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letzter Beitrag von Snoopy am

Buch aus PDF-Datei drucken und binden lassen

  • Ich bin über einen Kollegen auf einen Anbieter gestossen, der neben dem Vertrieb von eigenen Büchern auch die Möglichkeit anbietet, aus PDF-Dateien Bücher drucken und binden zu lassen. Auch in Einzelauflage!


    Ich habe aus einer Laune heraus dort vor einigen Tagen drei Bücher in Auftrag gegeben, die ich zur Zeit wegen einem Projekt öfter als PDF geöffnet habe. Es handelt sich um sogenannte "Remastered" Ausgaben alter Bücher für den BBC-Rechner, die die BBC-Community (u.a. die Autoren selbst) aufbereitet ("remastered") und zum privaten Eigengebrauch veröffentlicht haben.


    Ich hatte bei dem Preis keine große Erwartungen, aber einen Versuch war es mir mal wert. Ich habe mir drei DIN A5-große Taschenbücher (Softcover) machen lassen. Es gibt auch die Auswahl als Hardcover oder Ringbindung. Die Preise für die Softcover finde ich für eine Einzelauflage sehr günstig und wollte erst einmal damit versuchen, damit nicht zu viel Geld in den Sand gesetzt wird: 182 Seiten für 5,82 EUR / 360 Seiten für 8,77 EUR / 518 Seiten für 11,45 EUR


    Heute kamen die Bücher an (nach 6 Werktagen) und ich muss sagen: Wow! Das hätte ich so nicht erwartet. 8o


    Die Bücher sind wirklich top, super wertiges Papier und sehr gute Rückenklebung. Die stehen einem Taschenbuch aus dem Buchladen in nichts nach. Alle Achtung, das hätte ich für den Preis nicht erwartet. :thumbup:


    Achtung: (leider unbezahlte :D ) Werbung: Der Online-Anbieter nennt sich epubli.de



    Das Ganze ist recht einfach:


    - Man sucht sich eine PDF-Datei aus, die man als Buch haben will.


    - Man registriert sich kostenlos bei epubli.de


    - Dann wählt man "Druckprojekt starten" (oder so ähnlich) aus.


    - Hier gibt man dann den Buchtitel, Autor usw. an


    - Dann lädt man die PDF hoch, die anschließend von der Seite geprüft wird, ob und wie sie für den Druck geeignet ist.


    - Dann gestaltet man sein Cover (mit PDFs oder Bilder als Cover und Rückseite)



    - Und bestellt das Ganze dann, nachdem man dort seine Bankdaten für die Lastschrift eingegeben hat. :)


    Es wird 8 bis 10 Werktage als Dauer angegeben, meine drei Bücher waren nach 6 Werktagen bei mir.



    Wer also Lust und Interesse an "nagelneuen" alten Büchern hat, der kann das ja gerne mal ausprobieren. Ich war wirklich von dem Preis-/Leistungsverhältnis sehr angenehm überrascht.


    Hier noch paar Fotos von meinen bestellten Büchern:






  • Die Frage bleibt: darf ich einfach so ein altes C64-Buch welches ich im Internet als PDF finde einfach so an eine Druckerei schicken ?

    Du darfst für den Privatgebrauch ein Werk - also auch ein Buch - vervielfältigen, sofern eine Reihe von Bedingungen erfüllt sind. Im Zusammenhang "gedrucktes Buch" dürfte die wichtigste Bedingung sein, dass keine "offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage" für die Vervielfältigung verwendet wird.


    Ein PDF eines 30 Jahre alten Buchs aus der F64-Cloud erfüllt meine Definition von "offensichtlich rechtswidrig". Ich habe keine Ahnung wie Anwälte das sehen - tippe aber auf "genau gleich".


    In der Praxis dürfte das aber herzhaft belanglos sein. Privatpersonen wegen so etwas zu belangen rentiert sich aufgrund der benötigten Arbeitszeit und Sachkenntnis für Abmahnanwälte nicht - sie müssten dir ja nachweisen, dass du das PDF nicht etwa selbst erstellt hast. Ganz abgesehen davon, dass bei einer Kopie für den Privatgebrauch ja niemand außer dir und dem Drucker von der Kopie Kenntnis hat.

    Meist steht ja im Buch "Kein Nachdruck" erlaubt", dann wird so ein Nachdruck recht schnell zum "Raubdruck":


    https://de.wikipedia.org/wiki/Nachdruck

    Dabei geht es um Stückzahlen > 1, die dann der Öffentlichkeit angeboten werden, das ist ein komplett anderes Feld als private Kopien.

  • Man sollte natürlich daran denken, dass man nicht aus Versehen 100 Stück des gleichen Buches bestellt. Dann wird es mit dem Argument "privater Eigenbedarf" etwas schwierig. ;)


    Ein Exemplar drucken zu lassen ist nichts anderes als eine Kopie eines Buches im Copyshop machen zu lassen. Wir reden hier von einem Exemplar zur privaten Nutzung und nicht zum Anbieten bei ebay & Co! :)


    Bei den erwähnten drei Büchern ist es eh kein Problem, da diese von den Rechteinhabern explizit zur privaten Eigennutzung freigegeben sind.

  • Ich habe heute Abend mit einem befreundeten Kollegen telefoniert, der in der Rechtsabteilung der Firma arbeitet, für die ich momentan arbeite. Bei der Gelegenheit habe ich ihn auch mal auf die Rechtsfrage beim diesem Thread angesprochen, um hierzu auch was schreiben zu können.


    Gleich vorneweg: Auch wenn er schon berufsbedingt deutlich rechtskundiger als ich ist, sind die von mir zusammengefassten Aussagen von ihm ausdrücklich nicht als verbindliche Rechtsberatung zu sehen!


    Also ... jede Druckerei sichert sich in ihren Geschäftsbedingungen dahingehend ab, dass der Auftraggeber zusichert, dass er alle notwendigen Rechte am Druckwerk besitzt. Das macht auch epubli in seinen AGB im §9. Das müssen sie schon deshalb machen, falls jemand auf sie als Hersteller der Bücher, die jemand unerlaubt verbreitet und veröffentlicht, zutritt.


    Hier reden wir allerdings nicht von einem Nachdruck in größerer Stückzahl zur Veröffentlichung gedacht, sondern von einem Druckauftrag über ein Exemplar zur privaten Nutzung. Ein Buch, das man selbst eingescannt oder abgetippt hat, darf man z.B. bedenkenlos zur eigenen Verwendung vervielfältigen lassen. Insofern müsste ein Rechteinhaber erst einmal nachweisen, dass man das Buch nicht selbst eingescannt hat, sondern aus "offensichtlich rechtswidriger" Quelle.


    Das war soweit die Theorie, meinte mein Kollege, und jetzt zur Praxis:


    Von dem Druckauftrag wissen der Kunde und die Druckerei.


    Der Kunde möchte für sich das Buch machen lassen und die Druckerei verdient durch das Drucken von Büchern Geld. Wer sollte davon irgendjemanden informieren, solange es sich nicht um offensichtlich rechtswidrigen Inhalte handelt, die wohl gemeldet werden müssen (z.B. Kinderpornografie o.ä.)? Und selbst wenn eine Druckerei - warum auch immer - meint, dass etwas mit dem Inhalt "nicht stimmt", dann wird sie sich allerhöchstens weigern, das Buch zu drucken. Bei epubli in den AGBs (§9.3: epubli behält sich das jederzeitige Recht vor, alle Inhalte auf deren Rechtmäßigkeit zu überprüfen und ohne Angabe von Gründen zu löschen und/oder sie nicht zu produzieren.).


    "Unzulässige" Bücher zu melden ist für die Druckerei zusätzliche Arbeit und Stress und nicht eingenommenes Geld. Ganz abgesehen von der Schwierigkeit, bei so alten Büchern überhaupt noch einen Rechteinhaber zu finden, den das interessiert, wenn sich jemand ein Buch drucken lässt, damit er es sich zu Hause ins Regal stellen kann.



    Um es nochmal deutlich zu sagen:


    Wir reden hier nach wie vor von der Herstellung eines Exemplars, das man selbst verwenden will.


    Stapelweise Bücher bestellen und verkaufen zu wollen, ist ganz klar keine Eigennutzung!



    Zum Abschluss zitierte mein Kollege noch ein Sprichwort mit Kirche und Dorf ... ;)

  • Ein Exemplar drucken zu lassen ist nichts anderes als eine Kopie eines Buches im Copyshop machen zu lassen. Wir reden hier von einem Exemplar zur privaten Nutzung und nicht zum Anbieten bei ebay & Co! :)

    Ja, so sieht das aus.

    Beim Copyshop ist es auch noch ein Sonderfall, weil auf Kopiergeräte automatisch eine pauschale Zwangsabgabe an die VG Wort geleistet wird. Die VG Wort ist eine Verwertungsgesellschaft, die für die Vergütung von Autoren beim Vervielfältigen ihrer Werke zuständig ist. Das funktioniert nach einem Verteilungsschlüssel - ähnlich wie bei der GEMA und GVL für Musik. Bei einer Druckerei wird AFAIK keine VG Wort-Zahlung geleistet. Das könnte dann bei einer größeren Anzahl von Büchern sicherlich Probleme mit den Urhebern geben. Denn ganz allgemein: Berufsmäßige Autoren, Journalisten usw. leben davon, dass ihre Texte bezahlt werden. Sonst würden sie ja praktisch gratis arbeiten - wer will das schon :-)

    Bei einzelnen Privatkopien ist es kein Problem. Bei 30 Jahre alten Büchern zu Retro-Rechnern ist die Wahrscheinlichkeit sowieso gering, dass sich noch ein Autor oder Verlag meldet. Wo kein Kläger, da kein Richter. Das Urheberrecht gilt natürlich auch bei alten Werken ohne Einschränkung weiter. Es erlischt in Deutschland erst 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Erst danach ist das Werk "allgemeinfrei" und kann von jedem in beliebiger Auflage vervielfältigt werden. Ein Autor kann natürlich auch schon vorher seine Bücher freigeben, wenn er es möchte. Haben einige ja sogar schon gemacht.

  • Heute wurde nochmal ein Buch geliefert. Im Gegensatz zu den oben erwähnten Taschenbüchern (Softcover) habe ich mir dieses Mal ein Buch mit Ringbindung in DIN A5 drucken lassen.


    Bücher mit Ringbindung lassen sich leichter zum Lesen und Markieren neben die Tastatur legen (z.B. wie die Commodore-Handbücher).


    Die 388 Seiten in DIN A5 haben 16,56 EUR + 2,95 EUR Versand gekostet.


    Mit der Qualität bin ich auch hier sehr zufrieden. Die Bindung macht einen stabilen Eindruck und das Cover und die Rückseite sind ebenfalls sehr stabil.


    Ich hänge einfach mal paar Fotos davon an, falls sich jemand einen Eindruck davon machen möchte.





  • Gefällt mir sehr gut die Qualität.

    Ich werde mir die Seite mal merken, da das Handbücher drucken für den MEGA65 auch noch ansteht.