... und die Tape-Routinen fehlen auch, nicht das sich nachher einer wundert, warum sein Tapecart nicht geht.
Das ist nicht schlimm. Den Kram braucht eh keiner
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letzter Beitrag von markusC64 am
... und die Tape-Routinen fehlen auch, nicht das sich nachher einer wundert, warum sein Tapecart nicht geht.
Das ist nicht schlimm. Den Kram braucht eh keiner
<offtopic>Na na, das TapeCart ist aber echt genial. </offtopic>
interessant...
ich bin aber der Meinung, dass trotzdem mein Wifi Modem auch mit Jiffy funktioniert..
oder ist das kein RS232 ?
Die Routine im Kernal sind nicht mehr vorhanden, wenn ein Programme selber welche mit bringt geht es wieder.
Ich hoffe ich hab das jetzt richtig wiedergegeben.
Tante Edit,sagt:
Jup, ist richtig wiedergegeben -> C128 Diskettenlaufwerk streikt im Zusammenhang mit Wi-Fi Modem am Userport
Gruss C=Mac.
<offtopic>Na na, das TapeCart ist aber echt genial. </offtopic>
Kenn ich leider nicht.
Gibt wohl keinen Jiffy Dos vertreiber hier in Europa
Nur Doug Cotten von CMD.
Den Laden gibt es noch??
Ich dachte der Rechte Inhaber war der Maurice Randall???
Hatte nur eine Lizenz von CMD. Sonst nix.
Gibt wohl keinen Jiffy Dos vertreiber hier in Europa
Nein bis jetzt nicht.
Dies ist ja der Grund für diesen Thread.
Den Laden gibt es noch??
Sagen wir es mal so: Eine Firma die sich so nennt, jedenfalls laut C64-Wiki.
Hat natürlich nix mehr mit dem Commodore zu tun und die Leute scheinen auch komplett andere zu sein.
So ist es halt im Leben.
Gruss C=Mac.
Das CMD-Hardware-Zeitalter ist schon lange vorbei. Und ich finde es gut. So hatten andere Anbieter von HW auch bei mir ne Chance gehabt.
Ich habe im Mai erneut mit Jim geschrieben. Es ist soweit. Jetzt liegt es mir vor, das "Intellectual Property Sublicense Agreement". Übersetzt "SUBLIZENZVERTRAG FÜR GEISTIGES EIGENTUM". Seine Unterschrift auf dem Vertrag habe ich bereits, meine folgt und dann geht der Vertrag retour. Das heißt ich muss jetzt den Shop für virtuelle Artikel vorbereiten.
Zum Thema wer die Rechte zum Jiffy hat, hier folgendes:
Zitat“IP Owner” shall mean Mark Fellows (d.b.a. Highland IT Solutions) or
entities with the legal ability to act on the party's behalf.
“Licensor” shall mean Jim Brain (d.b.a. Brain Innovations) or entities
with the legal ability to act on the IP Owner’s behalf.
Und falls die Frage nach S-Jiffy oder der deutschen Version aufkommt:
ZitatLicensee shall not market any derivatives of any product listed in Table 1 without
approval by Licensor.
Licensor reserves the right to negotiate royalty fees for each new product type or
derivative of the product.
So, dann will ich mal abwarten das Jim den Vertrag annimmt und mir die Dateien zukommen lässt. Dann kann's losgehen.
Werden da jetzt nur die Inhalte oder Roms verkauft?
Wie siehts denn da mir der Garantie und der Haftung aus?
Und wo ist die "Table 1" (Post 70)
Wie ich sehe hast du noch keine Rechte an Jiffy-Dos (wäre aber interessant für die C64-Wiki! wenn es soweit ist)
Ich such für LW und Rechner noch JD und zwar nicht nur die Dateien, sonder komplette ROM's fixfertig zum einbauen.
Das war Post 1
Werden da jetzt nur die Inhalte oder Roms verkauft?
Wenn er die Lizens hat wird Bobbel bestimmt beides Anbieten. Ich wüsste nichts was dagegenspricht...
Gruß, Gerd
Ja, wenn......
Nun ja, wird sich ja alles noch klären
Gruß H.T.W
Das Ganze wirbelt jetzt unnötig viel Staub auf,
denn ein "Intellectual Property Sublicense Agreement" ist ein Übereinkommen zwischen zwei Personen.
(und meistens hat die 2. Person die Arbeit und muss auch noch einen Anteil abführen)
(und muss sich auch noch mit den Gegebenheiten in seinen Verkaufsgebiet auseinandersetzen (Garantie, etc))
.....
(das ist meistens nur positiv für Person 1 ... )
Ich weiß nicht, warum hier über "legal" oder "nicht legal" gesprochen wird! Es gehört nicht hier her.
Ich finde es gut, dass es eine weitere Möglichkeit zum (legalen) Erwerb von Jiffy-Dos gibt. Von daher BTW.
Ich weiß nicht, warum hier über "legal" oder "nicht legal" gesprochen wird! Es gehört nicht hier her.
Deswegen habe ich den OT auch entfernt....
sl FXXS
Hier gehts nicht um "legal" oder "nicht legal" bei Jiffy-Dos
Aber der Name Ji. Brai. ...
Hier gehts darum dass man nicht selbst ins Fettnäpfen tritt
Und klar, ich hab mir damals selbst JiffyDOS für die 1541 gekauft, aber bei CMD (mit dem RAMLINK (da ist ja schon eins drin für den C64) auch schon "einige" Zeit her, da hatte CMD noch eine Zweigstelle in Österreich...)
Und selbstverständlich finde ich eine "legale" Kaufoption positiv - wenn dann eben nicht wieder die 2. Person (Post 74) Probleme bekommt weil sich die 1.Person nicht mehr ansprechen lässt....
Wieso OT ?!
Ich denke es ist ein Diskussionsforum ?!
Das lese ich zumindest immer wenn ich mich über OT ärgere, oder was nach meiner Meinung ausgelagert werden sollte.
Kapier ich nicht
Und wo ist die "Table 1" (Post 70)
Ich konnte jetzt schlecht den ganzen Vertrag einfügen, daher habe ich nur diese zwei Passagen kopiert. In Tabelle 1 sind die verschiedenen Jiffy Versionen aufgeführt.
Wenn er die Lizens hat wird Bobbel bestimmt beides Anbieten. Ich wüsste nichts was dagegenspricht...
Ich auch nicht. Es wird also auch beides geben. Wie das im Shop dargestellt wird weiß ich aber noch nicht, möglich wird es aber sein.
Ja, wenn......
Nun ja, wird sich ja alles noch klären
Genau.
Alles anzeigenDas Ganze wirbelt jetzt unnötig viel Staub auf,
denn ein "Intellectual Property Sublicense Agreement" ist ein Übereinkommen zwischen zwei Personen.
(und meistens hat die 2. Person die Arbeit und muss auch noch einen Anteil abführen)
(und muss sich auch noch mit den Gegebenheiten in seinen Verkaufsgebiet auseinandersetzen (Garantie, etc))
.....
(das ist meistens nur positiv für Person 1 ... )
Ist doch auch irgendwie logisch, oder nicht? Ich werde schließlich nur ein Reseller, d.h. ich verkaufe Jiffy und muss pro verkaufter Einheit Betrag X an Jim abdrücken.
Wie ich sehe hast du noch keine Rechte an Jiffy-Dos (wäre aber interessant für die C64-Wiki! wenn es soweit ist)
Die Rechte werde ich auch nicht bekommen aber ich werde Reseller. Macht doch nichts. Wenn es soweit ist würde ich mich natürlich über einen Eintrag im C64-Wiki! freuen.
Genau die Bezugsquelle ist dann für die C64-Wiki interessant wenn das Ganze spruchreif ist - und wird auch dort vermerkt.