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Z̵̰͊ͮ̏͗͐ͣ̒A̬̲̪̣̤͆̍̚L̥̦̈ͬ́G͏͉O̝̞̣̜̬͂̐ ҉̲̦̜̫I̛̟̥̯̳͂̽̃̈́̐S̿̃̑͆̓ͦͯ͏̘̣̝̹̙̣̮ ͔̳͚̞̖̙̥͌͗ͧ̅̓́̊͢Ţ͙̗́ͦ́̅O̩̼̠̣̺͐̊ͪN̦̄ͧ͒Y͓̺͍̖͂ͦͯ͝ͅ ̞̘͇̣͐̓ͤ̇͐T͚͖̑̿ͯ̃͐̋͡Ḧ̡̻͚͔̳̙̤́̀̽̋ͥ̚E̵͉̤̻̘̰͆ ͑̄҉̞̗͓̣͍P̵̝̘̼͍̱͌̍̾͒ͅO̸ͭN̺ͦ̀ͫÝ͖̦ͤ̒̃̽̾̚
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Huch? Wer hat sich denn da mit einer meiner Emailadressen angemeldet? Frau wer?
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Subject: Ihre Anmeldung auf top-of-software.de
Sehr geehrte Frau <Unbekannter_Name>,
willkommen bei www.top-of-software.de!
Um Ihren Zugang frei zu schalten, öffnen Sie bitte folgende Internetadresse: xxx. Jetzt nur noch Ihre Zugangsdaten (...) eingeben und Sie haben sofort Zugang zu den Inhalten. Bewahren Sie Ihre Zugangsdaten an einem sicheren Ort auf. (...)
Viel Spaß beim Stöbern!
Mit freundlichen Grüßen
www.top-of-software.de
So, die unbekannte Person hat also sogar vollen Namen und Anschrift hinterlassen und nur bei der eMail Mist gebaut. Das ist doch herrlich - da wird sich das schnell aufklären lassen. Sehr schön auch der Hinweis auf das Geburtsdatum und das Drohen mit der Strafanzeige. Da mir gerade langweilig war, habe ich mal geantwortet.
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Subject: Ihre Rechnung für www.top-of-software.de
(...)
<Unbekannter_Name>
<Strasse_in_$Ort>
<$Ort_in_Ostdeutschland>(...)
Anmeldung auf www.top-of-software.de
Sehr geehrte Frau <Unbekannter_Name>,
wir freuen uns, dass Sie unseren Dienst auf www.top-of-software.de nutzen und bitten Sie daher folgenden Betrag an uns zu überweisen:
Beschreibung: 12-Monatszugang für www.top-of-software.de, Anmeldung vom 13.03.2010, 8,00 EUR / Monat, Zahlung laut AGB ein Jahr im Voraus
Preis: 96,00 EUR. Im Bruttobetrag ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten.
Bitte begleichen Sie den Gesamtbetrag von 96,00 EUR bis zum 04.04.2010 auf das nachfolgende Konto...)
Sollten Sie den oben genannten Betrag nicht innerhalb der Frist überweisen, entstehen Ihnen zusätzliche Mahnkosten.
Weitere Informationen zur Rechnung: Sie haben sich auf der Seite http://www.top-of-software.de/46/ angemeldet und erhalten dafür ein Jahr Zugang zu den Inhalten. Bei Ihrer Anmeldung haben Sie das komplette Anmeldeformular mit Ihrem Namen, Anschrift, Geburtsdatum und E-Mailadresse ausgefüllt. Des Weiteren haben Sie die AGB und Datenschutzerklärung akzeptiert und das Widerrufsrecht zur Kenntniss genommen.(...)
Sollten Sie bei der Angabe Ihres Geburtsdatums 02.03.1983 falsche Angaben gemacht haben, liegt ein Betrugsdelikt vor. Eine Strafanzeige behalten wir uns diesbezüglich vor.
Ihre IP-Adresse <Keine_meinem_ISP_zugeordnete_IP> haben wir bei der Anmeldung (genauer Zeitpunkt: 13.03.2010, 12:51:33 Uhr) gespeichert. Es ist dadurch möglich über den verwendeten Provider <Nicht_mein_ISP> den Verursacher der Anmeldung zu ermitteln.(...)
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Ich bin nicht <Unbekannte_Person> und ich wohne nicht in <$Ort_in_Ostdeutschland>. Ich kenne auch keine <Unbekannte_Person>. Ich habe auch keine Ahnung wer Sie sind. Ich habe keinerlei Geschäftsbeziehung mit Ihnen. Die email-Adresse info@xxx.de löschen Sie bitte umgehend aus Ihrem Mailverteiler und bestätigen mir die Löschung - jedwede weitere Zusendung unverlangter email werde ich als Spam ansehen und entsprechend beim Bundesverband Verbraucherzentrale zur Meldung bringen. Da Sie offensichtlich eine Postadresse vorliegen haben, sollten Sie es am besten mal auf dem normalen Postweg versuchen.
Gut, es war vermutlich auch zuviel verlangt, das jemand tatsächlich mal reinschaut, was ich geschrieben habe. Also eine weitere Antwort von mir. Mir beginnt die Sache zwar Spass zu machen, aber die sollen sich doch mal an die echte Person wenden.
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Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
sie haben sich bei uns angemeldet und erhalten dafür ein Jahr Zugang zu den Inhalten auf unserer Homepage. Bei Ihrer Anmeldung haben Sie das komplette Anmeldeformular mit ihrem Namen, Anschrift, Geburtsdatum und E-Mailadresse ausgefüllt.
Des Weiteren haben Sie die AGB und Datenschutzerklärung akzeptiert und das Widerrufsrecht zur Kenntnis genommen.
Ihre IP-Adresse haben wir bei der Anmeldung gespeichert. Es ist dadurch möglich den Verursacher der Anmeldung zu ermitteln.
Bitte begleichen Sie deshalb die 96€ innerhalb der Frist. Sollten Sie der Zahlung dennoch nicht nachkommen, müssen Sie mit einer Mahnung bzw. einem Schreiben unseres Rechtsanwaltes rechnen, wodurch Ihnen weitere Kosten entstehen.
Bitte geben Sie als Verwendungszweck auf jeden Fall Ihre Kundennummer an, damit wir Ihre Zahlung korrekt zuordnen können.
Verwendungszweck: xxx (usw)
Oh ha - ich scheine ein hartnäckiger Fall zu sein - da muss ein schweres Geschütz aufgefahren werden! Her mit dem Formbrief für schwierige Fälle!
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Hallo,
Ich habe mich nicht bei Ihnen angemeldet, denn ich bin nicht <Unbekannter_Name> und ich wohne nicht in <$Ort_in_Ostdeutschland>. Ich verwende auch nicht <Nicht_mein_ISP> als ISP. Einem Schreiben ihres Anwalts sehe ich daher sehr gelassen entgegen - meine Anwältin freut sich auch über Kleinaufträge. Wer auch immer sich bei Ihnen angemeldet hat - behelligen Sie diese Person. Da sie Namen, Adresse usw haben, dürfte das ja kein Problem für Sie darstellen. Daher nocheinmal: Ich habe keinerlei Geschäftsbeziehung mit Ihnen. Die email-Adresse info@xxx.de löschen Sie bitte umgehend aus Ihrem Mailverteiler und bestätigen mir die Löschung.
Das ist niedlich. Ich bin doch nicht jeck und gebe eine EV ab, damit die meinen Namen und Anschrift herausbekommen - dann ist ja der Spass sofort vorbei. Okay also, wieder freundlich antworten und dabei gute Ratschläge geben.
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Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
bestätigen Sie uns dies bitte nochmals umgehend mit einer eidesstattlichen Versicherung, dass Sie mit absoluter Sicherheit von sich behaupten können, Ihre Daten niemals bei uns eingetragen zu haben. Bitte beachten Sie dass mit Hilfe der übermittelten IP-Adresse wir uns vorbehalten eine Strafanzeige gegen Unbekannt zu erstatten. Nachdem wir von Ihnen das unten genannte Musterexemplar einer eidesstattlichen Versicherung erhalten haben, können Sie Ihre Rechnung als hinfällig betrachten. Wir können nur eidesstattliche Versicherungen akzeptieren, die wir mit Ihrer Original Unterschrift über den Postweg erhalten. (...hier folgt das EV Formular...)
Diesmal vergehen ein paar Tage. bis ich endlich Antwort erhalte. Man hat beschlossen, alles zu ignorieren und schickt einfach den nächsten Formbrief im Ablauf, d.h. die Mahnung. Das ist irgendwie enttäuschend.
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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wiederhole erneut, dass ich nicht die von Ihnen gesuchte Person bin und mich auch nicht am 13.03.2010 mit der IP <Keine_meinem_ISP_zugeordnete_IP> bei www.top-of-software.de/46/ angemeldet habe. Die Beweislast insoweit liegt zweifelsfrei bei Ihnen, so dass ich keine Veranlassung für die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung sehe. Selbstverständlich steht es Ihnen frei, den Rechtsweg zu beschreiten. Dem sehe ich erwartungsvoll entgegen.
Mit vorzüglicher Hochachtung
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Subject: Mahnung www.top-of-software.de
(...)
MAHNUNG
Sehr geehrte Frau <Unbekannter_Name>,
leider haben Sie Ihre Rechnung RE0310387710 vom 28.03.2010 bis zum heutigen Tage nicht ausgeglichen. Durch den Mehraufwand sind uns weitere Kosten entstanden. Wir fordern Sie letztmalig auf den offenen Gesamtbetrag zu überweisen:
Beschreibung: 12-Monatszugang für www.top-of-software.de, Anmeldung vom 13.03.2010, 8,00 EUR / Monat, Zahlung laut AGB ein Jahr im Voraus
Preis: 96,00 EUR, Mahnkosten: 3,00 EUR
Bitte begleichen Sie den Gesamtbetrag von 99,00 EUR bis zum 11.04.2010 auf das nachfolgende Konto:
(...)
Sollte weiterhin keine Zahlung erfolgen, sehen wir uns gezwungen unseren Rechtsanwalt mit der Einziehung der Forderung zu beauftragen, wodurch Ihnen weitere Kosten entstehen würden. Vermeiden Sie dies durch eine rechtzeitige Zahlung!
Zu Ihrer Information teilen wir Ihnen Folgendes mit: Der Internetprovider <Nicht_mein_ISP> speichert die IP-Adresse <Keine_meinem_ISP_zugeordnete_IP> welche bei der Anmeldung auf der Seite www.top-of-software.de übermittelt wurde. Unter Hinzuziehung des genauen Anmeldezeitpunkts (siehe Rechnung) ist es den Ermittlungsbehörden möglich die Adresse des Anschlussinhabers festzustellen. Sollte weiterhin kein Zahlungseingang erfolgen, behalten wir uns gerichtliche Schritte vor.
Ihre Rechnung RE0310387710 finden Sie noch einmal im E-Mail Anhang.
Sollten Sie inzwischen bezahlt haben, betrachten Sie die Mahnung als gegenstandslos.
(...MfG usw...)
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Das hat wohl kurz für etwas Verwirrung gesorgt - die Kommunikation kam in's Stocken und ich machte mir Hoffnung. Herausgekommen ist dann aber leider wieder nur ein Formbrief exakt wie die dritte eMail, der sich nur im erhöhten Betrag und dem Wort "erneut" bei der Zahlungsfrist unterschied. Herrschaften - so kommen wir nicht weiter! Versuchen wir es also nochmal proaktiv.
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Sehr geehrte Damen und Herren,
können wir den ganzen Prozess nicht etwas abkürzen? Es ist doch für beide Seiten eine reine Zeitverschwendung, wenn Sie mir weiterhin Mahnungen für eine mir gänzlich unbekannte Person per email zusenden. Erwirken Sie doch bitte umgehend ein Mahnverfahren beim zuständigen Gericht oder erheben Sie direkt Klage. Dann habe ich endlich meine Ruhe. Ich möchte Sie bei der Gelegenheit noch einmal dazu auffordern, die email-Adresse info@xxx.de umgehend aus Ihrem Mailverteiler zu löschen und mir die Löschung zu bestätigen.
Mit vorzüglicher Hochachtung,
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Sehr geehrte Damen und Herren,
endlich kommt Bewegung in die Sache. Bitte warten sie gar nicht erst die Frist ab, sondern übergeben Sie die Sache unverzüglich Ihrem Rechtsanwalt, damit er alle notwendigen rechtlichen Schritte einleiten kann.
Mit vorzüglicher Hochachtung,
Z̵̰͊ͮ̏͗͐ͣ̒A̬̲̪̣̤͆̍̚L̥̦̈ͬ́G͏͉O̝̞̣̜̬͂̐ ҉̲̦̜̫I̛̟̥̯̳͂̽̃̈́̐S̿̃̑͆̓ͦͯ͏̘̣̝̹̙̣̮ ͔̳͚̞̖̙̥͌͗ͧ̅̓́̊͢Ţ͙̗́ͦ́̅O̩̼̠̣̺͐̊ͪN̦̄ͧ͒Y͓̺͍̖͂ͦͯ͝ͅ ̞̘͇̣͐̓ͤ̇͐T͚͖̑̿ͯ̃͐̋͡Ḧ̡̻͚͔̳̙̤́̀̽̋ͥ̚E̵͉̤̻̘̰͆ ͑̄҉̞̗͓̣͍P̵̝̘̼͍̱͌̍̾͒ͅO̸ͭN̺ͦ̀ͫÝ͖̦ͤ̒̃̽̾̚
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Langeweile.Wieso machst du dir überhaupt die Mühe zu antworten ? Ich hätte schon die erste Email in den Spamfilter getan und alles Folgende ignoriert.
Und das gute Gefühl, das ich niemals eine Mahnung erhalten werde, da diese zugestellt werden muss.
Und das gute Gefühl, das ich niemals eine Mahnung erhalten werde, da diese zugestellt werden muss.
vorsicht.... das hatten wir doch kürzlich erst hier, eine per email gesendete abmahnung gilt durchaus als zugestellt.
ich würde auch zeitnah anzeige erstatten.... aber nicht gegen diese firma, sondern gegen unbekannt (aka die person die sich mit deiner mailadresse angemeldet hat). ausserdem, falls du dazu in der lage bist (zb selbstständig bist) die arbeitszeit die für die beantwortung deren emails draufgeht fein in rechnung stellung (pauschal eine stunde arbeit)
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Und wer soll dann die Rechnung von Anta bezahlen ? Unbekannt oder der Anwalt der ihm auf den Sack geht ?
Meiner Meinung nach sollte die Kanzlei die Kosten übernehmen da die wohl nicht in der Lage sind mit Anta sachlich
zu kommunizieren.
Z̵̰͊ͮ̏͗͐ͣ̒A̬̲̪̣̤͆̍̚L̥̦̈ͬ́G͏͉O̝̞̣̜̬͂̐ ҉̲̦̜̫I̛̟̥̯̳͂̽̃̈́̐S̿̃̑͆̓ͦͯ͏̘̣̝̹̙̣̮ ͔̳͚̞̖̙̥͌͗ͧ̅̓́̊͢Ţ͙̗́ͦ́̅O̩̼̠̣̺͐̊ͪN̦̄ͧ͒Y͓̺͍̖͂ͦͯ͝ͅ ̞̘͇̣͐̓ͤ̇͐T͚͖̑̿ͯ̃͐̋͡Ḧ̡̻͚͔̳̙̤́̀̽̋ͥ̚E̵͉̤̻̘̰͆ ͑̄҉̞̗͓̣͍P̵̝̘̼͍̱͌̍̾͒ͅO̸ͭN̺ͦ̀ͫÝ͖̦ͤ̒̃̽̾̚
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Mahnung != Abmahnung.vorsicht.... das hatten wir doch kürzlich erst hier, eine per email gesendete abmahnung gilt durchaus als zugestellt.
Mahnung != Abmahnung.
Zwei unterschiedliche Sachen.
Desweiteren ist eine Mahnung (kann von jedem, der eine Forderung hat oder glaubt zu haben, durchgeführt werden - siehe fünfte eMail) nicht identisch mit einem gerichtlichen Mahnverfahren, welches beim Amtsgericht beantragt und durchgeführt wird (und letztendlich in einem Vollstreckungsbescheid mündet).
Und das gute Gefühl, das ich niemals eine Mahnung erhalten werde, da diese zugestellt werden muss.
vorsicht.... das hatten wir doch kürzlich erst hier, eine per email gesendete abmahnung gilt durchaus als zugestellt.
ich würde auch zeitnah anzeige erstatten.... aber nicht gegen diese firma, sondern gegen unbekannt (aka die person die sich mit deiner mailadresse angemeldet hat). ausserdem, falls du dazu in der lage bist (zb selbstständig bist) die arbeitszeit die für die beantwortung deren emails draufgeht fein in rechnung stellung (pauschal eine stunde arbeit)
))
))))
Da gibts noch ganz andere Dinger. Ist zwar etwas viel Zeuch, weil ich das zu hoch aufgelöst eingescant hab, aber zeigt mal ganz nett, was in unserem "Rechtsstaat" so alles geht... Du musst ja nicht mal was angestellt haben. Wenn du dich nicht wehrst, gehts ganz schnell in die Hose. Allerdings natürlich nur, wenn das über offizielle Kanäle ging. :-)vorsicht.... das hatten wir doch kürzlich erst hier, eine per email gesendete abmahnung gilt durchaus als zugestellt.
Z̵̰͊ͮ̏͗͐ͣ̒A̬̲̪̣̤͆̍̚L̥̦̈ͬ́G͏͉O̝̞̣̜̬͂̐ ҉̲̦̜̫I̛̟̥̯̳͂̽̃̈́̐S̿̃̑͆̓ͦͯ͏̘̣̝̹̙̣̮ ͔̳͚̞̖̙̥͌͗ͧ̅̓́̊͢Ţ͙̗́ͦ́̅O̩̼̠̣̺͐̊ͪN̦̄ͧ͒Y͓̺͍̖͂ͦͯ͝ͅ ̞̘͇̣͐̓ͤ̇͐T͚͖̑̿ͯ̃͐̋͡Ḧ̡̻͚͔̳̙̤́̀̽̋ͥ̚E̵͉̤̻̘̰͆ ͑̄҉̞̗͓̣͍P̵̝̘̼͍̱͌̍̾͒ͅO̸ͭN̺ͦ̀ͫÝ͖̦ͤ̒̃̽̾̚
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