Hallo Besucher, der Thread wurde 13k mal aufgerufen und enthält 44 Antworten

letzter Beitrag von Lichtmichel am

4 Zimmerwohnung gesucht.

  • Ich bin gerade mit meiner Frau auf Wohnungssuche.


    Die von uns zur Zeit bewohnte Mietwohnung wird verkauft, und der potenzielle zukünftige Besitzer hat schon Eigenbedarf angemeldet. Dieser Umstand und noch viele Weitere, die im Zusammenhang mit der Nachbarschaft und dem Verhalten unser "Nochvermieter"stehen, veranlassen uns zum Auszug.




    Ich habe schon mehrere Anzeigen geschaltet und möchte es auch hier versuchen, evtl. gibt es ja jemanden in unserer Nähe, der Wohnraum zu vermieten hat. Oder zumindest jemanden kennt, der etwas anzubieten hat.



    Doch nun zu unserem Anliegen:


    Meine Frau und ich 46/40 sind kinder- und haustierlos. Wir sind ruhige Zeitgenossen und lieben Harmonie. Wir würden am liebsten mit Allen auskommen. Wir suchen in der Stadt 38518 Gifhorn oder im Kreisbezirk eine 3-5 Zimmerwohnung ( je nach Quadratmeterzahl ).



    Wenn dies die falsche Rubrik ist, möge bitte ein Mod das korrigieren.


    Gruß Stefan

  • Immonet, Immobilienscout24, Immobilien.de, Immowelt, helfen alle weiter. Auch "Regionale Marktplatzseiten" bei (Lokal)Zeitungen, Kleinanzeigenangebote, Heisser Draht etc. sind Versuche wert. Selbst Heise hat ein Immobilienportal mit Regional- und Lokalaufteilung.


    Tips zum erfolgreichen Anfechten von Kündigungen gerade bei Eigenbedarf spare ich mir mal. Wenn die Atmosphäre sowieso versäuert ist, wohnt es sich nicht mehr schön, also zieht man lieber tatsächlich aus selbst wenn man eigentlich Aussicht auf Erfolg hätte. Kann ich gut verstehen. Nur soviel: der Eigenbedarf muss triftig begründet sein. Larifari-Gründe sind ungültig.


    Aber:


    Es gibt immer auch Wege gütlicher Einigung, d.h. der Vermieter hilft meinetwegen bei Wohnungssuche oder Umzug, damit es schneller geht. Oder gewährt z.B. Aufschub wenn sich partout keine neue äquivalente/adäquate(!) Wohnung finden lässt (lies: man braucht nicht jedes Drecksloch mit tausend Abstrichen akzeptieren, man hat Anrecht auf etwas Gleichwertiges).


    Und umgekehrt: es kann sich lohnen, auch nach Auszug auf das Einhalten des Eigenbedarfs zu achten bzw. zu bestehen, will sagen: der Vermieter muss zwingend den in der Kündigung angemeldeten Eigenbedarf auch seinerseits genau erfüllen (andernfalls wäre der Kündigungsgrund nur vorgetäuscht gewesen, und das mögen Richter garnicht). Und das muss auch einigermassen zeitnah geschehen. Wenn die Wohnung nach Auszug erstmal meinetwegen ein halbes Jahr leersteht oder erstmal in aller Seelenruhe wochen- und monatelang renoviert wird, dann kann es mit der Bedürftigkeit des Eigenbedarfs nicht weit her gewesen sein. Der gekündigte Mieter kann dann u.U. nachträglich noch beträchtlichen Schadenersatz geltend machen (Umzugskosten etc.).

  • Wenn die Wohnung nach Auszug erstmal meinetwegen ein halbes Jahr leersteht oder erstmal in aller Seelenruhe wochen- und monatelang renoviert wird, dann kann es mit der Bedürftigkeit des Eigenbedarfs nicht weit her gewesen sein.


    Kommt drauf an, wie umfangreich renoviert / umgebaut wird.


  • Kommt drauf an, wie umfangreich renoviert / umgebaut wird.


    Ja, nein, jein. Kommt auch drauf an, warum und mit wieviel Nachdruck umgebaut wird (wenn z.B. die Wohnung erstmal behindertengerecht gemacht werden muss bevor der "Eigenbedarfsgrund" einziehen kann). Wenn's hart auf hart kommt entscheidet natürlich halt ein Richter, ob die Dauer okay war oder ob der Eigenbedarf durch den Verzug nicht mehr zutrifft. Aber kurz und gut, der Vermieter kann/darf sich nicht einfach so damit Zeit lassen.

  • Der Vollständigkeitshalber und rein zur Information; falls es jemanden interessiert, haben meine Frau und ich eine neue tolle Wohnung gefunden:


    - 2009 Renoviert
    - Keine Kaution. Während der Übergangsphase wird keine Miete berechnet.
    - Nachbarort von meinem Geburtsort.
    - Lediglich 50 Euro mehr Kaltmiete für 40 Quadratmeter mehr Wohnfläche (124 Quadratmeter insgesamt). Mit Nebenkosten liegen wir kostentechnisch ungefähr auf gleichem Niveau mit unserer jetzigen Wohnung.
    - Garage + Einstellplatz für mein Alltagsauto
    - Riesengroßer Keller ( beheizbar )
    - Dachboden partiell mit benutzbar.
    - Näher an meinem Arbeitsplatz ( Fahrrad im Sommer. Oder Fahrgemeinschaft mit Kollegen mit gleichem Schichtmodell. )


    Mein Hobbyzimmer wird dementsprechend großzügiger ausfallen. :thumbsup:
    Und mein Frauchen kann sich in einem großzügem Zimmer auch voll entfalten.


    Vertrag ist schon unterschrieben.




    Ich bin sehr glücklich. :thumbsup::thumbsup:


    Bleibt nur abzuwarten wie das mit meinen zukünftigen Exvermietern ausgeht. Ich gehe davon aus, dass die auf die drei Monate Kündigungsfrist voll bestehen. :evil:

  • Auch wenn nicht bei mir um die Ecke, so freut es mich denoch , dass ihr ein neues, bezahlbares und wohl adequates Heim gefunden habt.


    Und ausserdem würde mich noch , einfach spasseshalber, interessieren wie hoch oder tief bei Euch in der Ecke die Mieten sind.
    Falls Du das nicht öffentlich posten willst freu ich mich natürlich auch über eine PM.

  • Shodan


    Glückwunsch zur neuen Bleibe. Wir haben auch seit September etwas neues und haben einen sehr langen Kampf hinter uns. Es war zum Schluss (nach fast 20 Jahren) nicht mehr auszuhalten und wir fühlten uns überhaupt nicht mehr wohl. Jetzt ist wieder alles gut und wir haben uns extrem verbessert.
    Mit dem alten Vermieter sind wir noch nicht fertig. Der kann sich noch auf das freuen was ihn bald erwartet.
    Stichwort: Eigenbedarfskündigung mit anschliessender Neuvermietung zu einem höheren Mietzins :evil:

  • Bei uns war die Besichtigung eines potenziellen Kaufinteressenten sehr merkwürdig abgelaufen, als ob der Kaufinteressent als Fake vorgeschoben wurde.


    Dazu muss ich etwas länger ausholen:


    Zur Wohnung gehörte eine Einbauküche. Nach einiger Zeit ging der Geschirrspüler kaputt. Das Geschirr wurde nicht mehr sauber, da der Obere Spülarm nicht mehr drehte. ( Zu dem Zeitpunkt war der Spüler schon mehr als 10 Jahre alt). Wir hatten das gemeldet. Als Antwort kam damals dass wir lediglich den Spülarm oben sauber machen müssten, dann würde der Geschirrspüler wieder laufen. Das war Schwachsinn, da dies das Erste war, was ich überprüft hatte. Da war alles sauber. Jedenfalls haben wir dann abgesprochen, dass wir einen eigenen Geschirrspüler kaufen würden, den wir beim Auszug mitnehmen würden.



    Als der potenzielle Käufer auf den Spüler aufmerksam wurde, hatte unsere Vermieterin eiskalt gelogen und gesagt dass der Spüler der zur Küche gehören würde in Ordnung sei. Sie hätte sich das Gerät angeschaut. Tatsächlich hatte sie die Wohnung wegen dem Spüler aber nie betreten, da alles per E-Mail vereinbart wurde.



    Dann haben wir eine Feuchtigkeitserscheinung im Schlafzimmer, welche sich vom Fußboden bis in eine Höhe von 30 Zentimeter in der Wand hoch zieht. Hinter der Wand befindet sich das Badezimmer mit den Anschlußventilen der Fußbodenheizung. Eine Leckortungsfirma hat dort eine Undichtigkeit mit der Fußbodenheizung diagnostiziert. Dies hat ein Sachverständiger ermittelt. Er empfahl die Fliesen aufzustemmen um die Anbindung der Ventile an die Heizschlingen zu überprüfen. Unsere Vermieter haben das abgewiegelt und uns unterstellt, wir würden nicht ausreichend lüften.
    Es folgte ein monatelanges Hin und Her mit dem "Mieterschutzbund" und "Haus & Grund".
    Daraufhin bestellten die Vermieter einen normalen Gas-Wasser-Scheiße Installateur, der mit einem Baumarkt-Feuchtigkeitsmesser die Wandfeuchte ermittelte. Die Wand war mittlerweile Trocken, da die Heizung im Sommer logischerweise abgestellt war. Der Installateur benachrichtigte die Vermieter dass angeblich alles in Ordnung sei. Wir haben uns nach nochmaligem monatelangem Hin und Her mit dem "Mieterschutzbund" und "Haus & Grund" darauf geeinigt, dass wir die Wand streichen. Materialkosten ersetzen die Vermieter.



    Der potenzielle Käufer sprach uns an, er hätte von unseren Vermietern erfahren das wir einen Feuchtigkeitschaden verursacht hätten. Wir haben die Lage klar gestellt. Wir wurden aber ignoriert.



    Lange Rede kurzer Sinn, wenn ich vor habe eine Wohnung zu kaufen, höre ich doch in erster Linie auf dass, was derjenige zu berichten hat, der die Räume bewohnt und nicht auf das was der Verkäufer sagt.


    Anders herum gesehen, kann man so einen gravierenden Schaden, wie undichte Heizungsleitungen einem potenziellen Käufer nicht verschweigen. Da dies aber von unseren Vermietern gemacht wurde, besteht der Verdacht das der Käufer ein Fake ist.


    Wir sind unseren Vermietern unbequem, deshalb wollen die uns loswerden.


    Gott sei Dank geht mir die Bude hier nun am Arsch vorbei. Da kann hier alles zusammenbröckeln. Da muss ich mich nicht mehr mit rumärgern. Vertragsmässig sind wir auch nicht renovierungspflichtig. Das einzige womit uns unsere Nochvermieter ärgern können, ist das Beharren auf die Einhaltung der dreimonatigen Kündigungsfrist. Da wir aber für die neue Wohnung erst Miete zahlen müssen, wenn wir hier raus sind, trifft uns das nicht besonders schmerzlich. ;)

  • Der Wahnsinn mit unseren zukünftigen Exvermietern geht weiter:


    Da wir uns ja gegen ein Mietaufhebungsvertrag entschieden haben, ist der damalige "Kaufinteressent" abgesprungen. Nun stand letzte Woche eine "Mietinteressentin" hier in der Wohnung und hat sich alles angeschaut. Es soll nun renoviert werden. Die neue Mieterin bekommt nun ein neues Badezimmer und die Wohnung wird auch gefliest. ( Wegen Trittschallbelästigung wurdenn uns Fliesen oder Laminat verwehrt. Wir wurden damals auf die Verwendung von Teppichboden verpflichtet )


    Bei der Absprache welche Gegenstände nicht von uns sind und in der Wohnung bleiben, kam dann das Gespräch auf einen großen Kleiderschrank, welcher in meinem Hobbyzimmer steht.
    Die potenzielle neue Mieterin möchte den Schrank nicht haben. Also soll der Schrank weg.



    Gestern bekam ich von unseren zukünftigen Exvermietern folgende E-Mail:




    ".....Sehr geehrte Familie ***,


    Am 11.02.16 wird bei Ihnen in der ***strasse Sperrmüll abgeholt. Wir möchten unseren Schrank aus Ihrem Arbeitszimmer entsorgen. Dazu müssten wir am 06. oder 07.02.16 den Schrank abbauen. Geben sie uns bitte Bescheid wann es Ihnen passt.


    Mit freundlichen Grüßen,***......."





    Wohl bemerkt, dass wir noch bis zum 31.03.2016 in der Wohnung wohnen und der Schrank natürlich auch genutzt wird. Als nächstes fangen die an das Badezimmer zu renovieren und wir dürfen aus dem Fenster unser Geschäft erledigen.Ich komme einfach über diese Dreistigkeit und Frechheit dieser Leute nicht hinweg.Die E-Mail werde ich natürlich ignorieren.

  • Wohl bemerkt, dass wir noch bis zum 31.03.2016 in der Wohnung wohnen und der Schrank natürlich auch genutzt wird. Als nächstes fangen die an das Badezimmer zu renovieren und wir dürfen aus dem Fenster unser Geschäft erledigen.Ich komme einfach über diese Dreistigkeit und Frechheit dieser Leute nicht hinweg.Die E-Mail werde ich natürlich ignorieren.

    Gehört der Schrank nicht zur Mietsache? Dann musst Du das IMHO nicht akzeptieren, so lange Du noch
    Mieter bist und dafür zahlst!

  • Ja. Der Schrank gehört zur Mietsache. Ich akzeptiere da auch nichts. Der Schrank ist in Benutzung und wird erst zum Auszug geräumt.


    @stoerte


    Gute Idee. ;)

  • Wenn mit dem neuen Wohnraum alles zu 101% sicher ist, dann kann man auch auf Zeit spielen, ohne das der alte Vermieter seinen Willen durchsetzen kann.

  • Deswegen bin ich ja so tiefenentspannt. Ich bin in der neuen Wohnung schon fleißig am renovieren. Möbel stehen zum Teil auch schon drin. ^^


    Die Idee von Stoerte finde ich gut. Ich warte bis kurz vor dem Müllabfuhrtermin und schreibe dann, dass uns der 30.03.2016 passen würde. Dann können die Exvermieter kommen und den Schrank abbauen. Zu dem Zeitpunkt sind wir nämlich schon längst in der neuen Wohnug. Da am 18.03.2016 der Umzugstermin schon feststeht. :D