichtweise oder eigenen Möglichkeiten ist. Dinge die es tonnenweise an jeder Ecke zu kaufen gibt, haben nur geringen Wert. Darüber braucht man ja nicht reden.

  • Dann müsstest Du auch jeden Privatverkauf versteuern

    So ist es. Ganz genau so! Hab ich aus 1. Hand vom Herren Steuerprüfen persönlich und noch ganz viele andere Schweinereien.
    Ob dann dafür auch effektiv Steuer anfällt, hängt noch von anderen Faktoren ab. Aber grundsätzlich ist jede Einkunft dem FA anzuzeigen. Privat oder gewerblich ist Wurscht! Lest die Steuergesetze. Ist alles niedergeschrieben. Und wenn es nur der C64 bei Ebay ist. 1 C64 für 120€ mag Steuerentstehungstechnisch noch nicht relevant sein wenn man Normalverdiener ist (also am Existenzminimum lebt). 10 C64 für 120€ dagegen mit Sicherheit schon, denn der Ertrag wird mit zu den restlichen Einkünften dazu gerechnet. Man, wir leben hier in Deutscheland.


    Die Umsatzsteuer ist im Privatbereich nicht relevant. Noch nicht!


    Aber wie schon gesagt:

    wo kein Kläger, da kein Richter.

  • detlef: Wie kommst Du darauf, dass ein Aufwandsausgleich mit Handel gleichzusetzen ist?

    Aufwandsausgleich ist vielleicht nicht Handel, aber wahrscheinlich Dienstleistung - was aber wurscht ist.
    Was macht ein Dienstleister anderes, als sich seine Arbeitsleitung bezahlen zu lassen (=Aufwandsausglech)?


    Es kommt am Ende nicht darauf an, ob man einen Gewinn erziehlt (wie auch immer man den definiert). Beim Discounter bleiben die Sonderangebote auch gewerblich, wenn er sie unter'm Einkaufspreis verkauft.


    Aber olly hat eigentlich schon alles dazu geschrieben. ;)

  • @detlef, olly: Ganz so einfach ist das aber offenbar nicht mit der Versteuerung. Da gibt es noch Fallunterscheidungen. Beispielhaft habe ich folgendes bei Verifox dazu gefunden:


    Einkommensteuer für ein privates Veräußerungsgeschäft fällt nur an, wenn der Verkauf innerhalb der gesetzlichen Frist von einem Jahr nach Anschaffung erfolgt. Darauf macht der Bund der Steuerzahler in Berlin aufmerksam. Gewinne, die innerhalb dieser Frist aus dem Verkauf der entrümpelten Gegenstände anfallen, müssen in der Steuererklärung angegeben werden. Ebenso können auch Verluste geltend gemacht werden.
    Außerdem gilt eine Freigrenze von 600 Euro im Jahr. Übersteigen die Gewinne diese Grenze, sind sie in vollem Umfang steuerpflichtig. Allerdings muss ein Gewinn überhaupt erst mal entstehen. So können beispielsweise Gebühren für die eBay-Nutzung oder die Standmiete beim Trödelmarkt steuermindernd berücksichtigt werden.
    Außerdem gilt: Gegenstände des täglichen Gebrauchs sind in der Regel nicht steuerlich relevant, da es ihnen an einem Wertsteigerungspotenzial fehlt und eher ein Wertverlust zu erwarten ist. Somit können zwar Verluste aus dem Verkauf solcher Gegenstände steuerlich nicht berücksichtigt werden. Im Gegenzug müssen aber auch die Gewinne, die aus der Veräußerung innerhalb der Jahresfrist entstanden sind, nicht versteuert werden.


    Und in aller Regel kommt bei Privatverkäufen kein Gewinn heraus. Meist sind es Verlustgeschäfte, die ein Minus in das Kasse bedeuten. Daher sollte das in aller Regel unkritisch sein.