Ich verstehe da deine Reaktion nicht. Er verlangt doch nicht von dir, Fehlverhalten der Post zu beweisen, sondern schreibt sogar, dass die Post dir wohl nie eine Benachrichtigungskarte hinterlassen hat.
Außerdem schlägt er genau das vor, was Du auch vorschlägst (Du zahlst nochmal Versand und sie schicken dir die Maus nochmal).
Sehe ich anders. Ich zitiere nochmal:
ZitatIf you believe that Deutsche Post was lie on the tracking number and gave you a false position there and never left you a notice to collect it please contact them and resolve the issue with them directly.
In this case we can repost it for you once again.
Wichtig ist hier "In this case". Sprich: Falls die Post sich falsch verhalten hat, können wir dir die Maus nochmal zuschicken. Und dann müsste ich das natürlich beweisen. Es ist ...
Ah ok, wenn man es genau nimmt, muss sich das "In this case" auf "If you believe that" beziehen, und das glaube ich ja. Naja, auf jeden Fall ziemlich missverständlich formuliert, wie ich finde. Aber es ist wahrscheinlich so, wie du es beschreibst. Dann sollte ich nochmal eine beschwichtigende Email hinterher schicken.