Es gibt 77 Antworten in diesem Thema, welches 7.896 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (6. Mai 2024 um 09:40) ist von Loeter.

  • OK also ich kauf sagen wir 50 Diskettenlaufwerke bei EBAY für 8 Euro das Stück und verkauft die in 3 Jahren für 50 Euro das Stück.

    Bei 50 Stück ist das offensichtlich mit Gewinnabsicht und dieser Gewinn muss eben, genau wie sonstiges Einkommen, versteuert werden. Als Einkaufbeleg reicht die Mail von ebay.

    Oder du verkaufst die Teile auf einem echten Flohmarkt oder sonstigen "Hinterhof". ;)

  • OK also ich kauf sagen wir 50 Diskettenlaufwerke bei EBAY für 8 Euro das Stück und verkauft die in 3 Jahren für 50 Euro das Stück.

    Bei 50 Stück ist das offensichtlich mit Gewinnabsicht und dieser Gewinn muss eben, genau wie sonstiges Einkommen, versteuert werden. Als Einkaufbeleg reicht die Mail von ebay.

    Oder du verkaufst die Teile auf einem echten Flohmarkt oder sonstigen "Hinterhof". ;)

    Das geht nicht weil die Nachfrage so gering ist das Du weltweiten Absatzmöglickeit brauchst.

    Micha

  • Wie sieht es eigentlich aus wenn man Sachen die man gekauft hat nach einiger Zeit wieder verkaufen tut?

    Ich hab hier zum Beispiel einen C64 Maxi für die Kinder gekauft und kann das Teil ja jetzt so legal ja garnicht mehr verkaufen, muss das Teil also weg schmeissen oder wie?

    Micha

  • Ich hab hier zum Beispiel einen C64 Maxi für die Kinder gekauft und kann das Teil ja jetzt so legal ja garnicht mehr verkaufen, muss das Teil also weg schmeissen oder wie?

    Wenn Du sowas nicht wöchentlich oder monatlich machst, wird da kein Hahn danach krähen.

  • Wenn Du sowas nicht wöchentlich oder monatlich machst, wird da kein Hahn danach krähen.

    Naja wenn du 50% von dem was du kaufst jeweils 6 Monate später wieder verkaufts kommt da ja einiges zusammen.

    DVDs, Konsolenkram, Computerkram.

    Was passiert wenn einer stirbt und man den Plunder los werden will.

    Micha

  • Eine private Sammlung aufzulösen ist in der Regel steuerlich kein Problem:

    Bitte melde dich an, um diesen Link zu sehen.

    Auffällig ist halt, wenn jemand "stets" Artikel verkauft, das ist eben dann gewerblich. Wer also quasi privat einen "permanenten" DVD- oder Buchverkauf hat, der agiert in vielen Fällen gewerblich.

    Zitat

    Praxistipp:


    Sammler sollten nach Möglichkeit Beweisvorsorge betreiben und aufzeichnen, wann und zu welchem Preis sie ihre Sammlungsstücke erworben haben, um später nachweisen zu können, dass diese eben nicht zum kurzfristigen Weiterverkauf angeschafft worden sind.

  • Eine private Sammlung aufzulösen ist in der Regel steuerlich kein Problem:

    Bitte melde dich an, um diesen Link zu sehen.

    Auffällig ist halt, wenn jemand "stets" Artikel verkauft, das ist eben dann gewerblich. Wer also quasi privat einen "permanenten" DVD- oder Buchverkauf hat, der agiert in vielen Fällen gewerblich.

    Zitat

    Praxistipp:


    Sammler sollten nach Möglichkeit Beweisvorsorge betreiben und aufzeichnen, wann und zu welchem Preis sie ihre Sammlungsstücke erworben haben, um später nachweisen zu können, dass diese eben nicht zum kurzfristigen Weiterverkauf angeschafft worden sind.

    Wieso? Wenn Du alle DVD nach dem kucken weiterverkaufst? Du machst ja auch keinen Gewinn.

    Micha

  • Hab mir aber inzwischen das hier als (rost- und vergilbungsfreie) Alternative gegönnt:

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    Was sind denn das links für neckische Schalter und Lampen?

    Das waren die Konfig-sw einer 24/27k RAM Extension sowie passende Status LEDs, und noch ein Kernal/Modul-Switch und Status von IEC und Power etc.

  • Wie sieht es eigentlich aus wenn man Sachen die man gekauft hat nach einiger Zeit wieder verkaufen tut?

    Die Faustregel bislang lautete, das man Sachen min. 2 Monate behalten muss, d.h. ab 6 Stk/Jahr "gleichwertiger" Gegenstände ist es definitiv gewerblich.

    Allerdings wurde es ja nun mit der Inpflichtnahme der Marktplätze neu geregelt und nun gelten die 2000 EUR rsp. 20 Artikelgrenzen, aber ob und wie das jeweilige FA das sieht und anwendet, das bleibt abzuwarten und auch, ob diese radikale Einschränkung von Privatverkäufen überhaupt von irgendeinem Gericht so bestätigt werden wird...

    Es schadet aber sicher nicht, auch über private Ein- und Verkäufe Buch zu führen, um das notfalls auch beweisen zu können. In der einen wie in der anderen Richtung (so will man, wenn man gewerblich eingestuft wird ja sicher auch die passenden Einkäufe als gewerblich eingestuft wissen und die ganzen Nebenkosten, auch rückwirkend dann für die Jahre wo man es gekauft hat. Wenn man das alles beweisen und belegen kann, dann vergeht dem FA oft schon die Lust, auf der Gewerblichkeit zu beharren..)

    Hinweis: rein meine MEINUNG und KEINE Rechts- oder Steuerberatung!

  • Naja wenn du 50% von dem was du kaufst jeweils 6 Monate später wieder verkaufts kommt da ja einiges zusammen.

    So viel kommt da bei mir nicht zusammen.

    Wenn man so viel kauft und wieder verkauft, muss man auf jeden Fall mal drauf gefasst sein, dass man mal Herkunftsnachweise erbringen muss. Und wenn dann Gewinn erwirtsschaftet wird, hält das Finanzamt irgendwann auch mal die Hand auf. Das ist ja dann schließlich auch Gewinnerzielung. Wenn Du nachweisen kannst, dass Du keinen Gewinn erzielst, ist das ja auch kein Problem. Aber niemand kauft sich regelmäßig große Pakete mit zig Artikeln und verkauft sie wieder ohne eine Gewinnabsicht dabei zu haben. Das ist unglaubwürdig.

  • Du hebst dir die Kaufbelege der DVDs auf und kannst damit dann auch nachweisen, dass du keinen Gewinn damit gemacht hast.

    Ich kenne es noch so, dass man Sachen mindestens 1 Jahr behalten sollte, bevor man sie dann wieder weiterverkauft. Aber das ist schon Jahre her.

    Letzten Endes entscheidet eben der Finanzbeamte, ob ein Treiben gewerblicher Natur ist oder privates Vergnügen. Je genauer man belegen kann, was man wann für Sachen ausgegeben und eingenommen hat, desto leichter ist auch nachzuweisen, was man eigentlich gemacht hat.

    Ich würde z.B. nicht jede DVD direkt nach dem Anschauen wieder einzeln verkaufen, sondern immer paar Monate warten und dann als Paket. Die meisten DVDs von mir habe ich hier im Marktplatz verschenkt. Das rentiert sich im Grunde bei 08/15-DVDs schon gar nicht mehr, sie zu verkaufen, noch dazu jede einzeln. ;)

  • Naja wenn du 50% von dem was du kaufst jeweils 6 Monate später wieder verkaufts kommt da ja einiges zusammen.

    So viel kommt da bei mir nicht zusammen.

    Wenn man so viel kauft und wieder verkauft, muss man auf jeden Fall mal drauf gefasst sein, dass man mal Herkunftsnachweise erbringen muss. Und wenn dann Gewinn erwirtsschaftet wird, hält das Finanzamt irgendwann auch mal die Hand auf. Das ist ja dann schließlich auch Gewinnerzielung. Wenn Du nachweisen kannst, dass Du keinen Gewinn erzielst, ist das ja auch kein Problem. Aber niemand kauft sich regelmäßig große Pakete mit zig Artikeln und verkauft sie wieder ohne eine Gewinnabsicht dabei zu haben. Das ist unglaubwürdig.

    Was kann einigem den überhaupt passieren im Extremfall wegen vielleicht 500 Euro die man nicht nachweisen kann. Da lohnt doch der ganze Aufriss sicher nicht. Wenn ich geblitzt wurde wegen 9kmh hol ich mir auch keinen Rechtsbeistand ?

    Im Netz steht.

    Ansonsten sieht die Strafmaßtabelle für eine Steuerschuld bis zu 1000 € die Einstellung des Verfahrens gegen Auflage vor. Dem Täter wird eine bestimmte Auflage erteilt, um das Verfahren abzuschließen. In den meisten Fällen handelt es sich dabei um die Zahlung einer vereinbarten Geldsumme.

    Micha

  • Was kann einigem den überhaupt passieren im Extremfall wegen vielleicht 500 Euro die man nicht nachweisen kann. Da lohnt doch der ganze Aufriss sicher nicht. Wenn ich geblitzt wurde wegen 9kmh hol ich mir auch keinen Rechtsbeistand ?

    Das Hauptproblem ist hier nicht eine Steuernachzahlung. Die ist in der Regel relavtiv "unspektakulär".

    Kritischer ist die Einstufung als gewerblicher Verkäufer:

    Bitte melde dich an, um diesen Link zu sehen.

    Zitat

    Konsequenzen bei falscher Einordnung

    Falls Sie auf eBay Kleinanzeigen Ihre Tätigkeit falsch einordnen und gewerblich handeln, ohne dies anzugeben, können ernsthafte Konsequenzen drohen. Zunächst ist mit Abmahnungen von Wettbewerbern oder Verbraucherschutzverbänden zu rechnen. Diese können mit hohen Kosten verbunden sein. Zudem kann das Finanzamt rückwirkend die Gewerbesteuer einfordern, falls Sie als privater Verkäufer erheblichen Umsatz generieren und regelmäßig verkaufen. Auch die Sozialversicherungsträger könnten Beiträge nachfordern, falls Sie als gewerblich eingestuft werden sollten. Ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht kann zudem strafrechtliche Folgen haben. Um solche Risiken zu vermeiden, ist es wichtig, genau zu prüfen, ob Ihre Aktivität auf eBay Kleinanzeigen als gewerblich einzustufen ist.

    Das kann im Extremfall(!) sogar strafrechtliche Konsequenzen haben.

  • Ja und ? Wenn ich einen Fußgänger anfahre kann das auch strafrechtliche Konsequenzen haben. Das Risiko geht jeder Autofahrer ein wenn er sich ins Auto setzt. In aller Regel wird sowas aber eingestellt. Das einzige was ich nicht im Blick hatte ist das das ja 10 Jahre rückwirkend ist da kommt dann schon mehr in Betracht.

    Micha

  • Ja und ? Wenn ich einen Fußgänger anfahre kann das auch strafrechtliche Konsequenzen haben. Das Risiko geht jeder Autofahrer ein wenn er sich ins Auto setzt. In aller Regel wird sowas aber eingestellt. Das einzige was ich nicht im Blick hatte ist das das ja 10 Jahre rückwirkend ist da kommt dann schon mehr in Betracht.

    Man kann dir nur die aktuelle Rechtslage aufzeigen und auf mögliche Fallstricke hinweisen. Wie du damit umgehst, bleibt natürlich dir überlassen. ;)

    Ich würde z.B. versuchen, die DVDs nicht regelmäßig einzeln anzubieten, dann bist du schnell auf > 30 Verkäufe pro Jahr, sondern alle ein, zwei Monate ein Paket von DVDs anbieten. Das ist nachvollziehbarer als "privater Verkauf" als der "zahlreiche Einzelhandel". Das sind Kleinigkeiten, die dir aber zugute kommen können. :)

  • Ja und ? Wenn ich einen Fußgänger anfahre kann das auch strafrechtliche Konsequenzen haben. Das Risiko geht jeder Autofahrer ein wenn er sich ins Auto setzt. In aller Regel wird sowas aber eingestellt. Das einzige was ich nicht im Blick hatte ist das das ja 10 Jahre rückwirkend ist da kommt dann schon mehr in Betracht.

    Man kann dir nur die aktuelle Rechtslage aufzeigen und auf mögliche Fallstricke hinweisen. Wie du damit umgehst, bleibt natürlich dir überlassen. ;)

    Ich würde z.B. versuchen, die DVDs nicht regelmäßig einzeln anzubieten, dann bist du schnell auf > 30 Verkäufe pro Jahr, sondern alle ein, zwei Monate ein Paket von DVDs anbieten. Das ist nachvollziehbarer als "privater Verkauf" als der "zahlreiche Einzelhandel". Das sind Kleinigkeiten, die dir aber zugute kommen können. :)

    Stimmt man kann Artikel zusammen fassen da hast Du Recht

  • Ein guter Freund von mir hat mal eine sehr umfangreiche Münzsammlung (er hatte ein ganzes Münz-Zimmer) aufgelöst. Er hat das im Vorfeld dem Finanzamt mitgeteilt und es hat meines Wissens auch keine negativen steuerlichen Konsequenzen für ihn gehabt.

    Fragen kann ich ihn leider nicht mehr, da er vor einem Jahr verstorben ist.