Wer kennt jemanden der schon erwischt wurde?

Es gibt 169 Antworten in diesem Thema, welches 20.106 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (9. Mai 2008 um 20:45) ist von Sheltem.

  • Zitat


    Denn in solchen Fällen gilt i.d.R. der Grundsatz "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"....

    dummerweise gibts diesen grundsatz im deutschen recht nicht

  • sogar Besoffenheit schuetzt gern mal vor Strafe...

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  • dummerweise gibts diesen grundsatz im deutschen recht nicht

    Natürlich nicht, dummerweise wird Dir aber in der Praxis der Spruch "was ne Ampel ist weiß ich nicht und deswegen bin ich über rot gefahren" wohl wenig nützen.

    I wanted to make this world better, but god denied to give me the sources...

  • Das hast Du auch mit Erwerb des F-Scheins bewiesen, dass Du es weisst. Das hat dann mit Unwissenheit wie sie oben genannt wurde ja gar nix zu tun.
    Es ginge da eher um z.B. Hehlerware. Da kann man seine Unwissenheit schon versuchen glaubhaft zu machen.
    Das geht schief wenn man Markenklamotten fuer 1 eur kauft z.B.

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  • Natürlich hat das ne ganze Menge damit zu tun. Seit ich den Führerschein gemacht habe wurden etliche Verkehrsregeln geändert, ausländische Regelungen lernt man sowieso nicht in der Fahrschule, trotzdem bin ich verpflichtet mich zu informieren.

    Für bestimmte Sachverhalte mag das sicherlich zutreffen, sprich wenn ich mir ne gefälschte Software kaufe zum Originalpreis und diese nicht als Fälschung erkennbar ist, wird mir sicherlich nicht viel passieren. Normalerweise wird vom Richter aber recht genau geprüft, ob man nicht die Möglichkeit gehabt hätte sich ausreichend zu informieren. Und im Falle von wlans braucht er sich nur mal ein Handbuch anzusehen wo drauf hingewiesen und erklärt wird, wie man seinen Zugang absichert. Und schon dürfte die Argumentation "hab ich nicht gewusst" ein wenig schwer fallen.

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  • Es sei denn das war ne Auktion und kein anderer hat drauf geboten ;)

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  • Mal was anderes, kann mir einer von euch Experten erklären wie genau diese "obfuskierten Verbindungen" in Emule funktionieren? Macht das die Sache in irgendeiner Weise sicherer?

    Ich meine das man da dem Provider vergaukelt es wäre nicht das emule Protokoll... bringt dir also nur was, wenn du legalen Content saugen willst und dein Provider die Pakete blockiert...
    (p.S.: man könnte auch einfach die zwei Wörter mit Anführungzeichen in Google eingeben... )

    sl FXXS

  • Zitat


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    bitte nicht die kommerziellen absichten gewisser pseudo-insider mit revolution verwechseln.


  • Es gibt tausende von Torrent Clients, mindestens genauso viele wie für eMule (eMule war übrigends auch nciht der Ursprungsclient)

    eDonkey bitte. Ich hing selbst zur Hochzeit im IRC dort ab. Eigendlich müsste ich die vielen Cakeboxen mit den vielen CDs aus dem Regal schmeissen. Hatte bei NR.1500 irgendwas aufgehört zu katalogisieren.

    Mein ignorierter Beitrag zur Netzteildiskusion:

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