Alles anzeigenEs war deine Aussage: Rechtlich ließe sich das hier nicht klären.
Doch mit einem Wort: Illegal.Der Kauf des Moduls ohne Wiederverkaufsabsicht und ohne eigene Vervielfältigung (also Kopien davon machen) ist für den Käufer strafrechtlich nicht strafbar (was für eine Wortkonstruktion! ).
Zitat... der bloße Kauf oder die Einfuhr einer Raubkopie stellt also noch keine strafrechtlich relevante Nutzungshandlung nach § 106 Abs. 1 UrhG dar.
Das Modul zu kaufen und dieses selbst benutzen ist rein strafrechtlich gesehen "nicht auf dem Radar".
§ 106 Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke
Für den Verkäufer oder wenn man das Modul selbst wieder verkauft, sieht es strafrechtlich natürlich anders aus. Also wenn man sich statt einem Modul 100 Module des Spiels bestellt, dann wird das Argumentieren natürlich deutlich schwerer.
Soviel zu "Rechtshaare spalten".
Aus "keine Straftat" wird dadurch keine Legale Kopie.
Zu schnell fahren ist zunächst auch keine Straftat.