Alles anzeigenAlles anzeigenEs war deine Aussage: Rechtlich ließe sich das hier nicht klären.
Doch mit einem Wort: Illegal.Der Kauf des Moduls ohne Wiederverkaufsabsicht und ohne eigene Vervielfältigung (also Kopien davon machen) ist für den Käufer strafrechtlich nicht strafbar (was für eine Wortkonstruktion!
).
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Zitat... der bloße Kauf oder die Einfuhr einer Raubkopie stellt also noch keine strafrechtlich relevante Nutzungshandlung nach Bitte melde dich an, um diesen Link zu sehen. dar.
Das Modul zu kaufen und dieses selbst benutzen ist rein strafrechtlich gesehen "nicht auf dem Radar".
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Für den Verkäufer oder wenn man das Modul selbst wieder verkauft, sieht es strafrechtlich natürlich anders aus. Also wenn man sich statt einem Modul 100 Module des Spiels bestellt, dann wird das Argumentieren natürlich deutlich schwerer.
Soviel zu "Rechtshaare spalten".
Aus "keine Straftat" wird dadurch keine Legale Kopie.
Zu schnell fahren ist zunächst auch keine Straftat.
Wie man moralisch so einen Kauf sieht, ist die eine Sache.
Rein rechtlich gesehen ist halt nun mal sowohl der Kauf als auch die Einfuhr eines Moduls zum reinen Eigengebrauch kein Problem. Die aktuelle Rechtslage ist hier in Deutschland eindeutig.
Anders verhält es sich bei Käufern, die rechtswidrig hergestellte Vervielfältigungsstücke eines Datenträgers nur zum eigenen privaten Gebrauch erworben haben. Weder der bloße Ankauf noch die Einfuhr beinhalten eine urheberrechtlich relevante Nutzungshandlung gemäß §§ 15 ff. UrhG. Solange der Käufer die Raubkopie also nicht verwertet, indem er sie beispielsweise im Internet zugänglich macht (§ 19a UrhG), liegt keine Urheberrechtsverletzung vor.
_ Ansprüche aus dem Markenrecht
Auch Ansprüche nach dem MarkenG bestehen bei einem nicht gewerblich handelnden Käufer nicht. Erneut gilt: Das Markenrecht setzt ein Handeln im geschäftlichen Verkehr voraus.
Ergebnis: Wer als Privatperson Raubkopien kauft, begeht also noch keinen Urheberrechtsverstoß. Problematisch ist allerdings der gewerbsmäßige Import von rechtswidrig vervielfältigten Datenträgern.
Solange ich das Spiel/Modul weder kopiere noch weitergebe/verkaufe kann "Big N" davon halten was es will. Es gibt hier aktuell keine Rechtsgrundlage, irgendwas gegen den Käufer zu unternehmen. Das Schlimmste was passieren kann, ist dass der Zoll das Modul behält.