Es ist kompliziert. Die generelle Maskenpflicht gilt nur in "geschlossenen Räumen, die öffentlich oder im Rahmen eines Besuchs- oder Kundenverkehrs zugänglich sind" §4 Abs. 1 der niedersächsichen Corona Verordnung - somit erstmal nicht für Privatveranstaltungen.
Dafür gilt gemäß §4 Abs. 3:
"(3) Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nach Absatz 1 gilt nicht
[...]
2. für die Teilnahme an einer privaten Veranstaltung mit höchstens 25 , im Fall der Geltung der Warnstufe 2 mit höchstens 15, im Fall der Geltung der Warnstufe 3 mit höchstens 10, Teilnehmerinnen und Teilnehmern zuzüglich Personen, die einen Impfnachweis, einen Genesenennachweis oder einen Nachweis über eine negative Testung vorlegen, Kindern sowie Schülerinnen und Schülern gemäß § 8 Abs. 8, unabhängig vom Veranstaltungsort"
Also müssten schon mindestens 26 Ungeimpfte da sein, damit es eine Maskenpflicht gäbe, bei einer 2G-Plus-Veranstaltung ja schon ausgeschlossen.
Bleibe aber trotzdem diesmal zu Hause, Kontakte allgemein einschränken ist ja das Gebot der Stunde.