Ist der Händler (Atelco) für Transportschaden (DHL) am neuen PC zuständig?

Es gibt 67 Antworten in diesem Thema, welches 16.907 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (16. Juni 2010 um 10:38) ist von Hessi.

  • Moin,

    also wenn man sich die Sachlage im BGB ansieht, so ergibt sich grundsätzlich für den Gefahrenübergang folgendes:

    Beim Versendungskauf findet der Gefahrenübergang bereits dann statt, wenn die Sache abgeschickt wurde (§ 447 Abs. 1 BGB). Dies gilt gem. § 474 Abs. 2 BGB jedoch nicht beim Verbrauchsgüterkauf, dort geht die Gefahr erst über, wenn der Verbraucher die Sache erhalten hat. Abweichende Vereinbarungen (z. B. „unversicherter Versand nur auf Gefahr des Käufers“) sind nach § 475 Abs. 1 BGB unwirksam.

    Der Zeitpunkt des Gefahrübergangs ist maßgeblich für die Sachmangelfreiheit der Kaufsache gem. § 434 Abs. 1 S. 1 BGB. Hieraus würde folgen: Tritt ein Sachmangel also erst nach dem Gefahrübergang auf, so hat der Käufer grundsätzlich keine Gewährleistungsansprüche aus § 437 BGB.

    Beim Verbrauchsgüterkauf wird jedoch zugunsten des Verbrauchers innerhalb der ersten sechs Monate gesetzlich vermutet, dass der Sachmangel schon bei Gefahrenübergang bestand. Der Unternehmer/Versender muss beweisen, dass der Mangel erst nach dem Gefahrenübergang entstanden ist (Beweislastumkehr gem. § 476 BGB).

    Ansprüche des Käufers aus Sachmängeln, die nach Gefahrenübergang aufgetreten sind, können sich allerdings aus einer Haltbarkeitsgarantie (§ 443 BGB) ergeben.

    Da offensichtlich ein Sachmangel vorliegt, der durch den Transport entstanden ist, ergeben sich für dich prinzipiell folgende Ansprüche gegenüber dem Verkäufer:

    1. Nacherfüllung
    Der Besteller kann im beim Vorliegen eines Mangels der Kaufsache auch ohne ein Verschulden des Verkäufers „Nacherfüllung“ verlangen. Verlangt der Käufer Nacherfüllung, so kann der Verkäufer nach seiner Wahl den Mangel beseitigen oder eine mangelfreie Sache liefern, § 437 Absatz 1 BGB. Dabei hat der Verkäufer die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

    2. Rücktritt
    Sofern der Käufer erfolglos eine angemessene Frist für die Nacherfüllung wegen der Mängel gesetzt hatte, kann er nach Fristablauf vom Vertrag zurücktreten. Die Fristsetzung ist nicht erforderlich, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder dem Käufer unzumutbar ist oder wenn der Verkäufer die Nacherfüllung ernsthaft und endgültig verweigert. Eine vom Verkäufer versuchte Nacherfüllung gilt nach der durch die Schuldrechtsreform 2002 neu eingeführten Regelung in § 440 Satz 2 BGB grundsätzlich als fehlgeschlagen, wenn der zweite Nachbesserungsversuch erfolglos blieb. Im Falle eines Rücktritts vom Vertrag sind die jeweils empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Der Käufer ist an einen einmal erklärten Rücktritt gebunden.

    3. Minderung
    Statt vom Vertrag zurückzutreten, kann der Käufer den Kaufpreis durch Erklärung gegenüber dem Verkäufer mindern, § 441 Absatz 1 BGB. Auch für den Anspruch auf Minderung des Kaufpreises muss der Käufer dem Verkäufer grundsätzlich zunächst eine Frist zur Nacherfüllung setzen. Erst wenn die Frist erfolglos abgelaufen ist, kann Minderung verlangt werden. Bei der Minderung ist die Vergütung in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Vertragsschlusses der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Erforderlichenfalls ist die Minderung zu schätzen.

    4. Schadensersatz
    Im Falle eines vom Verkäufer zu vertretenden Sachmangels der Kaufsache kann der Käufer nach Maßgabe der neuen gesetzlichen Bestimmungen Schadensersatz verlangen, sofern er dem Verkäufer erfolglos eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt hatte. Der Verkäufer hat bei Vorsatz und Fahrlässigkeit den Mangel zu vertreten. Nach der vor der Schuldrechtsreform 2002 geltenden Rechtslage wurden bezüglich unterschiedlicher Arten von Mängeln von der Rechtsprechung umständliche Unterscheidungen vorgenommen, die aber nicht wirklich plausibel und einleuchtend waren. Diese Unterscheidungen sind unter den neuen Rechtsvorschriften weitgehend entfallen. Schadensersatz kann grundsätzlich erst verlangt werden, wenn die dem Unternehmer vom Besteller gesetzte Frist zur „Nacherfüllung“ erfolglos abgelaufen ist.

    Du siehst, das Problem, dass für dich u.U. auftritt ist, dass du dem Verkäufer keine Chance/Frist gegeben hast auf Nacherfüllung indem du die Sache bereits reparieren hast lassen. Allerdings wäre hier genau zu prüfen.

    M.E. ist dein Ansprechpartner in erster Linie Atelco, von denen solltest du das Geld zurückbekommen und die müssen sich dann mit DHL auseinandersetzen, da das Paket ja versichert sein sollte. Kann aber hier keine abschließende Beurteilung abgeben.

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  • dass du dem Verkäufer keine Chance/Frist gegeben hast auf Nacherfüllung indem du die Sache bereits reparieren hast lassen. Allerdings wäre hier genau zu prüfen.


    Ich habe den Eindruck, dass viele sich sparen, die Postings des OP zu lesen. Altelco hat nachgebessert und den Kunden dafür sogar zur Kasse gebeten.


  • Ich habe den Eindruck, dass viele sich sparen, die Postings des OP zu lesen. Altelco hat nachgebessert und den Kunden dafür sogar zur Kasse gebeten.


    Habe ich schon, mir war aber nicht ganz klar wer der Techniker war, ob der von Atelco, oder ob der extern war. Das wäre rechtlich ja ein unterschied. Wenn dem so ist, das es sich um einen Techniker direkt von Atelco handelt, ist es klar, dann hat die Nacherfüllung stattgefunden. Trotzdem bleibt der Sachmangel bestehen in erste Linie bestehen und die Kosten auf den Käufer abzuwickeln ist auch nicht rechtens, weil der Verkäufer sich verpflichtet eine Sachmangelfreie Sache zu liefern.

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  • Zitat

    Rechner bootet nicht; also Support angerufen und Termin in Filiale beim Techniker gemacht.


    Ist doch eindeutig, oder? :nixwiss:

  • stimmt, zugegeben im Kontext liest es sich eindeutig.

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  • Man sieht ja auch das der Innenkarton beschädigt ist .. der äussere dagegen fast io ist.. also muss der Kunde davon ausgehen das erstmal alles ok ist.

    Kein DHL Mitarbeiter der Welt wartet bis Du als Kunde das Teil ausgepackt und getestet hast.

    Ergo reicht aussensichtptüfung und für evtl dann dennoch auftretende Transportschäden muss der Händler geradestehen.

    (Oder zumindest DHL wo sich der Händler aber drum zu kümmern hat!)


    Chris

  • Naja, der Rechner wird im Karton des Gehäuses gesteckt haben. Atelco wird sicher – zur allgemeinen Verwirrung – behaupten, dass der Karton beim Transport der leeren Gehäuses zur Werkstatt beschädigt worden sei. O.k., das ist schon eine böswillige Unterstellung, aber dieses Szenario sollte man sich als Kunde im Vorfeld vorstellen, ebenso wie die Behauptung, der Kunde habe das Geräte selber beschädigt (beim Transport zur Filiale z.B.).

    Persönlich denke ich aber, dass sich Atelco nicht querstellen wird, sonder im Sinne des Kunden die ganze Sache regelt. Der Techniker in der Filiale wird sicher bei der Berechnung des Ersatzprozessors einen Fehler begangen haben. Ich erwarte jedenfalls die kostenlose Stellung einer Ersatzomponente, zumal diese schlechte als das Original ist.

    Ich persönlich würde einen dermassen beschädigten Rechner auf jeden Fall schlicht zurückgeben und auf Wandlung bestehen. Wer weiss, was da noch beschädigt ist, auch wenn augenscheinlich alles funktioniert.

    cu
    m

  • Ein so Großer schwerer CPU-Kühler dürfte aus Sicherheitsgründen nicht vor dem versand eingebaut werden

    bei uns hätten wir einen 0815 Kühler (einkaufwert ca. 2-3€) eingebaut und den wunschkühler dabei gelegt

    bei so große Kühlern reich ein sturz aus 20-30 cm aus ,und da bleib der Versandkarton heile.

  • Moin , kannst Du mal was aus der Praxis sagen ? Mich würd interessieren, was von den genannten Dingen zutrifft.

    Das könnte ich machen aber ich muß auch viele tricks anwenden.

    Und den Kunden das geld aus der Tasche ziehen.

    Damit ich mein Chef zufrieden ist. hh


    Aber wer mal hilfe braucht, den gebe ich gerne meine Tel.Nr.

  • Zitat

    Woran genau machst Du das dann fest?


    An der Nichterfüllung des Vertrages seitens Altelco.

    Die müssen nachbessern, bauen dabei eine billigere Komponente ein, die sie sich auch noch bezahlen lassen?
    Wo wäre denn da das Risiko des Händlers, wenn der Kunde die mitgegebene Billigkomponente nicht mehr zurückgibt? Da machen die noch Gewinn!
    Und mal ganz ehrlich: Die Leihkomponente wird später sowieso in den nächsten Komplettrechner eingebaut. So what?

    Da hätte ich gerne mal die Begründung von dem MA der Filiale gehört, warum ich deren Fehler auch noch _doppelt_ bezahlen sollte. :bgdev

    Von den rechtlichen Aspekten mal ganz abgesehen: Sieht so Atelcos Geschäftsgebaren aus?


    Zitat

    Das könnte ich machen aber ich muß auch viele tricks anwenden.
    Und den Kunden das geld aus der Tasche ziehen.


    Armselig, einfach nur armselig. Suche Dir schon mal einen neuen Job, denn solche Läden halten sich nicht auf Dauer. Ihr vergrault ja alle Kunden.
    Wenn Euer Chef die Kunden schon so behandelt, was meinst Du, was er dann mit Euch macht?
    Ach, das weisst Du sicher schon längst... :(

  • :heul_doch:

    Zitat Das könnte ich machen aber ich muß auch viele tricks anwenden.
    Und den Kunden das geld aus der Tasche ziehen.
    Armselig, einfach nur armselig. Suche Dir schon mal einen neuen Job, denn solche Läden halten sich nicht auf Dauer. Ihr vergrault ja alle Kunden.
    Wenn Euer Chef die Kunden schon so behandelt, was meinst Du, was er dann mit Euch macht?
    Ach, das weisst Du sicher schon längst...


    Sorry ich habe nur hilfe angeboten,

    und ich arbeite in diesen job seit den 64er zeiten wo ich bei rex-datentechnik war

    Ps. über 10 jahre ist er schon dabei und es werden immer mehr Kunden


    Von den rechtlichen Aspekten mal ganz abgesehen: Sieht so Atelcos Geschäftsgebaren aus?

    Da hätte ich gerne mal die Begründung von dem MA der Filiale gehört, warum ich deren Fehler auch noch _doppelt_ bezahlen sollte.

    Die müssen nachbessern, bauen dabei eine billigere Komponente ein, die sie sich auch noch bezahlen lassen?
    Wo wäre denn da das Risiko des Händlers, wenn der Kunde die mitgegebene Billigkomponente nicht mehr zurückgibt? Da machen die noch Gewinn!
    Und mal ganz ehrlich: Die Leihkomponente wird später sowieso in den nächsten Komplettrechner eingebaut. So what?

    Zitat Woran genau machst Du das dann fest?
    An der Nichterfüllung des Vertrages seitens Altelco.

  • So Leute, ich geb euch mal ein Update:

    Gestern war ich in Möhnesee wo deren Zentrale liegt mit dem Rechner+Verpackung. Dort gab es natürlich ein bissl Stress etc. aber letztendlich war der Vorgesetzte und der Verkäufer doch nicht vollends inkompetent. Haben sich nach dem die Situation klar war kooperativ gezeigt. Das bedeutet ich habe folgendes erreicht bzw. was jetzt geschieht.

    1. Die haben die Ersatz-CPU dort ausgebaut und mir zurückbezahlt.
    2. Die nehmen den Rechner komplett gegen Kaufpreis-Erstattung zurück (auch die kaputten Teile!)
    3. Vort Ort das Gerät dalassen gegen Kaufpreis klappte nicht. Das hat organisatorische Gründe bei der Retouren-Behandlung mit DHL. Ich muss den Retouren-Aufkleber + Schein benutzen um es zurückzuschicken.
    4. Habe mir dann Luftpolster geben lassen und das Gerät komplett wieder möglichst gut verpackt. Auf jeder Kartonseite ist ein großer Warnzettel wegen empfindlichen Inhalt und das beim Transport höchste Vorsicht geboten ist.
    5. Innen drin ist ein Briefumschlag mit Anschreiben was Bezug auf den Besuch in Möhnesee nimmt mit Angabe der Namen derer Mitarbeiter. Habe in dem Schreiben um Eingangsbestätigung sowie Überweisungsbestätigung an meine E-Mail Addy gebeten.
    6. Das Geld ist dann innerhalb von 3-5 Tagen auf meinem Konto.

    Und dann fahr ich zu einem anderen Händler und lasse mir den vor Ort zusammenbauen zum Mitnehmen und mich beraten. Und dieses Mal mit Intel und Nvidia ... irgendwie hab ich Glück weil ehrlich gesagt .. AMD und ATI nie so mein Fall waren.

    Das ist echt mal eine Story, was Leute.

  • Und dann fahr ich zu einem anderen Händler und lasse mir den vor Ort zusammenbauen zum Mitnehmen und mich beraten. Und dieses Mal mit Intel und Nvidia ... irgendwie hab ich Glück weil ehrlich gesagt .. AMD und ATI nie so mein Fall waren.

    Man kann auch AMD/Nvidia kaufen. Damit fährst du genausogut und teils günstiger.

  • Man kann auch AMD/Nvidia kaufen. Damit fährst du genausogut und teils günstiger.

    Ne, das ist Einstellungssache denke ich. Die einen mögen grün und die anderen blau. Intel und Nvidia sind schon meine Traum-Kombi. Mit dem neuen Rechner hab ich Power ohne Ende. Dann macht das Videoschnibbeln, Gaming und Filme in BluRay gucken keine Probleme mehr sondern wird zum Genuss der jedem PC-Fan sofort eine Dauerlatte beschert.

  • Ne, das ist Einstellungssache denke ich. Die einen mögen grün und die anderen blau. Intel und Nvidia sind schon meine Traum-Kombi. Mit dem neuen Rechner hab ich Power ohne Ende. Dann macht das Videoschnibbeln, Gaming und Filme in BluRay gucken keine Probleme mehr sondern wird zum Genuss der jedem PC-Fan sofort eine Dauerlatte beschert.

    Soso Bluray.... dann plan aber noch etwas Geld für das Laufwerk + passender Abspielsoftware ein, ansonsten wird das nichts mit BL unter Windows.

  • Soso Bluray.... dann plan aber noch etwas Geld + üassender Abspielsoftware ein, ansonsten wird das nichts mit BL unter Windows.

    Japp, das habe ich auch schon festgestellt. Ziemlich Banane finde ich das aber gut. Kann man nix machen. Vermutlich nehme ich PowerDVD dafür. Hab mit der Software recht vernünftigte Erfahrungen bisher gemacht.

  • Ja PowerDVD geht. Schau mal, dass Du die Software beim Laufwerkkauf gratis mitbekommst. Hab ich auch so damals gemacht.

  • Der Weg zum Möhnesee war eine gute Entscheidung und deutlich besser, als sich mit einer Supporthotline oder einer Filiale rumzuärgern! Ich hatte auch schon stress mit Atelco. Ich habe Ware in der Filiale gekauft und wegen eines Defekts wollte ich mein Recht auf Wandlung wahrnehmen. Der Mitarbeiter aber meinten, dass Atelco ein Recht auf Nachbesserung hätte. Er hat mich auf die AGBs auf der Rückseite der Rechnung verwiesen. Das AGBs bei Geschäften mit Nichtkaufleuten dem Käufer VOR Abschluss des Kaufvertrages mitgeteilt werden müssen (Aushang an der Kasse hätte gereicht) wollten sie nicht wahr haben. Das ich die Rechnung und damit die AGBs erst nach Bezahlung der Ware und damit nach Abschluß des Kaufvertrages bekommen habe, hat sie genau so wenig interessiert. Auch der Filialleiter meinte, dass die AGBs auf der Rückseite der Rechnung für mich gelten würden. Ich musste meinen Anwalt einschalten. Glück für mich, dass mein Vater Rechtsanwalt ist. Nach einem kurzen Gespräch mit dem Filialleiter (wörtlich sagte er, dass er bei diesem Thema ja gar nicht kompetent wäre und mein Vater mit den Leuten von der Hauptverwaltung sprechen sollte! *gröhl* Mein Vater fragte ihn dann auch, warum er so einen Stuss redet, wenn er doch weiß, dass er keine Ahnung hat! *kicher*) hat mein Vater dann mit der Hauptverwaltung am Möhnesee gesprochen und die kannten sich zum Glück mit der rechtlichen Lage aus und das Teil wurde ohne Gerichtsverhandlung gewandelt (Geld zurück).
    Jeder sollte wissen, wann AGBs für ihn gelten und wann nicht und welche Klauseln in AGBs keine Rechtsgültigkeit haben. Wenn es alle wüssten, würden Firmen wie Atelco mit ihren Lügen nicht mehr durchkommen. Die verhalten sich doch nur so, weil sie wissen, dass die meisten keine Ahnung haben und sie trotz Unrecht auf diese Art damit durchkommen. Das Thema Kaufverträge sollte allen schon in der Schule ordentlich beigebracht werden! Ich bin froh, dass ich nen Rechtsanwalt im Haus und das Thema in der Berufsschule hatte.

  • Auf jeder Kartonseite ist ein großer Warnzettel wegen empfindlichen Inhalt und das beim Transport höchste Vorsicht geboten ist.

    Das intressiert das Logistikzentrum herzlich wenig. Die Kartons werden maschinell erfasst und ebenso weitergeschickt.
    Da wird der Karton automatisch durch die Gegend geschubst. Das Problem werden eher die Fahrer von DHL sein ,
    weil solche Aufkleber/Warnhinweise fordern geradezu auf den Karton erst recht ruppig zu behandeln. Da gibts genug
    Geschichten im Netz zu lesen. Ich hab auch schon die dollsten Sachen erlebt mit solchen Kartons , zum Glück
    waren die Versender so schlau alles richtig einzupolstern , das selbst ein kaputter/aufgerissener karton die Ware innen
    nicht beschädigt.

    und nein, ALLE Versanddienste geben sich was Ware in Auto umpacken nichts.

    edit : ich bin auch mal gespannt wie es weitergeht. hab das mit dhl schon hintermir , leider auch "verloren" ,sogar
    material ist aus dem Karton verschwunden was ich nachweislich beweisen konnte anhand des Gewichts.