Sehe ich genau so.
Allerdings: es wird wohl kaum jemand hier offen zugeben, dass er das zuhause auf Disk hat.... verständlicherweise.
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Sehe ich genau so.
Allerdings: es wird wohl kaum jemand hier offen zugeben, dass er das zuhause auf Disk hat.... verständlicherweise.
Ist denn der Besitz ueberhaupt verboten? Soweit ich weiss ist der Verkauf und ggf. auch die Weitergabe verboten, aber es einfach nur zu haben duerfte noch kein Verbrechen sein. Und eine Weitergabe im Sinne der Forschung waere ggf. auch irgendwie machbar.
Wir bräuchten hier einen Anwalt, allerdings muss ein Medium auf der Liste "Für Deutschland ungeeignet / in Deutschland verboten" auftauchen. Da scheint "KM" nicht drauf zu sein, da zu alt (vermute ich). Ansonsten finden sich auf dieser Liste auch richtige Hämmer ! (praktisch alle GTA Games ab III, in "ungeschnittener Form").
Früher war praktisch alles in Deutschland (Computergames sind gemeint) indiziert oder verboten wenn da die übliche Thematik bzw. Abzeichen enthalten waren. Seit letztes Jahr oder so (?) müssen diese Games tatsächlich eine Verherrlichung der verbotenen Organisationen enthalten um die Deutschland zensiert / indiziert zu werden. Historische Beispiele: "Return to Castle Wolfenstein" setzt die Gegner in den richtigen historischen Kontext (der Protagonist muss die Gegner daran hindern Supersoldaten zu schaffen. Die Gegner bleiben immer Gegner) /
Panzer General (1994 Microsoft) feuert den Spieler mit einem Fake deutschen Akzent vor jeder Mission darauf ein, dass er "das Reich nicht im Stich lassen darf" und man kann den Krieg (nur Wehrmacht spielbar) dann auch gewinnen (Einnahmen Moskau, London, Washington).
Würde Panzer General exakt so heute nochmal erscheinen müsste es entschärft werden (wie 1994) oder es dürfte nicht verkauft werden, im schlimmsten Fall (für den Publisher) droht Beschlagnahmung aller Originale auf Bundesgebiet. Return to Castle Wolfenstein könnte heute vermutlich einfach erscheinen ohne das aus den Gegnern eine Fantasiekaste mit Fantasiebannern gemacht werden müsste (wie 2001 geschehen. Originalversion indiziert und damals auch nicht spielbar (da Steamanmeldung erforderlich war)).
Wenn ich mich recht erinnere, war der Indizierungsgrund bei Panzer General lediglich ein Satz im Handbuch, welcher den Spieler dazu aufforderte Polen anzugreifen. In der Zweitauflage hat man diesen einen Satz rausgenommen, und durfte das Spiel wieder uneingeschränkt verkaufen. Ich meine jedenfalls, daß sowas in der Art damals in Spielezeitschriften zu lesen war.
Hier ist die Begründung der Bundesprüfstelle. Spiel war 27 Jahre auf Index.
https://web.archive.org/web/20…referate/bpjs_pgindex.htm
Mit dem Nachfolger Allied General war die BpS weniger streng.
Ich erinnere mich jedenfalls an den Namen "KZ Manager", und ich hatte mit anderen Systemen nichts zu tun. Spräche für eine C64-Version.
Ich erinnere mich, dass das 64er-Magazin mal einen Artilek über braune Software hatte, vielleicht findet Egon Olsens Suchmaschine die Ausgabe oder den Spieletitel.
Jetzt hatte ich gerade die Vorlesung zum Thema und konnte über das Spiel nur aus zweiter Hand berichten (auf Basis des online verfügbaren Indizierungsbescheids zur Amiga-Version: http://txt3.de/kz-man ). Das Spiel selbst habe ich noch nicht finden können.
Da ich die Vorlesung zu "Wirtschaftssimulationsspielen auf dem C64" nächstes Semester noch einmal wiederholen werde (den Link kann ich hier im Forum gern an anderer Stelle bekannt geben), würde ich mich freuen, doch noch über das Spiel selbst sprechen zu können.
Die Indizierung ist durchaus sehr detailiert. Die Ausführlichkeit variiiert je nach Indizierung doch sehr stark. Von daher hat man bei diesem Spiel "Glück".
Bei manchen Titeln der Kategorie findet man ähnlich detailiserte Bildbeschreibungen, was dann teilweise schon etwas nach Grzimeks Tierleben klingt und damit auf mich merkwürdig wirkt.
Ich erinnere mich, dass das 64er-Magazin mal einen Artilek über braune Software hatte, vielleicht findet Egon Olsens Suchmaschine die Ausgabe oder den Spieletitel.
Ja, tut sie.
Verwechselt bitte nicht Indizierung mit Beschlagnahmung.
Bei einer Indizierung darf ein Film oder Spiel nicht mehr öffentlich beworben und/oder ausgestellt werden. Der Verkauf darf auf Nachfrage an Erwachsene stattfinden (das klassische "unter der Ladentheke") ist erlaubt!
Damit ist auch der Besitz und Weiterverkauf möglich.
Bei einer Beschlagnahmung ist die Weitergabe und Verkauf generell verboten. Lediglich der Besitz bleibt erlaubt, man hat das Spiel ja ggf. zu einer Zeit gekauft, wo es noch nicht verboten war. Dann freuen und einfach behalten.
Lediglich der Besitz bleibt erlaubt, man hat das Spiel ja ggf. zu einer Zeit gekauft, wo es noch nicht verboten war.
Das ist definitiv bei Spielen wie Wolfenstein 3D so. Allerdings koennte es bei Spielen, die es nie zu kaufen gab, theoretisch nochmal anders sein. Je nach Inhalt zumindest - bei Wolfenstein ging es nur um die Darstellung der Hakenkreuze, aber Spiele wie "K.M." bestehen ja quasi rein aus menschenverachtendem Inhalt, koennten also strafrechtlich nochmal anders ausgelegt werden. Ein anderes Beispiel waere z.B. Kinderpornografie, bei dieser ist auch der Besitz, wie wir denke ich alle wissen werden, verboten. Ob das jetzt auch fuer Spiele wie "K.M." gelten kann, weiss ich allerdings nicht 100%.
Ich erinnere mich, dass das 64er-Magazin mal einen Artilek über braune Software hatte, vielleicht findet Egon Olsens Suchmaschine die Ausgabe oder den Spieletitel.
Ja, tut sie.
Habe mir die Artikel mal angesehen, im zweiten wird das Spiel lediglich als Beispiel genannt. Im ersten wird es etwas ausfuehrlicher beschrieben, allerdings dort als "K.M. II", also moeglicherweise eine Fortsetzung oder ein Mod. Ein Screenshot ist allerdings auch keiner dabei und explizit erwaehnt, dass es um den C64 geht, wird leider auch nicht. Klar, es ist das 64er Magazin, allerdings wird ein Absatz weiter oben von "hunderten" solcher Softwares gesprochen. Mit Verlaub, das halte ich fuer unrealistisch. Klar koennte es sein, dass wir diese "hunderten" alle nicht kennen, andererseits kennen wir am Ende alle nur die bekannten 3-4 Titel, ob nun tatsaechlich live auf Diskette erlebt oder nur vom Hoerensagen u.a. durch solche Artikel. Also ich wuerde mal ganz stark anzweifeln, dass es mehr als die paar handvoll gibt, die damals im Umlauf waren. Man koennte also durchaus vermuten, dass auch in diesem Artikel Dinge vermischt oder nicht ganz gruendlich recherchiert wurden. Auf der anderen Seite wird im Artikel der Einfuehrungstext des Spiels zitiert, oder zumindest als Zitat dargestellt. Diesen Text findet man z.B. nicht im Indizierungsbericht, der hier im Thread gepostet wurde, was wiederum drauf schliessen lassen koennte, dass es sich tatsaechlich um zwei verschiedene Programme handelt und es damit natuerlich auch nicht ausgeschlossen ist, dass die eine Version tatsaechlich fuer den C64 war.
Klar koennte es sein, dass wir diese "hunderten" alle nicht kennen, andererseits kennen wir am Ende alle nur die bekannten 3-4 Titel
Ich hatte ja mal begonnen, eine brauchbare Übersicht der indizierten (und beschlagnahmten) C64 Spiele zu erstellen. Was man im Netz an Übersichten findet, ist unvollständig, fehlerhaft, nicht aktuell, nicht C64-spezifisch usw...
Aber wie immer, wenn man viele Dinge gleichzeitig beginnt, gerät dabei vieles nach hinten.
Gefühlt würde ich jetzt aus der Erinnerung meinen, dass es etwa zwei Dutzend solcher Nazititel waren, wobei die nicht alle für den C64 gewesen sein müssen.
Ist dem einen oder anderen vielleicht entgangen, deshalb verlinke ich es noch mal:
Monster-Artikel: Die 50 besten indizierten Spiele der C64- und Amiga-Ära - und warum die BPjS damals so zugeschlagen hat
Der Besitz von beschlagnahmten Spielen ist indes definitiv nicht strafbar.
Der Besitz von beschlagnahmten Spielen ist indes definitiv nicht strafbar.
Auch nicht der Besitz von braunem Zeug, das nie offiziell "Verkauft" wurde?
Der Besitz von beschlagnahmten Spielen ist indes definitiv nicht strafbar.
Auch nicht der Besitz von braunem Zeug, das nie offiziell "Verkauft" wurde?
Davon ist auszugehen. Darreichungsform oder Quelle sollten keine Rolle spielen. Ich hab da mal mit einem Anwalt geschnackt, der mir sagte, dass es im Grunde darum geht, nicht den einzelnen Bürger zu kriminalsieren, der in seinem stillen Kämmerlein mit solchem Kram rummacht. ABER: Es gibt diesbezüglich offenbar noch kein Urteil, und du kriegst in der Regel von zwei Juristen drei Meinungen, insofern gilt: Alle Angaben ohne Gewähr.
Besitzverbot gibt's in D nur für Kinder- und Jugendpornographie.
Mit Verlaub, das halte ich fuer unrealistisch. Klar koennte es sein, dass wir diese "hunderten" alle nicht kennen, andererseits kennen wir am Ende alle nur die bekannten 3-4 Titel, ob nun tatsaechlich live auf Diskette erlebt oder nur vom Hoerensagen u.a. durch solche Artikel.
"Wir" kennen nicht zuletzt das was die Gamebase listet, und die ist schon recht nah an der Vollständigkeit und auch recht schmerzbefreit bei solchen Themen (da gibt's z.B. den Anti-T.-Test und den H.D.). Ich weiss immer noch nicht ob sie manche "Fragwürdigkeiten" bewusst weglassen aufgrund irgendeiner internen Entscheidung irgendwann mal, oder ob das eine oder andere schlicht noch nie da aufgeschlagen ist und deswegen fehlt.
"Hunderte" würde ich auch als willkürlich dahingeworfene Zahl ansehen, das ist Unsinn.
Der Besitz von beschlagnahmten Spielen ist indes definitiv nicht strafbar.
Auch nicht der Besitz von braunem Zeug, das nie offiziell "Verkauft" wurde?
Besitzverbot gibt's in D nur für Kinder- und Jugendpornographie.
Exakt. Wenn ein Spiel z.B. in Deutschland verboten ist, riskiert der Publisher dass ihm alle Games die er hat (im Lager) tatsächlich beschlagnahmt werden (dies hat aber einige Hürden. Staatsanwaltschaft muss tätig werden).
Bekannte, ähnliche, Fälle: In den 90ern wurde jeweils eine Ausgabe des PC Joker und auch der Powerplay von der Staatsanwaltschaft komplett beschlagnahmt und sämtliche Magazine eingestampft (ohne Kompensation). Hintergrund war, dass die Magazine Werbung für indizierte Computerspiele in den Magazinen hatten.
Den PC Joker hätte das fast beendet, die PowerPlay konnte die Verlust leichter abfangen, da der Verlag größer war. Der Schaden ging aber in beiden Fällen in den hohen fünfstelligen Bereich.
Hintergrund ist ein "Verbreitungsverbot" für indizierte Spiele. Werbung hierfür und auch der offenen Verkauf (an nicht-Volljährige) sind strikt verboten.
Deswegen gab's dann so spassige Ersatznamen wie "Schloss Hundefelsen"...
Die 64'er-Beiträge helfen mir auch schon mal weiter, so dass ich zumindest keinem Phantom mehr hinterher zu jagen scheine. Wo es einen "Teil II" gibt, kann ein Teil 1 ja nicht weit sein.
Falls jemand die gesammelten Werke als Paket hat würde ich mich weiterhin über nen DL freuen