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letzter Beitrag von thE rZA am

Shop oder nicht Shop, das ist hier die Frage.

  • Hast Du die ganzen rechtlichen Rahmenbedingungen bedacht, die einzuhalten sind? Gerade bei Elektronik sind das nicht gerade wenige. Nur um ein paar Beispiele zu nennen: Verpackungsverordnung, Elektrogesetz, Batteriegesetz.


    Auch Bausätze gelten gemäß Elektrogesetz als fertige Geräte und müssen beim Elektro-Altgeräte-Register (EAR) registriert sein, siehe http://www.elektrogesetz.de/faq/


    Und wenn Du außerhalb Deutschland, innerhalb der EU verkaufen willst musst Du die entsprechende Anmeldung bei der jeweiligen Stelle in jedem einzelnen EU-Land machen (WEEE und Verpackung). Es gibt da auch Dienstleister, aber gerade die Fixkosten sind in einigen Ländern schon so hoch, dass es sich für die meisten Länder gar nicht lohnen wird.


    Kannst ja mal hier schauen: http://www.take-e-way.de/


    Ich will dir die Idee nicht ausreden, aber dann gibt es da noch die Abmahner, die nur auf "Frischfleisch" warten, das ausgenommen werden kann.

  • Und da funktioniert Ebay als Marktplatz doch vorzüglich, die Bastler unter uns bauen und entwickeln Ihr Zeug und bieten es dann ohne Umwege über einen Dritten direkt an Interessenten, ein Webshop wäre nur dann

    Also ich würde weder im Forum größere Sammelbestellungen und schon gar nicht über Ebay (nur Ärger) einzelne Bausätze verkaufen wollen.


    Der organisatorische Aufwand bei Sammelbestellungen ist ist nicht zu unterschätzen. Also Einkauf, Kommissionierung, Versand. Dazu kommen noch Vorfininazierung und Kundenbetreuung.
    Das ist alles kein Spaß. Vor allem wenn man berufstätig, und für solche Aktionen eigentlich nicht richtig aufgestellt ist. Ich denke z.B. GMP und Henning können da ein Lied von singen.


    Wenn so etwas von jemanden übernommen würde der das Thema ernsthaft angeht und sich auch dafür ausrichtet, dann fände ich das nicht verkehrt. Eventuell würden dann auch Projekte an Interessenten kommen bei denen der Entwickler den obigen Aufwand scheut und deshalb lieber nichts verkauft. Denn Geld ist damit ja in der Regel keines verdient.

  • Der Thread ist beinahe 24 Stunden alt und ich danke euch bis jetzt für die rege Teilnahme. Ich bin allerdings nun mehr verunsichert und unschlüssig als vorher. Ist das in Deutschland bzw. der EU so kompliziert sich selbstständig zu machen. Selbstständig ist eigentlich übertrieben, da es nur um eine Nebeneinkunft geht. Wir waren heute ein wenig spazieren bei strahlendem Sonnenschein. Auf einmal habe ich vor jedem einzenlnen Geschäft in der Einkaufszone hochachtung. Zusätzlich frage ich mich wie das sämliche Kleinunternehmer bei Ebay und Co. machen die wie Pilze aus dem Boden geschossen sind. Auf der einen Seite gibt es die Kleinunternehmerregelung um den Einstieg in die Selbstständigkeit zu vereinfachen, auf der anderen Seite wird man mit Bestimmungen und Verordnungen überhäuft. Letztendlich kann man für alles irgendwie belangt werden. Verpackungsverordnung, da muss sich doch der Kartonagehersteller bereits drum kümmern. Oder verstehe ich das falsch? Die Batterieverordnung kommt eher nicht zum Tragen. Was aber die WEEE wieder betrifft habe ich auch zwei unterschiedliche Aussagen zu Bausätzen gefunden.

    Wie ist mit Bausätzen zu verfahren?
    Obwohl Bausätze oder Produkte in Teilkomponenten bei der Auslieferung noch keine vollständigen „Elektro- oder Elektronikgeräte“ im Sinne des Elektrogesetzes sind, müssen diese trotzdem in der entsprechenden Geräteart bei der Stiftung EAR® registriert werden, sofern keine weitere Ausnahme anwendbar ist. Ansonsten wäre die Registrierungspflicht durch Zerlegung in einzelne Bauteile oder Komponenten zu umgehen.


    Wer kann mir Auskunft über Ausnahmen geben. Da sind wir in der Retro Szene doch sehr speziell. Auf der anderen Seite habe ich diesen Beitrag gefunden:


    Elektronikbausätze sind hingegen von der Registrierungspflicht ausgenommen. Hier braucht man ja Fachkenntnisse, um z. B. eine Platine bestücken zu können.



    So wird einem der Spaß doch schon genommen bevor er eigentlich angefangen hat. Es geht schließlich nicht darum irgendwelche Reichtümer zu erwirtschaften. Vielmehr soll es wirklich eine zentrale Anlaufstelle für die Community sein. Mein Arbeitskollege hat im vergangenen Jahr ein Kleinunternehmen angemeldet und er ist super zufrieden mit seinem Geschäft. Er macht An- und Verkauf von gebrauchten Spielsachen, Gesellschaftsspielen, DVDs und BlueRays. Für ihn war das ganz einfach. Ab zum Stadthaus Gewerbe anmelden, dann kam schon die Benachrichtigung vom Finanzamt. Und für das letzte Jahr hat er seine EÜR eingereicht das wars. Einfach ausgedrückt. Seine Klamotten verkauft er in einem Ebay Shop und alles ohne Probleme. Sein Nachbar arbeitet beim Steuerberater und hat einmal über seine Erklärung rübergeschaut und gut. Macht er alles richtig und/oder mache ich mir nur zu große Gedanken?


    Ich hätte wirklich Spaß daran einen kleinen Shop aufzubauen. Das liegt mir irgendwie im Blut das Einkaufen und das Verkaufen. Schließlich mache ich das auch den ganzen Tag auf der Arbeit, nur mit weit aus größeren Summen. Man macht das Spaß Chef sein Geld auszugeben.


    Vielleicht sollte ich aber doch lieber bei den Sammelbestellungen im Forum bleiben. Ich werde das ganze noch ein wenig beobachten, es muss ja auch nichts übers Knie gebrochen werden. Möglicherweise kommt noch der Aha Effekt oder die Entscheidene Hilfe zum Start des Projekts.


    So, jetzt dürft ihr erst wieder schreiben.

  • Ich an deiner Stelle, würde bei den Sammelbestellungen bleiben.


    -> Zu bestimmten Zeiten im Jahr (z.B. im Frühjahr zu Ostern, im Sommer zu den Ferien hin, im Herbst Tag d. Einheit und im Winter zu Weihnachten), Sammelbestellungen veranstalten.


    -> In diesem Sinne das forum64 als Verkaufsplatform nutzen. Vieleicht kann/können der/die Betreiber eine feste Seite für dich einrichten. (FORUM | DASHBOARD | MARKTPLATZ | BESTELLUNGEN | GALERIE | KALENDER | MITGLIEDER)
    Gegen Spenden haben die ja sicherlich nichts und das Forum bringt so noch was ein. Kann dann ja auch wieder reinvestiert werden, in die C64 Sache. Veranstaltungen unterstützen, oder so.


    Win-Win Situation für alle beteiligten. Shopsystem muss immer aktuell gehalten werden, da fließt viel Geld. Und erstmal von dir weg.

  • Verpackungsverordnung, da muss sich doch der Kartonagehersteller bereits drum kümmern. Oder verstehe ich das falsch?

    Leider ja. Verstehen muss man das ganze System allerdings auch nicht. Ich frag mich auch schon immer, in wessen Tasche die Gelder fließen.


    Ich kenne einige die machen das dort: http://shop.landbell.de/


    Ich kenne auch Fälle, die sich ewig nicht registriert haben bzw. erst viele Jahre später. Interessiert irgendwie keinen Menschen. Von Kontrollen (durch wen?) ist mir auch nichts bekannt.


    Zusätzlich frage ich mich wie das sämliche Kleinunternehmer bei Ebay und Co. machen die wie Pilze aus dem Boden geschossen sind.

    Möchte ich gar nicht wissen.


    Macht er alles richtig und/oder mache ich mir nur zu große Gedanken?

    Vielleicht macht er alles richtig. Frag ihn doch mal. Zumindest die Verpackungsverordnung müsste ihn ja auch betreffen.


    Vielleicht sollte ich aber doch lieber bei den Sammelbestellungen im Forum bleiben.

    So lange da keine Gewinnerzielung drin steckt, sollte das wohl noch als ("private") GbR durchgehen. Die Grenzen sind aber (wie immer) fließend.

  • Auch wenn du es nicht hören willst, aber ich kann dir nur aus eigener Erfahrung sagen, du musst dich um einen Steuerberater bemühen.


    Es ist alles gut solange du mit dem Gewinn nicht über eine gewisse Summe im Jahr kommst, überschreitest du die, wird das nicht mehr als Kleinunternehmung geführt und es kann passieren das du Gewerbesteuer nachzahlen musst und das sind so um die 1000€ Pro Monat.


    Du kannst alles lesen etc pp. aber das ersetzt keinen Steuerberater.
    Lass dich beraten wenn es was dauerhaftes sein soll, das erste Gspräch ist in der Regel nicht mit Kosten verbunden.

  • Ohje...hier wird schon wieder vieles durcheinandergeworfen.


    Kurz: Ich bin Existenzgründerberater und freier Buchhalter für einen Steuerberater - also ist Bobbels Frage/Idee mein täglich Brot. Ich verstehe die Vorbehalte gegen die Kleinunternehmerregelung nicht: Es ist wesentlich einfacher für den Anfang. Man kommt in den betriebswirtschaftlichen Teil rein - besonders gut geeignet für Personen, die das als Hobby und Nebeneinkunft machen wollen. Klar kann man keine Vorsteuer abziehen - aber man muss im Endpreis auch keine USt. draufrechnen. Mit Einnahme-Überschuss-Rechnung und Kleinnunternehmerregelung hat man einen einfachen Start. Sollte es wirklich mehr werden, als ein kleiner Hinzuverdienst kann man immer noch umdisponieren. Es ist ja nichts in Stein gemeisselt.


    Mehr Sorgen mache ich mir um Elektroschrott-Gesetz und Widerrufe beim Online-Handel...

  • Es ist alles gut solange du mit dem Gewinn nicht über eine gewisse Summe im Jahr kommst, überschreitest du die, wird das nicht mehr als Kleinunternehmung geführt und es kann passieren das du Gewerbesteuer nachzahlen musst und das sind so um die 1000€ Pro Monat.

    Sorry Stefan, aber das ist so leider ziemlicher Humbug.

  • Na das erzähle mal meinem Finanzamt dass das Unsinn ist.
    Ich musste 12000€ Nachzahlen!



    Als Kleinunternehmer bezeichnet das Umsatzsteuergesetz alle selbständigen oder gewerblich Tätigen, welche mit ihrem jährlichen Gesamtumsatz einschließlich der darauf entfallenden Umsatzsteuer festgesetzte Umsatzgrenzen nicht überschreiten. Derzeit liegt diese Grenze für Existenzgründer bei 17.500 € im Jahr der Geschäftseröffnung. In den folgenden Jahren wird sowohl das Berichtsjahr als auch das Vorjahr zur Überprüfung der Kleinunternehmereigenschaft herangezogen. Entscheidend ist dann ein Umsatz von 50.000 € im aktuellen Jahr und 17.500 € im Vorjahr. Es handelt sich bei den Werten um Jahresbeträge, so dass die Umsätze auf 12 Kalendermonate hochzurechnen sind, sofern das Unternehmen nicht am 1. Januar gegründet wird. Kleinunternehmer haben die Möglichkeit, sich für oder gegen die Umsatzsteuerpflicht zu entscheiden. Eine Entscheidung für die Umsatzsteuer hat zur Folge, dass auf die erzielten Umsätze die Umsatzsteuer aufzuschlagen ist. Der Kleinunternehmer ist 5 Kalenderjahre an diese Entscheidung gebunden. All diese Regelungen sind in der Kleinunternehmerregelung für Kleinunternehmer im Umsatzsteuergesetz § 19 zusammengefasst und geregelt.


    Überschreitest du diese Grenze wird das Finanzamt auf dich zukommen.
    In meinem Falle ging es nicht anders und ich musste Gewerbesteuer nachzahlen, das waren ca 1000€ pro Monat für ein Jahr rückwirkend.


    Aber Estorm übernehmen sie :)

  • Es ist Unsinn:


    Gewerbesteuer und Kleinunternehmerregelung haben erstmal nichts miteinander zu tun:
    Bei der Kleinunternehmerregelung kommt es auf den Umsatz der Firma an - bei der Gewerbesteuer auf den Gewinn.


    Solche Nachzahlungen sind schon fast "üblich", wenn man nicht zur richtigen Zeit von Kleinunternehmer auf umsatzsteuerpflichtig wechselt.


    Vergessen wird meistens auch das Thema "Nebengewerbe" bzw. "Hauptgewerbe" - mit den deutlichen Auswirkungen auf die Krankenversicherung.


    Eine sehr gute Erklärung mit allen Vor- und Nachteilen ist hier zu finden: http://www.kleinunternehmer.de/kleinunternehmerregelung.htm


    Stefan: Ich bin zu 99,99% sicher, dass du UMSATZSTEUER (nicht Gewerbesteuer) nachzahlen durftest, weil du nicht rechtzeitig auf die Regelbesteuerung gewechselt hast.

  • Soweit richtig, was du schreibst, Stefan, aber, wie eStorm auch schon sagt, würfelst du wohl zwei Steuern durcheinander. Du hast sicher (leider) Umsatzsteuer nachzahlen müssen, da die Kleinunternehmergrenze (unwissentlich) überschritten war. Dies zu prüfen, ist man zuerst mal selbst für zuständig. Wenn das erst später herauskommt, ist das einfach Pech. Und die Grenzen sind absolut fix.


    I. d. R.: Umsatzsteuer: Finanzamt / Gewerbesteuer: Stadt/Gemeinde


    Für 12.000 € (Umsatzsteuer) dürften auch schon mind. zwei Jahre betroffen gewesen sein (Erstjahr + Folgejahr?), da dies einem Umsatz von rd. 75.000 € entspräche (ohne Berücksichtigung von abziehbarer Vorsteuer). Da wurde auf jeden Fall ordentlich was verbockt.

  • Derzeit liegt diese Grenze für Existenzgründer bei 17.500 € im Jahr der Geschäftseröffnung. In den folgenden Jahren wird sowohl das Berichtsjahr als auch das Vorjahr zur Überprüfung der Kleinunternehmereigenschaft herangezogen. Entscheidend ist dann ein Umsatz von 50.000 € im aktuellen Jahr und 17.500 € im Vorjahr.


    Diese Beträge muss man erstmal erreichen. Ich will schließlich nicht das nonplusultra im Web präsentieren und alle Retro Computer abdecken, sondern mich tatsächlich auf Commodore beschränken und hier Bauteile und Bausätze anbieten. Vielleicht noch das ein oder andere Gimmick. Dann schaun wie die Umsätze aussehen und evtl. expandieren. Grundsätzlich will ich nur Artikel anbieten die ich selbst Aufbauen und Testen kann. Schließlich kann ich nichts anbieten was ich selbst nicht nachvollziehen kann. Und mal erhrlich, könnte Donald in den letzten Jahren diese Beträge tatsächlich überschritten haben? In seinen Glanzzeiten vielleicht, die letzten Jahre wahrscheinlich eher nicht. Das Angebot soll ähnlich werden.

  • Na das erzähle mal meinem Finanzamt dass das Unsinn ist.
    Ich musste 12000€ Nachzahlen!


    Dann musst du aber richtig gas gegeben haben mit verkaufen. Vielleicht können wir uns mal außerhalb des Threads darüber unterhalten. Das ist ein ganz schöner Batzen.

  • Alles gut Stefan :) . Das wird bei dir vermutlich leider alles seine Richtigkeit gehabt haben. Der Hinweis, dass es (durch Unwissenheit) in die Hose gehen kann, war ja gar nicht verkehrt.


    Letztenendes zahlt man aber nie mehr Steuern, als was man eingenommen hat. Es schmälert nur den Gewinn/das Einkommen. Ist nun mal leider so...

  • Ich bin seit 15 Jahren selbständig und habe diese Entscheidung nie bereut. Einen Steuerberater habe ich nie gebraucht - dadurch habe ich die ersten Jahre viel Geld "weggeworfen", aber man lernt mit jedem Jahr dazu. Und wenn du Fragen hast, kannst du auch direkt deinen Sachbearbeiter beim Finanzamt fragen. Der hat sowieso das letzte Wort... Das Finanzamt hat auch ein "ehrliches" Interesse daran, dass du alles richtig machst, denn eine völlig verhunzte Steuererklärung macht auch denen doppelt Arbeit. Viele Steuerberater und Anwälte wollen dagegen nur dein Geld. Insbesondere der Anwalt wird dich auf gefühlt Tausend Gefahren hinweisen und dich noch weiter verunsichern. Mein Tipp also: alles selbst machen. Und falls du doch mal unsicher bist und auch im Internet keine zufriedenstellende Antwort findest, nutze so Portale a la "Frag einen Anwalt" oder "Frag einen Steuerberater", wo du für nen Fuffi schnelle (und meiner Erfahrung nach auch gute) Auskunft bekommst.


    Abmahnanwälte, die nur darauf warten den Fehler in deinem Shopsystem zu finden, gibt es, aber das Risiko wird überschätzt. Da draußen gibt Tausende Möchtegernunternehmer, die sich über so etwas nicht einmal Gedanken machen... das sind viel leichtere Opfer als du es bist. Mein Eindruck ist, dass du mit der notwendigen Akribie und Sorgfalt an die Sache gehst - das ist bereits die halbe Miete. Hier im Forum kommen übrigens locker 100 Augen zusammen, die am Anfang mal über deinen Shop rüberschauen und dir Ungereimheiten sofort mitteilen. Auch das ist schon viel wert. Das blöde an einem Online-Shop ist allerdings, dass du dir deine Kunden nicht aussuchen kannst. Ich habe mit den Jahren ein Gespür dafür entwickelt, wer die dankbaren Kunden sind und wer letztlich nur Ärger macht. Potentiellen Kunden der zweiten Kategorie gehe ich konsequent aus dem Weg. Da du das nicht kannst, musst du entsprechend stressresistent sein. Während bei Sammelbestellungen hier im Forum jeder mithilft, wenn mal ein Bausatz aufgrund von Fehlern beim Löten nicht auf Anhieb funktioniert, musst du dich mit diesen Fragen dann ganz allein beschäftigen... Hier kann ich dir nur raten, einen festen Plan zu entwickeln, wie du mit solchen Kunden umgehst. Bei Bausätzen kommt mir da spontan ein Fragebogen in den Sinn, den die ausfüllen müssen. Verwendetes Lötzinn, Löttemperatur, usw... dazu 50 Messpunkte für Spannung und Strom. :-) Auf jeden Fall alle Arbeit auf den Kunden abwälzen oder ihn damit sofort zum Aufgeben bringen. Klingt hart, aber anders geht es nicht.


    Zur Kleinunternehmerregelung kann ich nichts sagen - ich bin keiner und habe mich auch nie mit dem Thema beschäftigt.

  • Und wenn du Fragen hast, kannst du auch direkt deinen Sachbearbeiter beim Finanzamt fragen. Der hat sowieso das letzte Wort... Das Finanzamt hat auch ein "ehrliches" Interesse daran, dass du alles richtig machst, denn eine völlig verhunzte Steuererklärung macht auch denen doppelt Arbeit.

    Gerade DIE dürfen (eigentlich) keine Beratung vornehmen. In Grenzen mag das aber manchmal funktionieren.


    Viele Steuerberater und Anwälte wollen dagegen nur dein Geld. Insbesondere der Anwalt wird dich auf gefühlt Tausend Gefahren hinweisen und dich noch weiter verunsichern.

    Ey! Und z. B. die Handwerker? Wollen die nicht auch nur (zu recht) ihr Geld (für Arbeit)? Wo ist der Unterschied?


    Mein Tipp also: alles selbst machen. Und falls du doch mal unsicher bist und auch im Internet keine zufriedenstellende Antwort findest, nutze so Portale a la "Frag einen Anwalt" oder "Frag einen Steuerberater", wo du für nen Fuffi schnelle (und meiner Erfahrung nach auch gute) Auskunft bekommst.

    Zumindest zum zweiten Teil finde ich das in Ordnung. Die dortigen Auskünfte sind (in Grenzen) zumindest verbindlich.