Raubkopien-Inserate im 64er Magazin 1984

Es gibt 123 Antworten in diesem Thema, welches 15.771 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (27. Oktober 2022 um 13:04) ist von -trb-.

  • Ich war ähnlich naiv ;) Ich hatte im Kaufhof in der Computerabteilung jemand kennengelernt mit dem ich mich unterhalten hatte. Irgendwann bot er mir an, mit zu ihm nach Hause zu kommen, um Disketten zu kopieren. Da ich den Eindruck hatte, dass er ganz in Ordnung war, habe ich das auch gemacht. Ich habe eine ganz Menge Spiele bekommen, unter anderem Ultima IV, an dem ich dann etliche Wochen gespielt habe. Auch Wahnsinn, aus heutiger Sicht...

    Warum? Es waren andere Zeiten. :) Heutzutage scheint mir aber auch nur die Wahrnehmung eine andere zu sein, gefährlicher ist die Welt anscheinend nicht geworden.

  • ...unter anderem Ultima IV, an dem ich dann etliche Wochen gespielt habe.

    Ja, so eine 1541 ist schon arg langsam...

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  • Ich war damals mit nur 20 Mark am Start., eigentlich sogar nur 10 am Anfang bis mein Bruder und ich eine Gewerkschaft gründeten und mit schlechten Schulnoten gedroht haben.

    Da hättest mal im Yps inserieren sollen: "Gewerkschaftsmitglieder für Taschengeldforderungen gesucht". Ich wäre bestimmt dabei gewesen. :D

  • heute werden die Diskboxen mit dem Hinweis verkauft, dass der Käufer sich zur Löschung der Software verpflichtet, wenn er keine Lizenz hat.

    Wäre das damals nicht ein Argument gewesen, um da raus zu kommen. Also man hat ja nur eine Sicherheitskopie herausgegeben und der Empfänger

    hätte sich um eine Lizenz kümmern müssen, falls er das Orig nicht mehr hat.:gruebel

    "Ich bin das Schwert, ich bin die Flamme." (Heinrich Heine)

    „Lerne leiden, ohne zu klagen!“ (Friedrich III.)

  • heute werden die Diskboxen mit dem Hinweis verkauft, dass der Käufer sich zur Löschung der Software verpflichtet, wenn er keine Lizenz hat.

    Ich bezweifle, daß sich damit jemand rausreden kann. Da wird der Richter im Zweifel wohl eher feststellen, daß der Verkäufer verpflichtet gewesen wäre, die Disketten selbst zu löschen. Aber wo kein Kläger...

  • In erster Linie handelt es sich bei der Kopiererei doch um unlizenzierte Kopien und verletzten damit die Nutzungslizenz, die vom Rechteinhaber ziemlich beliebig bestimmt werden kann, und prinzipiell überall gültig sein dürfte, wo sie nicht gegen geltendes Recht verstößt.

    Eine Lizenz ist eine Erlaubnis um etwas zu machen, was ansonsten verboten wäre. Wenn das Kopieren zum damaligen Zeitpunkt rechtlich erlaubt war kann der Rechteinhaber da zwar ein Kopierverbot reinschreiben, aber wenn der Benutzer den Lizenzbedingungen nicht zustimmt sehe ich keinen Grund warum die Einschränkungen trotzdem gelten sollen. Heutzutage wird das ja einfach dadurch erzwungen, dass man Programme ohne Klick auf "Akzeptieren" nicht installieren kann - wobei meines Wissens noch nie vor Gericht entschieden wurde, ob das wirklich rechtlich bindend ist?

    Wann kamen eigentlich die ersten freien Lizenzen, die eine Weitergabe ausdrücklich erlauben?

    Die erste Version der GPL ist von 1989, aber die "GNU Emacs Copying Permission Notice" von 1985 geht in die gleiche Richtung. Die originale 4-Klausel-BSD-Lizenz ist von 1988.

    10 x=rnd(-1963):fori=1to81:y=rnd(1):next
    20 forj=1to5:printchr$(rnd(1)*16+70);:next
    30 printint(rnd(1)*328)-217

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  • In den 1980ern war die Rechtssprechung doch noch verhältnismäßig einfach. Wenn man die Originaldiskette besaß, war man der Besitzer der Software. Das Nutzungslizenzgedöns war damals doch noch nicht etabliert.

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  • Hat hier wirklich jemand am Computer mit 300 Baud gearbeitet?

    Akustikkoppler.

    Mal hier, mal da, mal dort. Aber auf jeden Fall auf der Bitte melde dich an, um diesen Link zu sehen.! Und hier Bitte melde dich an, um diesen Link zu sehen.!

  • heute werden die Diskboxen mit dem Hinweis verkauft, dass der Käufer sich zur Löschung der Software verpflichtet, wenn er keine Lizenz hat.

    Wäre das damals nicht ein Argument gewesen, um da raus zu kommen. Also man hat ja nur eine Sicherheitskopie herausgegeben und der Empfänger

    hätte sich um eine Lizenz kümmern müssen, falls er das Orig nicht mehr hat.:gruebel

    Das würde wohl jeder Richter/Staatsanwalt als Schutzbehauptung werten. 😁 auch damals schon. Da bist mit Geständnis und echter Reue wahrscheinlich besser dran. ^^

  • ABMAHNANWÄLTE und -INDUSTRIE. Es gibt Abmahnungen auch in anderen Bereichen (Arbeitsrecht, Mietrecht, Wettbewerbsrecht etc). Kriminalität wie im Fall von "R+S aus Berlin" kommt da noch obendrauf.

    Eine Abmahnung ist ja auch nicht per se illegal oder unmoralisch, als Unternehmen musst Du ja die Möglichkeit haben, gegen unlauteren Wettbewerb vorzugehen, also zB bei Patentverletzungen oder irreführenden Behauptungen. Das ist gang und gäbe. Problematisch ist nur die Abmahnindustrie, die flächendeckend gegen unwissende Verbraucher vorgeht, um daraus Profit zu schlagen. Da scheint dieser Günni aka GvG ja damals in der Tat ein Vorreiter gewesen zu sein. Mir sagt der Name gar nichts, aber ich habe auch weder Kleinanzeigen studiert noch geschaltet, bei uns fielen die Disketten immer zufällig vom Lastwagen :)

    Aktuell werden Firmen, Vereine, Privatleute und sogar Behörden abgemahnt, weil sie Google-Fonts in ihre Webseiten einbinden, die bei Google auf dem Server liegen. Da haben sich ganze Horden von Anwälten drauf geworfen, weil das angeblich gegen die DSGVO verstößt, weil so Google rausbekommt, wo sich die Leute so im Web rumtreiben. Ok, und diese Leute nutzen dann den Chrome-Browser... :thumbup:

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  • aber wenn der Benutzer den Lizenzbedingungen nicht zustimmt sehe ich keinen Grund warum die Einschränkungen trotzdem gelten sollen.

    Alleine das Hantieren mit der Software wird im Zweifel wohl eher als stillschweigende Zustimmung der Bedingungen angesehen.

    Wenn man einen Bus betritt, wird auch angenommen, daß man stillschweigend den Beförderungsbedingungen des Betriebs zustimmt, und muß mit den darin vereinbarten Konsequenzen leben, wenn man sich nicht daran hält, was da geregelt ist.

  • Ich habe 1988 mal bei jemanden angerufen, der in der ASM inseriert hat, um Spiele zu tauschen. Bin dann zu dem hingegangen und wir haben Spiele getauscht. War eine einmalige Angelegenheit. Habe mir damals gar nichts dabei gedacht. War ziemlich leichtsinnig von mir.

  • Ich habe 1988 mal bei jemanden angerufen, der in der ASM inseriert hat, um Spiele zu tauschen. Bin dann zu dem hingegangen und wir haben Spiele getauscht. War eine einmalige Angelegenheit. Habe mir damals gar nichts dabei gedacht. War ziemlich leichtsinnig von mir.

    Die ASM hat doch fleißig Originale "getauscht", kannte da jemanden. Nicht gerade unpeinlich wurde beim Giana Sisters Test ein Screenshot vom Wanderer-Intro mitgedruckt wenn ich mich recht erinnere. Haha.

    300 Baud? Ja, ich. Mit Akkustikkoppler. Mal schön den "modernen" Hörer mit eckigen Muscheln in die runden Buchsen des Kopplers gestopft, das hielt nicht gut. Flutschte er raus, war es aus. Lautes Unterhalten gab Linenoise. Verrückt.

    Gruß & Kuss zum Wochenschluss,
    Holy Moses/Role

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  • Da waren angeblich teure Programme drauf

    Nicht nur angeblich. Die Software war da tatsächlich drauf und zumindest die erste CD konnte man einfach entschlüsseln. Irgendwann, ob nach der ersten CD oder erst später, wurde das Verschlüsselungsverfahren geändert und dann kam man meines Wissens nach nicht mehr so einfach an die Programme.

  • Die ASM hat doch fleißig Originale "getauscht", kannte da jemanden. Nicht gerade unpeinlich wurde beim Giana Sisters Test ein Screenshot vom Wanderer-Intro mitgedruckt wenn ich mich recht erinnere. Haha.

    Das mit dem Wanderer Intro klingt geil. Habe ich in den Screenshots bei Kultboy nicht gefunden. In welcher Ausgabe war das?

    Es kam anscheinend gelegentlich vor, dass Leute aus Crackergruppen für oder direkt bei den Magazinen gearbeitet haben. Kotzbrocken beim 64er Magazin und bei. Powerplay. MWS von Radwar beim Run Magazin. Und Dr.Nobody von HQC hat zumindest einige Kurse für das Amiga Magazin geschrieben, unter anderem den Floppy Kurs, der sich wunderbar als Einstieg zum Cracken eignet. :wink:

    Zu den Raubkopien Inseraten kann ich nur sagen: lustige Zeitdokumente. Wie naiv die Leute damals waren.

  • Ich habe 1988 mal bei jemanden angerufen, der in der ASM inseriert hat, um Spiele zu tauschen. Bin dann zu dem hingegangen und wir haben Spiele getauscht. War eine einmalige Angelegenheit. Habe mir damals gar nichts dabei gedacht. War ziemlich leichtsinnig von mir.

    Wieso? Wenn du persönlich hingegangen bis, dann hielt sich doch das Risiko in Grenzen.

    Denn dann hast du ja gesehen, dass der auch Kopien hatte.

  • Ich war zum Glück in meinem Umfeld gut versorgt, und brauchte dafür Anzeigen weder beantworten noch aufgeben.

    +1

    Bitte melde dich an, um diesen Link zu sehen. (weiß auch nicht warum ich gerade auf genau dieses Posting komme) :D

    Meine einzige Anzeige in der 64'er war damals wegen Boulder Dash-Austausch.

    Ein guter Tipp war seinerzeit z.B. bei Computer & Videogames (.uk Mag) mal auf was zu antworten. Das war für Günni zu freakig/zu weit weg. Daraus ergab sich dann für mich ein langjähriger Tauschkontakt mit nem anderen Teenie nach Finnland (auch für Filme, Mukke), der ebenfalls kulturell/als Brieffreundschaft sehr interessant war. So bekam ich aus Finnland tagebuchartig das wilde Leben mit "hab wieder gesoffen, um die Alte klar zu machen", und auch eine Bestätigung, dass Klischees nicht immer nur Klischees sein müssen. :D

  • Interessanterweise erinnere ich mich sehr gut an den Tag an dem ich von FvGs Tot im Heise Ticker las.

    Ein schöner sommerlicher Tag, ich bin mit meiner Frau Abends zu unserem Lieblingitaliener, hab auf der Terasse 2 Gläser Rotwein getrunken und ich hatte den ganzen Tag ein lächeln auf den Lippen.

    Nachtrag:

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    Nachtrag2:

    Das ist doch schon wieder ein Fehler in der Matrix der Wetterbericht zu dem Datum sagt Regen, vieleicht verwechsel ich das mit der Meldung seiner Verurteilung?!

    Egal, ich hab mich in beiden Fällen ein wenig gefreut.