Hallo, habe 2 komplette C64 zuhause und würde mich von einem trennen wollen und halt alle doppelten Spiele und Programme mit dazu packen (+-50) Spiele sind viele halt gecrackt. KANN es da zu Problemen kommen, wenn der Käufer 'n schelchten Tag hat und mich anzinken will? Wenn nicht muss er halt blanko verkauft werden und die Disketten landen in der Mikrowelle oder so. ![]()
Alte gerackte Spiele verkaufen?
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c64kai -
1. Januar 2016 um 22:41 -
Erledigt
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Ja, kann passieren - formatiere die besagten Disketten einfach.
Gesendet von meinem CBM 3032 mit gemischten Gefühlen.
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War auch meine Vermutung, habe evtl gedacht das sowas verjähren kann irgendwie. Aber Dankeschön!

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Beim bekannten Online-Tröddler (Eb..) oder so, bieten manche Ihre "Sicherheitskopien" mit dem Vermerk an das der neue Besitzer diese formatieren müßte.
Darauf würde ich mich aber sicherheitshalber nicht verlassen ! -
Da kann der Verkäufer noch so oft schreiben was der Käufer mit den Disketten machen muss.
Ich als Verkäufer muss darauf achten keine Rechte anderer zu verletzten. Da ich als Person dafür hafte ist es auch zumutbar die Disks zu formatieren.Alles andere gibt eine Angriffsfläche.
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? Ist denn Hehlerei jetzt verboten ?
Stefan
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habe evtl gedacht das sowas verjähren kann irgendwie.
Ja, tut es. Das Urheberrecht endet 70 Jahre nach dem Tod des Autors. UNd die waren teilweise keine zwanzig. Frag also in 100 Jahren nochmal...
Die andere Sache wäre, wenn 'damals' jemand Raubkopien erstellt hat. Das dürfte inzwischen tatsächlich verjährt sein. Die Produkte macht das aber keineswegs legal.
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Aber, aber. C64-Freunde, die sich ihre Redundanz erhalten wollen und zu einem weiteren Exemplar bei der Bucht greifen, sind doch froh, um jede vielleicht noch unentdeckte Crack-Version, die womöglich noch nicht auf csdb archiviert worden ist. Warum sollte da jemand den Verkäufer anzeigen? Der Abmahn-Graf ist ja schließlich Geschichte.
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Dann ist man aber auch gleich dafür Haftbar das die Disketten ok sind...
Wenn man nicht sagt was auf den Disketten drauf ist bietet sich kein Angriffspunkt wei ja garnicht klar ist WESSEN Rechte da veretzt werden.
Wo kein Käger da kein Anwat da kein Richter.
Micha
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Das kannst du dann dem Anwalt erzählen der dich abgemahnt hat. Im Laufe der Zeit hat man so einige Geschäftsmodelle gesehen der Rechtsverdreher.
Würde mich nicht wundern, wenn die speziell solche Sets aufkaufen um dann abzumahnen. -
Ja, tut es. Das Urheberrecht endet 70 Jahre nach dem Tod des Autors. UNd die waren teilweise keine zwanzig. Frag also in 100 Jahren nochmal...
Die andere Sache wäre, wenn 'damals' jemand Raubkopien erstellt hat. Das dürfte inzwischen tatsächlich verjährt sein. Die Produkte macht das aber keineswegs legal.Das geht nur im Auftrag von den Rechteinhabern, und die sind entweder verschollen (z.B. Firma gibt es nicht mehr, keine Dokumente mehr über die Leute dahinter) oder was noch viel öfter vorkommt: Denen ist es einfach egal.
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die sind entweder verschollen
Dann schau Dir mal Projekte wie back2roots oder world of spectrum an. Da gibt es erstaunlich wenog Lücken, wo wirklich niemand zu finden war, und es gibt durchaus einige wenige Vertriebe, denen es offensichtlich nicht egal war daß ihre Software kostenlos verteilt wird.
Und wenn man ausgerechnet an so eien Instanz gerät, dann gibts halt auf den Deckel...
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Das kannst du dann dem Anwalt erzählen der dich abgemahnt hat. Im Laufe der Zeit hat man so einige Geschäftsmodelle gesehen der Rechtsverdreher.
Würde mich nicht wundern, wenn die speziell solche Sets aufkaufen um dann abzumahnen.Das wär doch schwachsinn, der Typ kann ja noch nicht mal davon ausgehen für welches Sytem die Disks gewesen sind und dann kleben nicht mal Aufkleber drauf. Wahrscheinlich verdreckt er bei der Auktion gleich seine eigene Computertechnik wenn er versucht die Apple II Disketten von 1979 mit seinem PC zu lesen.
Micha
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Das kannst du dann dem Anwalt erzählen der dich abgemahnt hat. Im Laufe der Zeit hat man so einige Geschäftsmodelle gesehen der Rechtsverdreher.
Würde mich nicht wundern, wenn die speziell solche Sets aufkaufen um dann abzumahnen.Dazu müssten die von den Rechteinhabern beauftragt werden. Ein Anwalt kann nicht einfach so jemanden abmahnen!
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Leute Leute Leute, ebay-Auktionen sind nachvollziehbar. Es ist dumm, wenn nachvollziehbar ist, wer wem wann welche Sachen übergeben hat, die nicht koscher sind.
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Verkauf den C64 (um den Betrag, den du für die Disketten willst teurer), die Disketten gib gratis, ohne Garantie auf Funktion dazu. FERTIG
"Nach dem alten Klump kräht heute kein Hahn mehr" -
Verkauf den C64 (um den Betrag, den du für die Disketten willst teurer), die Disketten gib gratis, ohne Garantie auf Funktion dazu. FERTIG
oder verkaufe auf eBej die komplette Hardware inkl. der Originalspiele.
Den Rest gibst Du hier (z.B. über den Flohmarkt) ohne Funktionsgarantie als ungeprüfte Leerdisketten ab.
Zum Wegschmeissen oder sind die Disks imho zu schade . -
- Offizieller Beitrag
Was ich ab und zu in den Beschreibungen so sehe:
"!!! RARE!!! Dachbodenfund vom verstorbenen Familienmitglied. Keine Ahnung ob das Zeug funktioniert. !!!SUPER RARE!!! Alles wie abgebildet. Kenne mich nicht aus damit. !!! RARE !!!"

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"L@@k" aber nicht vergessen.....

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Dann müßten Seiten wo man ADF's und D64,TAP Files Downloaden kann schon lang nicht mehr On sein.
Viele davon gibts schon seit Jahren und keinem kümmerts. -