GEOS MP3 ready to use Image

Es gibt 24 Antworten in diesem Thema, welches 3.209 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (14. April 2021 um 12:55) ist von -trb-.

  • bis einschliesslich 2.5 in deutsch.

    Nochmal:

    Geos 64 V2.5 ist Geos 64 V2.0 in deutsch mit zusätzlicher Software aus Deutschland (GUC). V2.5 gab es nur im deutschsprachigen Raum. Der Name wurde wohl von Markt&Technik (oder wie sie damals korrekt hießen (MSPI??)) erfunden.

    Soweit mir bekannt war der letzte Rechteinhaber für das deutsche Geos V2.x ein gewisser Herr Renz...

    Das was man da bei M.Randall zu finden ist, ist Geos V2.0 US. Geos V2.x US <> Geos V2.x DE.

    Gruß

    Werner

  • Hallo Cpt. Hardy,

    hier eine Möglichkeit, das Ramlinkdos unter Windows, direkt in Vice einzubinden. Hatte ich schon mal in der Rubrik “Ramlink in Vice einbinden“ angehängt. Kannst Du ja mal probieren.........:)

    Gruß Jojo

  • Das was man da bei M.Randall zu finden ist, ist Geos V2.0 US. Geos V2.x US <> Geos V2.x DE.

    Da stellt sich dann die Frage, ob Maurice Randall überhaupt Ansprechpartner für die Rechteverwertung dder deutschen GEOS Version ist. Sind die Rechte für die deutsche Version nicht erst an M&T und dann an PPE (M. Renz) gegangen? Ganz davon abgesehen ist es auch fraglich, ob für eine Software, die mittlerweile seit 30 Jahren nicht mehr weiterentwickelt und vertrieben wird, überhaupt noch ein schützenswertes Recht besteht oder eingeklagt werden kann/sollte.

    Schwieriges Thema, leider.

    M.M.n. sollten etwaige Rechteinhaber die Software komplett als Public Domain freigeben bzw. der "Gemeinfreiheit" zuordnen, da sich damit wohl kaum noch Gewinn erwirtschaften lässt und auch anderweitig wohl kein Schaden angerichtet würde.

  • Ganz davon abgesehen ist es auch fraglich, ob für eine Software, die mittlerweile seit 30 Jahren nicht mehr weiterentwickelt und vertrieben wird, überhaupt noch ein schützenswertes Recht besteht oder eingeklagt werden kann/sollte.

    Das deutsche Urheberrecht z.B. ist da eindeutig. Einerseits. Andererseits wird es vermutlich in der Regel niemanden interessieren. Das heißt aber natürlich noch nicht, dass man sich sicher fühlen kann.


    M.M.n. sollten etwaige Rechteinhaber die Software komplett als Public Domain freigeben bzw. der "Gemeinfreiheit" zuordnen, da sich damit wohl kaum noch Gewinn erwirtschaften lässt und auch anderweitig wohl kein Schaden angerichtet würde.

    Es gibt halt weder eine Pflicht noch einen Automatismus dafür. Leider.