Mahlzeit,
das Amtsgericht und auch das Finanzamt haben uns die Gemeinnützigkeit für "Volksbildung" anerkannt. Wir können sogar die Mitgliedsbeiträge von der Steuer absetzen. Die notwendigen Bescheinigungen habe ich bereits erstellt und wir können sie für Mitgliedsbeiträge in diesem Jahr ausstellen.
Die anerkannte Gemeinnützigkeit hilft uns auch bei unserem Museumsprojekt.
Gruß
m