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letzter Beitrag von Retro-Schulzi am

Rechtliche Bedenken für einen Flohmarkt?

  • Mahlzeit!


    Wegen der HomeCon...


    Spricht irgendwas dagegen, Privatverkäufe zu dulden?


    Inoffiziell passiert das ja sicher immer wieder, aber rein offiziell... ich sage mal... ich habe nix gesehen.


    Wie ist das? Kann man für Verkäufe der anderen in Regress genommen werden? Irgendwelche Verpflichtungen das bei dem Finanzamt zu melden? Oder dem Gewerbeamt/Ordnungsamt?


    Wer weiss näheres?


    Danke
    Gruß
    Michael

  • 1. Nein, rechtlich kenne ich mich da nicht aus. Aber wenn man einen offiziellen Flohmarkt veranstalten will, muss man wohl das Ordnungsamt kontaktieren.


    2. Ich geben trotzdem meinen Senf dazu: Solange da niemand einen Verkaufstisch mit Preisaushang aufstellt, sondern alles quasi "von privater Hand an private Hand" läuft, sollte das gar kein Problem darstellen.

  • Hi Steffi!


    Naja, wenn da jetzt jemand kommen würde - wogegen ich persönlich nichts hätte - der Kartonweise Module und Geräte mitbringen würde und die auf dem Tisch in eindeutiger Verkaufsabsicht aufbauen würde, was wäre dann? Ist das seine private Geschichte, oder müssten wir das melden? Muss mich interessieren, ob der Typ einen Gewerbeschein hat? Bin ich meldepflichtig, wenn ich das dulde?


    Das mit dem "unter-dem-Tisch" sollte uns beide ja net wundern. ;)


    Aber wenn ich sowas sehe, müsste ich Käufer und Verkäufer bitten das vor der Tür zu erledigen?


    Würde halt gerne einen Passus in die Haftungsbeschränkung aufnehmen, dass Privatverkäufe gestattet sind, aber wir keinerlei Haftung übernehmen und der Verkäufer ggf. Verpflichtet ist, Gewinne dem FA zu melden.


    Siehe Ebay, da wird von dem FA ja schon bei einer Kellerentrümpelung von einem gewerblichen Handeln ausgegangen. :(


    Pervers, in welchem Land wir leben, dass man sich um so einen scheiss Gedanken machen muss. :(


    Gruß
    Michael

  • Naja, wenn da jetzt jemand kommen würde - wogegen ich persönlich nichts hätte - der Kartonweise Module und Geräte mitbringen würde und die auf dem Tisch in eindeutiger Verkaufsabsicht aufbauen würde, was wäre dann?

    Ich denke, den müsstest Du des Saales verweisen, mit dem Hinweis, dass dies kein Flohmarkt ist. Beim Wechsel einzelner Hardware (á la "Quarkies Resterampe") sollte das noch nicht notwendig sein.


    Ich hab hier auch noch kartonweise Kram, den ich auf so einer Veranstaltung unter die Leute werfen könnte, aber habe mich bisher u.a. aus diesen Gründen zurückgehalten. Allerdings hauptsächlich auch, weil ich nicht will, dass die HC zu einer zweiten RetroBörse wird, wo nur noch verkauft und nicht mehr gespielt wird :)


    Zitat

    Würde halt gerne einen Passus in die Haftungsbeschränkung aufnehmen, dass Privatverkäufe gestattet sind, aber wir keinerlei Haftung übernehmen und der Verkäufer ggf. Verpflichtet ist, Gewinne dem FA zu melden.

    Das erscheint mir sinnvoll.

  • Autsch, worum muss man sich denn noch Gedanken machen. Als nächstes muss ein Sanitäterteam da sein, weil mehr als 3 Menschen da sind ?

    weil ich nicht will, dass die HC zu einer zweiten RetroBörse wird, wo nur noch verkauft und nicht mehr gespielt wird :)

    Ich finde das hier eine echte Kernaussage gemacht wurde.


    Es wird sich nie verhindern lassen, das Privat von Privat getauscht bzw gekauft wird. Aber es dürften doch keine großen Summen sein, das hier sich das FA. wirklich interessiert zeigt.


    Das Motto der HC ist klar, zeigt eure Hardware und lasst andere darüber staunen :-) ...


    Grüße,
    Mugg

  • ...... und natürlich muß das geklärt werden weil manche Leute nicht wissen wo die Grenze ist und einen zwingen, sich damit zu beschäftigen. Deswegen sind vorherige Überlegungen schon sinnvoll, sonst habt ihr hinterher nur Leute die zum Verkaufen kommen und nicht zum Spaß.


    Es gibt da aber eine gesetzliche Regelung die aussagt wann es gewerblich ist und damit meldepflichtig. Also ist zu verhindern das es gewerblich wird, nur Privatverkäufe, keine Preisschilder sowie eigene Tische mitbringen zum Aufbauen sind schon die ersten Anzeichen.


    Was die beratungsresistenten angeht kann man die nur direkt vor Ort dann ermahnen und entsprechend anweisen, sonst muß man halt den Orga raushängen lassen.

  • Bender: 100% Zustimmung ;)


    WIR handhaben das auch relativ relaxt. Die W2 hat eher eine kleingehaltene Verkaufsfläche , die aber wiederherum an die Location gebunden ist. Womit schonmal gewährleistet ist , daß keine großartigen Verkaufsflächen aufgebaut werden. Die meisten Deals , die bei uns über die Bühne gehen , sind reine " Privatgeschichten " und von daher auch geduldet ! ;)

  • In Moers vor der Classic-Computing hat uns die Tante beim Ordnungsamt die Hölle heiß gemacht. Wenn man das offiziell machen will, also dass irgendwo auf der Homepage oder Reklame das Wort "Flohmarkt" auftaucht, muss ein
    "Spezialmarkt" vom Ordnugnsamt festgesetzt werden. Dazu müssen mindestens 10 Händler da sein, sonst gibt es die Genehmigung nicht. Außerdem kostet das horrende Gebühren, für den Samstag wären das 200 EUR gewesen, für das Wochenende
    500 EUR. Dazu müssen natürlich haufenweise Nachweise vorgelegt werden, die u.U. auch Geld kosten, wie zum Beispiel ein Versicherungsnachweis, ein Verzeichnis der Händler die da kommen wollen, usw. In Moers haben wir dann auf den Flohmarkt verzichtet und alles als "Ausstellung zur Information und Bildung, keine Werbeverkaufsveranstaltung" angemeldet, das war dann kostenfrei.


    Man kann natürlich auch in eine Gemeinde gehen, wo das Ordnungsamt weniger bekloppt pflichtbewusst ist, oder es als reine Privatveranstaltung durchführen. Unter der Hand von Privat zu Privat wurden übrigens auch in Moers Geschäfte gemacht. Aber Pssst! :bgdev

  • Also, hab mich mal schlau gemacht (von alleine war ichs nicht ;)) ...


    Eine Veranstaltung wie die HomeCon DARF einen Flohmarkt enthalten, der nicht steuerlich geltend gemacht werden muss, WENN keine Extra-Standgebühr dafür erhoben wird, sprich z.B. 15,- für den HomeCon-Platz (kenn eure Preise da nicht)+ 5,- für den Verkauf.


    Die HomeCon als Veranstaltung bleibt völlig unberührt von einem zusätzlichen Privatverkauf der Teilnehmer.


    Gruß,
    der Andy

  • Eine Veranstaltung wie die HomeCon DARF einen Flohmarkt enthalten, der nicht steuerlich geltend gemacht werden muss, WENN keine Extra-Standgebühr dafür erhoben wird, sprich z.B. 15,- für den HomeCon-Platz (kenn eure Preise da nicht)+ 5,- für den Verkauf.

    Da es bei der HomeCon eh keine "Standgebühr" irgendwelcher Art gibt, sollte man damit auf der sicheren Seite sein....

  • Hmmm, Quarkis Fensterbank hat ja knapp acht Quardratmeter...


    Also, hab mich mal schlau gemacht (von alleine war ichs nicht ) ...


    Super, danke. Ich wollte nun echt net bei Ordnungsamt oder der Stadtverwaltung anrufen, ich glaube, die haben schlafende Hunde und diese kriegen sowieso alles in den falschen Hals.


    Eine Veranstaltung wie die HomeCon DARF einen Flohmarkt enthalten, der nicht steuerlich geltend gemacht werden muss, WENN keine Extra-Standgebühr dafür erhoben wird,


    Aha und hast Du auch eine Quelle dafür? Ich will ja nicht zuviel verlangen. ;)


    Da wir ja keinen Eintritt verlangen und das ganze privat organisieren und auch deklarieren schauen wir eben drüber weg, was die Leute unter dem Tisch machen. Schweigen wir das ganze also erstmal im Haftungsausschluss und den FAQs tot.


    Gruß
    m