Rechtliches?

Es gibt 9 Antworten in diesem Thema, welches 2.877 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (19. Mai 2005 um 16:52) ist von Crass Spektakel.

  • Ja, ja, jaaaaaa! Gestern ist mein MMC64 angekommen, und ich bin sehr erfreut!

    Aber mir ist aufgefallen, dass nirgendwo das CE-Zeichen zu finden ist. Entweder habe ich es übersehen, oder es ist nicht da. Soweit ich weiss, muss ein gerät dieser Klasse ein CE-Zeichen haben (entweder auf dem Gerät selber, auf der Verpackung oder in der Anleitung, aber auf jeden Fall gut sichtbar), oder vertue ich mich da? Ich glaube, es müste auch eine Anleitung in Deutsch dabei sein oder so...

    Nicht, dass mich das irgendwie juckt. Englisch lese, spreche und schreibe ich fliessend. Eine Versicherung des Herstellers, dass das Gerät auch entsprechend allen relevanten europäischen und nationalen Verodnungen, Richtlinien, Normen und Gesetzen entspricht, ist für jemanden, der seienn C64 ohne Silberpappendeckel btreibt, ja auch eher als Witz zu verstehen.

    Würde mich jezt nur interessieren, ob ich da richtig liege und der geniale Erfinder des MMC64 jetzt seinen Kopf in der Schlinge hat...? ;(

    - KLaus

  • Du sprichst hier die CE-Kennzeichnung (nach EMV- und Niederspannungsrichtlinie) an.

    Die Frage ist nicht ganz einfach zu beantworten.

    Allgemein gilt:
    Da es sich nicht um ein selbständig betreibbares Produkt handelt (wie beim C64), ist es nicht CE-Kennzeichnungspflichtig, aber die EMV-Anforderungen müssen eingehalten werden (Dokumentation muss erstellt werden).

    Allerdings gilt für PC-Einsteckkarten:
    Wenn im Handel erhältlich (wie zum Beispiel das MMC64), ist eine CE-Kennzeichnung anzubringen! Der Endverbraucher soll mit Hilfe der beiliegenden Information das Produkt einbauen und derart in Funktion setzen können, dass keine unzulässigen Störungen entstehen.
    Anzuwendende Normen wären hier: EN50022 (VDE 0875 Teil 14) und EN 50082-1 (IEC 801, ...)

    So gesehen würde ich sagen, das CE-Kennzeichen muss am Produkt oder in der Anleitung angebracht sein. Der Hersteller muss eben die Dokumentation (Nachweis der Erfüllung der Richtlinien) in der Schublade haben.


    Aber wir wollen hier doch keine schlafenden Hunde wecken.

    Computer:C64, VC20 Monitor:1702, 1084S Floppy:1541, 1541-II Speicher/Datenübertragung:MMC Replay, 1541U-II, Chameleon, C64TPC, sd2iec, EasyFlash, NeoRAM, XA1541, XU1541 Sprachausgabe:Magic Voice, Voice Messenger, HearSay 1000, Adman Speech Maker, VoiceBox AlienGroup, Covox Voice Master Sonst:Robotarm SVI-2000, Kemtec AMS 64, HardSID4u se, SammichSID, SIDstation, SFX Sound Expander, SFX Sound Sampler

  • Zitat

    Original von Stefan67
    Aber wir wollen hier doch keine schlafenden Hunde wecken.

    Klar, bloss nicht!

    Die CE-Kennzeichnung ist sowieso ein Witz. Ich schätze mal, dass 99% aller gekennzeichneten Geräte "auf gut Glück" den Aufkleber erhalten. Wird schon keiner nachprüfen - nicht bei dem, was eine richtige Prüfung kostet.

    Ich führe natürlich bei meinen Geräten EMV-Konformitätsprüfungen durch, bevor die das CE-Zeichen erhalten. :rotwerd:

    Man kann ja auch in die ANleitung schreiben, dass ein Gerät nur dann EMV-konform ist, wenn es richtig im richtigen Gehäuse eingebaut ist. Eine moderne GraKa z.B. wird ja auch nicht CE-würdig sein, wenn man sie in ein "gemoddetes" PC-Gehäuse aus Tropenholz einbaut, sondern nur bei den fensterlosen Blechkisten (und da noch nicht mal bei allen).

    Die MMC64 macht auf jeden Fall schonmal weniger Probleme als mein "CE-Zeichen-prämierter" Laptop. Den Test in die andere Richtung (Handy daneben legen und klingeln lassen) habe ich allerdings noch nicht gemacht.

    - Klaus

  • Was der Scheiss soll weis doch bestimmt sowieso keiner, oder?
    IMO ist das nur Geldmacherrei, mehr nicht, ich betreibs ja nicht gerade auf der freien Wiese, ich wohn hier in nem alten Zechenhaus, da haben die (Aussen)Wände schon Bunkerqualitäten *g*

    Blog: Bitte melde dich an, um diesen Link zu sehen. - The Seventies Board: Bitte melde dich an, um diesen Link zu sehen. Bitte melde dich an, um diesen Link zu sehen.

    Ein Terminal und ein Z80 :D

  • Einfache Sache, C64 hat kein CE, da braucht der Rest auch keins *g* Okehh die letzten 64er könnten nen CE-Stempel haben...

    Wer nicht ohne diesen tollen Sticker leben kann, braucht die Karte ja nicht bestellen...

  • Quatsch. Das dient unserer aller Sicherheit. Äh, okay, die war auch schon vorher gegeben, nur halt ohne den schmucken CE-Aufkleber.

    Der Aufkleber ist angeblich für den User gedacht, aber in Wirklichkeit ist es nur eine Schikane für den Hersteller (IMHO). Der wird ja bei Nichtbeachtung verknackt.

    Der ist übrigens nicht nur für Technik relevant. Auch für simples Spielzeug. Du willst doch nicht, dass armen, harmlosen, süssen, verzogenen , kleinen Kindern was passiert, oder?

    Normalerweise hätte ich ja gesacgt, die sollen sich das CE-Zeichen sonst wo hin....aber das ist ja verboten. Man kann nicht nur verknackt werden, wenn man das CE-Zeichen vergisst (auf Geräten, die es tragen müssen), sondern auch, wenn man es auf Geräten anbringt, die es nicht zu tragen brauchen. Also rektal einführen dürfte illegal sein.

    Ich rätsele jetzt schon seit jahren, auch welche Komponenten ich das Ding draufpappen muss und auf welche ich es nicht draufpappen darf.

    Das ist wie mit der beknackten E-Numemr für Elektrokomponenten für's Auto. wenn meine 12V-Leucht keine E-Nummer hat, darf ich sie nicht mehr in den Zigarettenanzünder stecken. Schwachsinn.

    Im Bühnenbereich verwenden wir Zeugs mit 12-facher Sicherheitsreserve, auch alles mit Prüfung und Qualitätsiegel und hüh unf hott. Gute Sache. Sehe ich ja auch ein. Und jedesmal, wenn ich ein Flugzeug über mich hinwegfliegen sehe, muss ich daran denken, dass dort maximal 50% an Sicherheitsspielraum gegen herunterfallen vorhanden sind. Einige Komponenten sogar nur mit 10% Sicherheitsspielraum. Wenn das ein Auto wäre, würde man mich beim TÜV direkt dabehalten. Mal abgesehen davon, ein normales Verkehersflugzeug erfüllt die EMV-Bestimmungen leider nicht. Dumme Sache, sowas. Wenn's abstürzt, dann liegt es bestimmt an der Einstreuung unserer Retro-Hardware. Weil, die hat ja nie ein CE-Zeichen besessen. Ganz zuschweigen davon, dass die meisten C64 sowieso ohne Silberpappendeckel betrieben werden. AU WEIA!

    - Klaus
    ----------------------------------
    Menno, ich wollte ja bloss eien harmlose Frage stellen, weil mir das mit dem CE-Zeichen beim MMC64 aufgefallen war. Ich stecke ja selber in der Problematik drin, daher bin ich da sensibilisiert.

    Dient ja angeblich alles dem verbraucherschutz. Wie ja auchz.B. das Impressung auf den Webseiten. In Wirklichkeits isses nur für Rechtsanwälte von Interesse.

    Und dieser ganze mist-bürokratisch orientierte "Verbraucherschutz" schützt ja in Wirklichkeit nichts und niemanden (ausser vieleicht das Bankonto einiger Rechtsanwält). Dafür laufen aber alle unsere Entwickler, Erfinder, Künstler und Denker Gefahr, schon mit 30 schin an einem Herzinfrarkt zu krepieren. Ich glaube, wenn ich mich hier weiter auffrege...

  • Zitat

    Original von Klaws
    Quatsch. Das dient unserer aller Sicherheit. Äh, okay, die war auch schon vorher gegeben, nur halt ohne den schmucken CE-Aufkleber.

    Der Aufkleber ist angeblich für den User gedacht, aber in Wirklichkeit ist es nur eine Schikane für den Hersteller (IMHO). Der wird ja bei Nichtbeachtung verknackt.


    Nicht ganz richtig, aber viel Wahres dabei. Du kennst Dich offensichtlich aus mit der Materie.
    Für eine CE-Konformitätserklärung muß der Hersteller Nachweise für die Einhaltung von EMV-Richtlinien (Störaussedung, evtl. auch Störfestigkeit) und Sicherheitsrichtlinien (nach EN60950, für den amerikanischen Markt auch nach UL) vorweisen können.
    Im Klartext bedeutet das, daß das Gerät mit seiner elektromagnetischen Strahlung keine anderen Geräate unzulässig beeinflusst und daß auch im einfachen Fehlerfall keine Gefährdung für den Anwender (gefährliche Spannungen am Gehäuse, Entflammbarkeit etc.) auftreten kann.

  • Ok, nochmal nachgeschaut.

    Die MMC64 fällt unter die EMV-Richtlinie (sie ist ein elektronisches Gerät, das elektronische Bauteile enthält). Im Leitfaden zur Anwendung der EMV-RL versucht der Gesetzgeber zwar noch, uns durch einige sinnfreie Definitionen zu verwirren, aber da fallen wir ja nicht drauf rein. Innerhalb der EMV-RL wird noch differenziert nach diversen Gerätetypen. Da das MMC64 ein informationstechnisches Gerät ist, fällt es voll in den Wirkungsberich der RL. Es ist hinreichend einfach genug für einen Endanweder zu installieren (ansonseten dürfte es gar nicht erst als einzelne Handelseinheit zum Vertrieb gebracht werden).

    Das MMC64 fällt nicht unter die Maschinen-RL. Es gibt zwar ein bewegliches Teil (den Jumper), aber die Gefährdung geht überwiegend durch die Eletrizität aus.

    Also, wegen der EMV-RL muss das MMC64 (oder die Verpackung oder die Anleitung) ein CE-Zeichen tragen und mit (richtiger und deutscher) Anleitung ausgeliefert werden.

    Was die Erfüllung der EMV-RL angeht, so ist das zu erwartende elektromagnetische Umfeld und die Verhältnismäßigkeit zu berücksichtigen. Das heisst, da es sich um eine Steckkarte für den "Retrocomputer" C64 handelt, und man den Anwender in der Anleitung auf gewisse Einschränkunen beim Einsatz hinweisen kann (z.B. keine mission crititcal applications, life support policies, blah, blah), sind wohl deitlich geringe Ansprüche zu stellen als bei einem USB-Blinke-Weihnachtsmann.

    Korrigier mich einer, wenn ich was falsch verstanden/wiedergegeben/gelabert habe. Ich bin ja auch nur ein armes Würstchen, dass sich imemr genau überlegen muss, wo es ein CE-Zeichen draufpappt und wo nicht.
    :motz:
    - Klaus

  • Zitat

    Original von Klaws
    Das MMC64 fällt nicht unter die Maschinen-RL. Es gibt zwar ein bewegliches Teil (den Jumper), aber die Gefährdung geht überwiegend durch die Eletrizität aus.


    Wobei das auch relativ zu sehen ist. Alle Spannungen an der Karte sind <60V, also ist das Teil als SELV zu betrachten und die Anforderungen recht moderat.

    Zitat


    Korrigier mich einer, wenn ich was falsch verstanden/wiedergegeben/gelabert habe. Ich bin ja auch nur ein armes Würstchen, dass sich imemr genau überlegen muss, wo es ein CE-Zeichen draufpappt und wo nicht.


    Vom Prinzip her hast Du sicherlich Recht, aber nun ja...

  • Reden wir mal tachyles,

    CE ist eigentlich Humbug aber die Aufkleber kosten fast nichts und es MUß keine Prüfung erfolgen - das wäre auch garnicht nachvollziehbar.

    Hat ein Produkt kein CE-Zeichen dann kann man den Händler abmahnen der das an Endkunden verkauft.

    Hat ein Produkt ein CE-Zeichen, wurde auch in einem Meßlabor überprüft mit Meßprotokoll usw und baut EM-mässig Mist dann ist das Meßlabor dran.

    Hat ein Produkt ein CE-Zeichen, wurde NICHT in einem Meßlabor überprüft und baut EM-mässig Mist dann ist derjenige dran der den Papp draufgeklebt hat. "Eigentlich" darf man das nicht aber man muß das Meßprotokoll erst nachreichen wenn es amtliches Verlangen danach gibt (gerichtlich? keine ahnung) und die "Strafe" ist keine.

    Sinnigerweise kommen Abmahnung und Meßlabor normalerweise DEUTLICH TEURER als das selberkleben mit anschliessendem Problemfall.

    Ergo, man klebt selber und rechnet darauf daß der Absturz des A380 nicht auf das MMC64 rückvollziehbar ist