Ein Kleingewerbe
Es gelten gewissen Grenzen für den Umsatz (17.500 € im Gründungsjahr inkl. USt.) und den Gewinn der erwirtschaftet wird.
Da noch eine paar Anmerkungen/Ergänzungen zu:
Ein "Kleingewerbe" gibt es im steuerlichen Sprachgebrauch nicht. Gemeint ist hier die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG. Der Umsatz im Erstjahr wird allerdings aufs Jahr hochgerechnet, d. h. man darf z. B. nicht in vier Monaten 10.000 EUR Umsatz erwirtschaften, da man hochgerechnet die Grenze damit doch überschreiten würde. Der Gewinn ist zudem irrelevant.
Ob die Kleinunternehmerregelung Sinn macht, kann man auch nicht pauschalieren. Bei größeren Investitionen könnte es auch Sinn machen, darauf zu verzichten.
Weiterhin ist man damit nicht automatisch komplett aus dem Umsatzsteuer-Verfahren raus. Gewisse Fälle können doch Umsatzsteuer und damit Meldepflichten auslösen (innergemeinschaftlicher Erwerb, §13b-Fälle etc.).
Je nach Umfang und bestehender Hauptbeschäftigung muss man auch die Kranken-/Pflegeversicherung im Auge behalten.
Zumindest TRW und meinereiner sind ja direkt vom Fach, was den steuerlichen Kram betrifft. Alles kann man hier aber auch nicht mal eben rüberbringen. Diese Gründerseminare, wie von Markaine erwähnt, kenne ich persönlich nicht. Schaden kann's aber sicherlich nicht. Ich meine in Frankreich ist sowas in der Art sogar Pflicht (und ist auch gut so)!.
Ansonsten gibt es ja auch noch passendere Foren für sowas, wie das rechnungswesenforum z. B.