Bitte, bitte die Disks nicht loeschen oder sowas!!! Da ist vermutluch unersetzliches Scene-Material drauf, und wenn es nur ein paar kleine Demos oder noch nicht archivierte Cr4acks sind. Und weg ist weg!
Wie schon erwaehnt wurde, das juckt heute sowieso keinen mehr, sonst waeren nicht zig Seiten mit den alten Sachen von damals online.
Ausser Du konvertierst den Diskinhalt vorher selbst und schickst ihn an "digitale Archaeologen" mit Archiv wie z.B. Acidchild - das waere natuerlich das Beste.
Aber loeschen waere imho unverzeihlich!
Alte gerackte Spiele verkaufen?
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c64kai -
1. Januar 2016 um 22:41 -
Erledigt
Es gibt 29 Antworten in diesem Thema, welches 6.078 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (
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Das was bugjam sagt.
Zum wegschmeißen sind die Disketten sowieso zu schade, dafür werden die Dinger langsam zu selten. Die weltweit letzten 5,25 Zoll-Disketten hat ja Wiesel vor ein paar Jahren verkauft, wenn ich mich nicht irre. Beim Formatieren weiß man nie, ob da eventuelle "Schätze" verloren gehen.
Mein Tipp: Die Disketten erst als .d64 abspeichern und an ein Archiv wie TOSEC übergeben, die Disketten dann eben als defekt und ungetestet gratis mit dazugeben. Oder gar nicht erst groß in der Beschreibung erwähnen und so als kleine Zugabe mitschicken.
Viele Grüße
rootfather -
Genau, und nicht wie manch ein Amigaheld groß die Spiele noch als Verkaufsargument anführen.
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Hallo, habe 2 komplette C64 zuhause und würde mich von einem trennen wollen und halt alle doppelten Spiele und Programme mit dazu packen (+-50) Spiele sind viele halt gecrackt. KANN es da zu Problemen kommen, wenn der Käufer 'n schelchten Tag hat und mich anzinken will? Wenn nicht muss er halt blanko verkauft werden und die Disketten landen in der Mikrowelle oder so.

Das chracken oder die beschaffung der Spiele ist bestimmt verjährt. Ausserdem warst Du damals vermutlich minderjährig.
Es könnte also nur der Verkauf eine Straftat sein.
Da macht es wohl einen Unterschied ob Du "CEVI mit Disketten" oder "CEVI mit Katakis, Giana Sisters, Terminator 4, ...." anbietest.
Alles formatiere? Ich denke das ist nich nötig. Wenn Du wie im ersten Fall anbietest, kriegst Du bei jedem Richter durch, dass Du nicht mehr wustest was au den Disks war. ... auser es findet jemand diesen Post... -
"...Unwissenheit schützt vor Strafe nicht...."

Sagt der Mörder zum Richter: "...Ich wusste nicht, dass ich niemanden umbringen darf..."



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Das chracken oder die beschaffung der Spiele ist bestimmt verjährt. Ausserdem warst Du damals vermutlich minderjährig.
Mutige Annahmen!
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"...Unwissenheit schützt vor Strafe nicht...."

Sagt der Mörder zum Richter: "...Ich wusste nicht, dass ich niemanden umbringen darf..."



Genau - das bezieht sich auf das Unwissen um das bestehen des gesetzes.
Aber:
M: "...Ich wusste nicht, dass sich jemand in dem Badezimmer befand, auf das ich durch die Türe geschossen habe..."
R: "O.K." -
Hm. Über das Strafmaß von Oscar Pistorius wird zur Zeit noch verhandelt........
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OK, mal Spass beiseite.
Was ich damit aufzeigen wollte ist, das dieser Satz "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" oft falsch interpretiert wird.
Er sagt aus, dass man auch bestraft werden kann, wenn man gegen ein Gesetzt verstößt, dass man garnicht kennt.
Was er nicht besagt, ist, dass man auch bestraft werden kann für eine Handlung die man umwissend ausgeführt hat.Fahre ich also mit dem Trakor über eine Heuhaufen, den zwei Kinder zum HeuIglu umgebaut werden, so habe ich keinen Mord begangen.
Verkaufe ich den Nachlass meines Sohnes en'Block in dem sich dann auch Drogen befinden so habe ich nicht gegen das Arzneimittelgesetz vertoßen.
Bohre ich von der Rückseite durch die Wand ein Loch in die Monaliesa, so habe ich nicht vandaliert.
Schlafwandle ich nackt in ein Stadtzentrum, habe ich mich nicht der Erregung öffenlichen Ergernisses strafbar gemacht.
usw.Wohl gemerkt, wir reden hier von Strafe -nicht von Haftung, das ist nochmal ein ganz anderes Thema.
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Fahre ich also mit dem Trakor über eine Heuhaufen, den zwei Kinder zum HeuIglu umgebaut werden, so habe ich keinen Mord begangen.Die Kinder hingegen haben sich des Bauens ohne Baugenehmigung strafbar gemacht und da bekanntlich Eltern für ihre Kinder haften, wird das teuer für die!

Ich kriege immer so ein flaues Gefühl in der Magengegend, wenn ich 5,25"-Diskettenboxen in Trödelläden sehe, denn oft werden die voll gespendet und dann leer zum Verkauf angeboten. Die Disketten landen dann meist im Müll, damit man nicht wegen 30 Jahre alter "Raub"kopien belangt werden kann.
Wird es nicht langsam Zeit für eine Anpassung des Urheberrechts? Wen, außer ein paar windigen Abmahnhaien, interessiert es ernsthaft, wenn Privatleute sich gegenseitig uralte Kopien verkaufen? Die Firmen existieren oft seit Jahrzehnten nicht mehr und wenn es sie noch gibt (oft nach mehrfachem Besitzerwechsel) sind eh keinerlei Unterlagen mehr aus der Zeit vorhanden, weil es schlicht keinen mehr interessiert. Und trotzdem kann man, wenn es ganz dumm läuft, Unannehmlichkeiten deswegen bekommen.Übrigens: Gab es in den letzten Jahren Fälle, wo jemand für den Verkauf von 5,25"-Disketten mit Cracks belangt wurde?
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