Indizierte Spiele auf dem C64

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  • Es ist zwar plausibel, was Du schreibst, widerspricht dennoch zu 100% dem oben geposteten Extrakt der Indizierung von Predator:

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    Nur um sicher zu gehen: Du meinst Cosmoretro, nicht mich, richtig?

  • Doch, ich meinte Dich, denn Du schriebst ja:

    Nein, wie ich schon schrieb: Wenn ein Spiel für eine bestimmte Plattform indiziert war, galt die Indizierung nicht automatisch für andere Versionen. Das Prinzip der automatischen Mitindizierung bei (weitgehender) Inhaltsgleichheit galt erst ab 1997.

    Das widerspricht mMn dem geposteten Extrakt der Indizierung.

    Oder sehe ich da irgendwas nicht? :)

  • Doch, ich meinte Dich, denn Du schriebst ja:

    Nein, wie ich schon schrieb: Wenn ein Spiel für eine bestimmte Plattform indiziert war, galt die Indizierung nicht automatisch für andere Versionen. Das Prinzip der automatischen Mitindizierung bei (weitgehender) Inhaltsgleichheit galt erst ab 1997.

    Das widerspricht mMn dem geposteten Extrakt der Indizierung.

    Nein, das widerspricht sich nicht. Ich bin aber offensichtlich nicht in der Lage, mich verständlich genug auszudrücken. Statt mich also ständig zu wiederholen und weiter sinnlos eure Zeit zu verbrennen, bin ich jetzt raus. Wer Lust hat, kann gerne folgende Doktorarbeit durchgehen, da ist der Punkt irgendwo aufgeführt, wesentlich genauer und hoffentlich verständlicher:

    https://publications.rwth-aachen.de/record/229317/files/4847.pdf

  • Doch, ich meinte Dich, denn Du schriebst ja:

    Nein, wie ich schon schrieb: Wenn ein Spiel für eine bestimmte Plattform indiziert war, galt die Indizierung nicht automatisch für andere Versionen. Das Prinzip der automatischen Mitindizierung bei (weitgehender) Inhaltsgleichheit galt erst ab 1997.

    Das widerspricht mMn dem geposteten Extrakt der Indizierung.

    Oder sehe ich da irgendwas nicht? :)

    Ja, siehst Du m. E. nicht, denn zumindest aus dem Ausschnitt ergibt sich nicht, dass Predator für eine bestimmte Plattform indiziert wurde.

  • Ich hab jetzt nicht jedes Wort in der Predator-Indizierung durchgelesen, aber bei einem genaueren Überfliegen konnte ich nirgends ein Computersystem lesen.
    Anbei nochmal der gesamte Text. Vielleicht habe ich das ja auch übersehen.

    Vielleicht hat sich Ocean/Activision aber einfach wirklich nicht darum geschert, weil die Indizierung juristisch nicht wirksam war?
    Das ist aber jetzt nur eine kühne Vermutung ohne Quellenangabe.

    Zumindest bei der Indizierung von Predator 2 scheint man etwas gefrustet gewesen zu sein. ;)

    kann gerne folgende Doktorarbeit durchgehen

    Danke, ich wollte schon nach einer Quelle fragen.

    Wer nicht suchen will, Seite 133, 11.5 Inhaltsgleiche Medien. -> ab 01.08.1997

    Das ist vielleicht die (wasserdichte) juristische Seite. Wie das dann damals in der Praxis gehandhabt wurde, können uns wohl nur die damaligen Softwarehäuser oder Frau Monssen-Engberding beantworten.

    Auf der anderen Seite erschlug man dadurch, dass man gar keine Computerplatform genannt hatte, vielleicht alle?
    Das würde sich mMn. nicht mit Haralds Quelle beißen.
    Nach dem Motto: Nenne entweder alle Platformen, die Dir bekannt sind, oder gar keine.

  • Danke, ich wollte schon nach einer Quelle fragen.

    Wer nicht suchen will, Seite 133, 11.5 Inhaltsgleiche Medien. -> ab 01.08.1997

    Das ist vielleicht die (wasserdichte) juristische Seite. Wie das dann damals in der Praxis gehandhabt wurde, können uns wohl nur die damaligen Softwarehäuser oder Frau Monssen-Engberding beantworten.

    Gerne. Aber wenn du meinen Aussagen nicht traust, dann frag mich bitte künftig nicht mehr direkt, ich sehe dann wenig Sinn darin, dafür Zeit aufzubringen. Danke dir.

  • Ich verstehe, dass, wenn ein Spiel für ein bestimmtes Computersystem indiziert wurde, diese Indizierung nicht automatisch für alle anderen System auf dem Markt gegolten hat. Soweit klar.

    Und darum ging es hier ja wohl im Kern.

    Die Indizierung von Predator passt also nicht zu diesem Kern, weil sie im Vorhinein schon eine generelle, für alle Systeme gültige, ist.

  • dann frag mich bitte künftig nicht mehr direkt

    Mache ich doch gerne.
    Ich sehe nämlich auch keine Sinn darin, dass mehrere Leute zigmal nachfragen müssen, bevor ein Journalist mit einer Quellenangabe dienen kann - oder möchte.

  • in der Prüfschrift oben geht es konkret um die Version für den Amiga. Der eingerahmte Passus ist lediglich ein Hinweis darauf, dass das Spiel auch für andere Systeme existiert. Aus meiner Sicht, rein zur Info. Das ist aber kein Indizierungsbeschluss für alle Versionen.

  • in der Prüfschrift oben geht es konkret um die Version für den Amiga. Der eingerahmte Passus ist lediglich ein Hinweis darauf, dass das Spiel auch für andere Systeme existiert. Aus meiner Sicht, rein zur Info. Das ist aber kein Indizierungsbeschluss für alle Versionen.

    Du beziehst Dich auf Predator (1)?
    Wo findest Du dort was von Amiga?

    [bei Predator 2 wird die Amiga-Version zugrunde gelegt, aber es werden auch andere Computersysteme genannt - und damit wohl auch die Versionen für diese Systeme eingeschlossen]

  • dann frag mich bitte künftig nicht mehr direkt

    Mache ich doch gerne.
    Ich sehe nämlich auch keine Sinn darin, dass mehrere Leute zigmal nachfragen müssen, bevor ein Journalist mit einer Quellenangabe dienen kann - oder möchte.

    Wie viele Leute haben mich denn wie oft nach einer Quelle gefragt? Und warum sollte ich die angeben, ich hab hier keinen Artikel geschrieben, sondern privat mein Wissen geteilt

    Aber gut, dass du jetzt - nachdem ich dir geholfen habe - auch noch unverschämit reagierst, sagt das sehr viel mehr über dich aus, als du wahrscheinlich denkst.

    Prima, wir müssen keinen Kontakt pflegen, Win-Win.

  • in der Prüfschrift oben geht es konkret um die Version für den Amiga

    Mittlerweile haben wir zwei Dokumente, Predator 1 und 2.

    Bei 1 geht es nicht nur um den Amiga, sondern das Dokument nennt explizit "für verschiedene Computerplattformen".

    Da bin ich bei Tobias . :D

  • unverschämit

    Sehe ich nicht. Und es ist hier auch nicht der Rahmen, über sowas zu diskutieren. Ich schreibe hier ja auch nicht, wie Deine Postings auf mich wirkten.

    Es geht hier um die Sache für ALLE und nicht um irgendwelche Egos.

    Dafür dass Du UNS letzten Endes doch noch eine Quelle genannt hast (hätte ich sie gehabt, hätte ich sie gleich aufgeführt), dafür danke ich Dir nach wie vor.

  • Das Prinzip der automatischen Mitindizierung bei (weitgehender) Inhaltsgleichheit galt erst ab 1997.

    Ich erinnere mich, daß es Fälle gab, wo die Studios versuchten, Indizierungen zu umgehen, indem sie Special Editions mit unbedeutenden Änderungen (z.B. ein Gimmick dazu packen) als neue Titel anzubieten.

    Das war wohl der Anlass, eine generelle Regelung zur Inhaltsgleichheit zu schaffen. Vor dieser geänderten Regel hing das wohl tatsächlich davon ab, auf welche Fassung und Systeme sich die Indizierung genau bezog. In der Regel war das wohl nicht so eindeutig formuliert. Kann man also nicht pauschal sagen, sondern hängt vom Einzelfall ab.

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    d.h. das Computerspiel "Predator (1)" wurde generell indiziert, es sind damit alle Versionen abgedeckt.

    Wäre nur "Predator - Computerspiel Commodore 64" genannt worden, wäre nur die C64 Version indiziert gewesen.

    Selbst ein 3er-Gremium beim vereinfachten Verfahren nimmt das sehr genau. :prof:

    Die Texte offenbaren, dass die damals einfach nichts besseres zu tun hatten. :emojiSmiley-28:

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  • Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass Activision/Ocean nicht gegen die Indizierung vorgegangen wären, wenn das rechtlich wackelig gewesen wäre. Man wollte schließlich Geld verdienen.
    Oder haben die sich deshalb gar nicht darum geschert, um keine schlafenden Hunde zu wecken, und das Spiel einfach munter in Deutschland weiter vertrieben und verkauft?

    Das ist eine Frage die mir auch schon kam. Ich weiß halt nicht wie wichtig der deutsche Markt für die damaligen Heimcomputer/Spieleverkäufe war. Aber da Deutschland seinerzeit eine recht starke Kaufkraft hatte vermute ich mal, dass der nicht wirklich unwichtig war.
    Allerdings hat man auch selten Spiele bekommen, die älter als ein halbes Jahr waren. Das ist zumindest meine Erfahrung. Und da Indizierungen ohnehin nur auf Anträge hin erfolgen konnten, waren die Spiele vermutlich eh schon vergriffen bevor die Indizierung griff.

    Davon mal abgesehen kam es in kleineren Computerfachläden nicht selten vor, dass da auch indizierte Titel auslagen. Also so wirklich interessiert hat das vermutlich eh die wenigsten.
    Ich bin kein Jurist, aber da Firmen wie Activision bzw. Ocean nach heutigen Maßstäben sehr klein waren und vermutlich eher selten über eine Geschäftsstelle im Ausland verfügte ist es fraglich ob es den finanziellen und organisatorischen Aufwand Wert gewesen wäre.
    Hier wäre es interessant deutsche Softwareschmieden zu fragen wie das das gehandhabt haben oder hätten. Auf Anhieb fällt mir kein deutsches Softwarestudio ein, dessen Titel indiziert worden wären. Allerdings habe ich da jetzt auch nicht wirklich nach gesucht.

  • Im Fall von Predator (1) gehen wir aktuell mal davon aus, dass das Spiel wegen keiner expliziten Plattformnennung für alle Systeme rechtssicher indiziert wurde. Also somit auch für den C64.

    Für River Raid müsste man entsprechend davon ausgehen, dass es für den C64 NICHT (rechtssicher) indiziert wurde. Da hier ausschließlich nur das Atari 2600 genannt wird.
    Gleiches gilt für Battlezone.

    Bekanntermaßen gab es C64-Versionen von beiden.

    Wie das damals dann wirklich von der Behörde und den Softwarefirmen gesehen und gehandhabt wurde, bliebe herauszufinden.

    Die "Diskussion" fing hier ja deshalb an, weil diese Handhabung in der Praxis unplausibel erscheint, also z.B. dass River Raid nur für das Atari 2600 verboten wurde.

    Für den C64 "richtig" indiziert wurde zuerst Speed Racer .

  • Wer etwas Zeit übrig hat, der sollte sich übrigens mal die weiter oben verlinkte Doktorarbeit zu Gemüte führen. Im Grundtenor steht der Autor dem Indizierungsprinzip sehr kritisch gegenüber und belegt das auch trefflich. Etwas sperrig aber interessant zu lesen. (tldr: Indizierungen sind reine Moralkeulenschwingerei, in der Durchführung fragwürdig, in der Praxis wirkungslos, rechtlich kaum haltbar, schützen im Grunde niemanden vor irgendwas, und "Gewaltspiele" produzieren auch keine verrohten Raubdiebstahlsmörderpersönlichkeiten...)

    Ich weiß halt nicht wie wichtig der deutsche Markt für die damaligen Heimcomputer/Spieleverkäufe war. Aber da Deutschland seinerzeit eine recht starke Kaufkraft hatte vermute ich mal, dass der nicht wirklich unwichtig war.

    Von der Kaufkraft mal abgesehen war Deutschland zudem ein echtes "Heimcomputerland" und ein immens wichtiger Markt für eigentlich alle Beteiligten.

    da Firmen wie Activision bzw. Ocean nach heutigen Maßstäben sehr klein waren und vermutlich eher selten über eine Geschäftsstelle im Ausland verfügte ist es fraglich ob es den finanziellen und organisatorischen Aufwand Wert gewesen wäre.

    Wer keine Geschäftsstelle oder sonstige Auslandvertretung hatte, der hatte einen Publisher/Distrubutor oder einen Importeur, was dann die erste Anlaufstelle der Behörden wäre.

    Hier wäre es interessant deutsche Softwareschmieden zu fragen wie das das gehandhabt haben oder hätten. Auf Anhieb fällt mir kein deutsches Softwarestudio ein, dessen Titel indiziert worden wären.

    In der Liste im Wiki steht z.B. ein Titel von Rainbow Arts und Ariolasoft als deutscher Publisher von Auslandstiteln, und das ist nur C64. Aber eine Liste wie diese zeigt eh in erster Linie die naive Realitätsferne der indizierenden Stelle (so im Sinne von "1942 Trainer" vom Urheber "Doktor Bit" und ähnliche Scherze...).

  • Im Fall von Predator gehen wir aktuell mal davon aus, dass das Spiel wegen keiner expliziten Plattformnennung für alle Systeme rechtssicher indiziert wurde.

    Gibt es diese Dokumente eigentlich auch irgendwo unzensiert? Ist ja eigentlich lächerlich dass in solchen jahrzehntealten Lappalien Schwärzungen vorgenommen wurden.