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epo

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101

Friday, September 24th 2010, 11:43am

sony kann mich mal...letztes update hat zugangsdaten für us und ösi account gelöscht...die hab ich mir doch nicht aufgeschrieben...ich hasse sony...
no technics - just gaming

controlport2

Es war schon immer etwas teurer keinen Geschmack zu haben

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102

Friday, September 24th 2010, 11:46am

Er spielt mit seinem Enkel ja online (Tekken oder son Kram), wird dann wohl so gewesen sein.

DoReCo #37 am 22.06.2013 - Infos HIER!

SNK

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103

Friday, September 24th 2010, 1:33pm

Quoted

am besten die von dir verlinkte seite auch mal lesen, dann siehst du auch das man damit ca nichts aufregendes machen kann, fast alles davon kannst du mit dem normalen xbm ansehen und ändern.
Am besten den von mir verfassten Beitrag auch mal genauer lesen, dann siehst duch auch, dass ich damit nichts anderes gemeint habe. Fast alles von davon kann du mit normalem Verstand in meinen Beiträgen ansehen, aber nicht ändern :)

Quoted


sony kann mich mal...letztes update hat zugangsdaten für us und ösi account gelöscht...die hab ich mir doch nicht aufgeschrieben...ich hasse sony...
Bist du dir sicher, dass sie gesperrt worden sind? Es hieß zwar immer, dass Sony keine Multi-Accounts duldet, aber unternommen haben sie dagegen eigentlich nie etwas. Allerdings gab es einige Berichte darüber, dass es mit dem neusten 3.5 Update Probleme beim einloggen in das PSN gab, sowohl über ausländische Accounts als auch über den deutschen. Zudem gab es vor ein paar Tagen Wartungsarbeiten im PSN, wobei es zu ähnlichen Problemen kam. Vielleicht liegt es daran.

epo

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104

Friday, September 24th 2010, 2:07pm

es standen halt meine anmeldedaten für die accounts nicht mehr in den eingabefeldern, die eigentlich gespeichert sind...(waren)
komischerweise standen die aber beim deutschen account weiterhin drin...
also musste ich mir einen neune us account anlegen, ging auch...sony stinkt...
no technics - just gaming

SNK

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105

Saturday, September 25th 2010, 6:00pm

Quoted

Quoted

Am besten den von mir verfassten Beitrag auch mal genauer lesen, dann siehst duch auch, dass ich damit nichts anderes gemeint habe.

soso
Ich hatte eigentlich gehofft, hier im Forum auf erwachsene und vernünftige Menschen zu treffen. Doch leider hab ich wohl vergessen, dass mit steigendem Alter Senilität und Altersstarrsinn zunehmen. Deshalb sei dir verziehn!


Und wieder zum Thema:


@epo
Und ich dachte du wurdest komplett aus dem PSN verbannt wegen den Multiaccounts. Aber wenn sie "nur" gelöscht worden sind und du dich wieder neu registrieren kannst, gehts ja noch ;)


Ich habe heute mal die erste Homebrew für die PS3 erfolgreich getestet: das Programm PS3 FTP Server. Auf der Suche danach bin ich auf ein anderes Tool gestoßen, welches die Umwandlung von PS3 ISOs in das pkg-Format erlaubt mit dem man Spiele und Programme auf der PS3 starten kann. Zusammen mit dem PS3 FTP Server, dem PS3 Media Server sowie einem normalen FTP-Programm lassen sich diese direkt vom PC auf PS3 Festplatte ziehen und umgekehrt. Was das bedeutet, kann sich wohl jeder selber denken. Wenn nun irgendwann mal das JB Update kommen sollte, hat Sony endgültig verloren.

106

Sunday, September 26th 2010, 9:28am

Und Du guckst bald wieder von draussen zu wenn Du wieder so anfängst wie Du vor Deiner Sperre aufgehört hast.
I wanted to make this world better, but god denied to give me the sources...

Ace

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107

Saturday, October 16th 2010, 12:45pm

Sony mahnt deutsche Jailbreak-Stick-Besteller ab.

Quelle: http://winfuture.de/news,58848.html

In den vergangenen Tagen bekamen zahlreiche Personen aus Deutschland
Post von den Anwälten des Elektronikkonzerns Sony. Dies war angeblich
dann der Fall, wenn sie einen Jailbreak-USB-Stick aus dem Ausland
bestellt haben.


Dabei handelt es sich um eine Abmahnung samt Forderung nach einer
Unterlassungserklärung. Ursprünglich wurde darauf der Zoll im Zuge der
Kontrolle einer Lieferung aus Hong Kong aufmerksam. Wie die Bezeichnung
"PS3 Break" bereits verrät, handelt es sich dabei um USB-Sticks, mit denen sich
der Kopierschutz der Playstation 3 umgehen lässt.


Da in Deutschland die Einfuhr von Geräten, mit denen sich
Kopierschutz-Mechanismen umgehen lassen, verboten ist, wurde die Ware
vom Zoll zunächst zurückgehalten. Geht es nach den Anwälten des
japanischen Elektronikkonzern Sony, so sollen die Kunden einer
Vernichtung der Sticks zustimmen. Zudem sollen die Ansprüche auf
Herausgabe der Ware an Sony abgegeben werden, berichtet 'Heise'.


Abgesehen davon spricht sich Sony dafür aus, dass sich die Kunden in
Form von einer Unterlassungserklärung dazu bereit erklären, keine Geräte
zum Umgehen des Kopierschutzes der PS3 zu erwerben. Sollten sich daran
nicht gehalten werden, so droht eine Strafe von mindestens 5100 Euro.
Wird die angesprochene Erklärung nicht unterzeichnet, so könnte es
überdies zu einem Gerichtsverfahren kommen, heißt es von Sony.

DJ SID

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108

Saturday, October 16th 2010, 1:10pm

Kleine Frage: Müssen die Abgemahnten jetzt schon eine Abmahngebühr oder änhliches bezahlen?
In den Farbtopf gefallen

Patrick123

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109

Saturday, October 16th 2010, 1:50pm

Bevor ich so ne Erklärung unterschreiben würde ( wie weit sind wir denn schon ? ), würde ich nen Video drehen in dem ich die tolle Playsi mit vor die Tür nehme, genüsslich mit nem Basi drauf einkloppe :hammer: und anschliessend in nen Laden gehe und mir ne Xbox 360 kaufen würde.

Das ganze schicke ich denen dann zu mit dem Hinweiß das ich nu kein Playsi Besitzer mehr bin und gar nix unterschreiben muß. :winke:

Soviel zu Kunde ist König :D

Erst Playsi andrehen und dann drohen :bgdev

Denke eine Playsi 4 kriegen die nicht mehr so locker unters Volk gebracht

sauhund

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110

Saturday, October 16th 2010, 3:01pm

ich würde diese meldung auch für einen bluff halten. zwar ist die einfuhr von geräten die einen kopierschutz umgehen nicht legal - nur umgeht dieser stick eben auch exakt garkeinen kopierschutz, zumindest nicht in der ausgelieferten form. (ohne den nicht enthaltenen backup manager spielt das ding null kopien) das: http://www.atmel.com/dyn/products/tools_…sp?tool_id=3879 kann genau das gleiche (und ist billiger =D)

wer davon ab so dumm ist diesen stick in australien zu bestellen (und nicht irgendeine der zig alternativen freien methoden zu nehmen) der hats dann eh nicht anders verdient =)

Quoted

Bevor ich so ne Erklärung unterschreiben würde ( wie weit sind wir denn schon ? )

ich glaube ja das die meissten hier nicht die eier hätten im falle des falles eine strafbewerte unterlassungserklärung nicht zu unterschreiben.
http://www.hitmen-console.org http://magicdisk.untergrund.net
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Tronix2009

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Saturday, October 16th 2010, 5:14pm

Ich denke es gibt einfach auch keine grosse Alternative als diesen Schrieb zu unterschreiben. Ich würde ihn aber vorher noch etwas abändern lassen von nem Anwalt, sodass man da auch wirklich auf der sicheren Seite ist.. aber ansonsten macht es wohl nicht viel Sinn sich wegen dem Teil viel mehr Ärger und Rennereien aufzuhalsen.

Ace

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112

Saturday, October 16th 2010, 5:30pm

Ich denke es gibt einfach auch keine grosse Alternative als diesen Schrieb zu unterschreiben. Ich würde ihn aber vorher noch etwas abändern lassen von nem Anwalt, sodass man da auch wirklich auf der sicheren Seite ist.. aber ansonsten macht es wohl nicht viel Sinn sich wegen dem Teil viel mehr Ärger und Rennereien aufzuhalsen.
In dem Fall hast Du die Wahl das Ganze zu ignorieren oder eine abgeänderte Unterlassungserklärung abzuliefern. Letzteres gibts fertige Vordrucke im Netz und würde ich generell bei allen Unterlassungsaufforderungen vorziehen.

113

Sunday, October 17th 2010, 6:39am

Ich denke es gibt einfach auch keine grosse Alternative als diesen Schrieb zu unterschreiben.

Heise sieht das auch so. Ich bin jedoch der Meinung, dass Sony mir nachweisen müsste, dass ich Kopien laufen lassen will. Oder kann man mit dem Stick nichts anderes machen, z.B. Homebrew, MKV-Unterstützung, Linux?
c64-longplays.de: Spiele durchgespielt als Videos
Doctor Creep Real Estate:
Karten & Longplays für The Castles of Doctor Creep

FXXS

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114

Sunday, October 17th 2010, 7:00am

Wieso sollte man unterschreiben man hätte den Stick bestellt? Gibt es dafür einen Beweis? (Beweis den Sony oder der Zoll haben, die Lieferadresse allein ist jedenfalls keiner oder haben sie auch den Versender hopps genommen? Ok wenn der schon so doof ist und PS3 auf den Stick schreibt auch nicht sooo unwahrscheinlich)

Man sollte Sony stattdessen den Ausdruck über die erfolgreich Hoodauktion schicken in der die PS3 verkauft wurde und schriftlich zusichern das man kein Kunde in Zukunft sein wird... (DAS trift die eher als die Zerstörung der bezahlten Hardware...)

aber gut Nintendo ist auch nicht wirklcih besser fürchte ich... (owohl.. die haben doch (bisher) "nur" Händler abgemahnt oder irre ich da?? http://www.netzwelt.de/news/76661-ninten…wii-modder.html )

EDIT: der Heise text ist auch Käse, wieso sollte Iphone Jailbreaken legal sein und PS3 Jailbreaken nicht? man kann dank dem Stick mit der PS3 doch auch das ursprünglich nutzbare Linux reinstallieren oder irre ich da??
EDIT2: laut Heisekommentare sind das simple USB-Platinen auf denen ein Atmel drauf ist... hmmm ist dann das XS-1541 auch potentiell ein böser PS3 Jailbreaker??
( erst jack wolfskim beim SD2IEC und nun SoNie beim XS-1541 potentieller Abwahnmahner... :weg:)

sl FXXS

Tronix2009

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Sunday, October 17th 2010, 3:12pm

Äh, also zunächst mal reicht wohl als Beweis dass Deine Adresse auf dem Einschreibe-Brief aus HongKong steht.. falls Du behauptest, ihn nicht bestellt zu haben und auch von dem Verkäufer aus China keine Bezahldaten wie Paypal oder Kreditkartendaten herausgegeben werden, würde es immer noch zu einer Situation kommen können in der Du Dir einen Anwalt nehmen müsstest um Deine Unschuld zu beweisen. Und auch falls Dir das gelingen sollte, müsstest Du danach auch auf jeden Fall noch Deinen Anwalt bezahlen, es sei denn Du bist für diese Fälle rechtschutzversichert. Nur die Gerichtskosten würde der Verlierer tragen. Und diesen ganzen Stress sich anzutuen oder eine "abgeänderte" Unterlassenserklärung zurückzuschicken, fällt die Wahl nicht schwer.. auch die PS3 zu verkaufen wird den Abmahn-Anwälten nicht ausreichen. Es ist ja zu beachten dass diese Abmahnung und Unterlassenserklärung einen zunächst nichts kostet wenn man die unterschrieben zurückschickt.. nur FALLS man nochmal irgendwann (auch noch in 20 Jahren) auffällt, etwas was als illegal im zusammenhang mit Sony-Produkten steht, bestellt oder gekauft zu haben, wird eine ganz saftige Geldstrafe fällig.. deswegen sollte man die Erklärung anpassen bevor man sie zurückschickt.
Simple Usb-Platinen wie zb der OpenKubus sind auch soweit ich weiss bisher noch nicht beanstandet worden.. da ist denke ich nichts nachzuweisen.. aber alles wo etwas mit PS3, PS, Break, Jailbreak oder Fotos von der PS3 drauf sind, ist eindeutig. Die Shops in Asien werden wohl bald reagieren und den Kram eher mit Phantasienamen oder völlig neutral verschicken.. das machen die leider erst wenn massive Probleme aufgetreten sind und für die bereits bestellten ists dann zu spät..

Wiesel

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Sunday, October 17th 2010, 6:01pm

würde es immer noch zu einer Situation kommen können in der Du Dir einen Anwalt nehmen müsstest um Deine Unschuld zu beweisen.


Wir sind in einem Rechtsstaat, da gilt grundsätzlich die Unschuldsvermutung. Nur Schuld muss bewiesen werden - wenn das nicht geht, gilt "Im Zweifel für den Angeklagten". Sollte ein Gericht anders entscheiden, kannst Du durch alle Instanzen und dann immer noch zu irgendeinem Gerichtshof für Menschenrechte - wenn Du die Eier hast, Dich durch einen solchen juristischen Sumpf zu quälen.

Ich kann mir kaufen was ich will, solange es mindestens einen legalen Zweck hat. Wenn ich eine Baseballschläger kaufe, dann will ich doch hoffen, dass man mir glaubt, ich möchte damit Baseball spielen. Wenn ich einen USB-Stick kaufe, auf dem ein Atmel drauf ist, dann will ich doch hoffen, dass man mir abnimmt, ich möchte für diesen Atmel Software entwickeln.

Und wenn ich einen PS3-Jailbreak kaufe, will ich doch hoffen, dass man mir abnimmt, dass ich für die PS3 in meiner Freizeit was programmieren will. Niemand kann mir vorschreiben, was ich mit *meiner* Hardware mache. Solange ich geltendes Recht nicht aktiv breche (sozusagen mit rauchendem Colt erwischt werde), sollte alles im grünen Bereich sein . Breche ich schon das Gesetz, wenn ich meine eigene Software laufen lasse? War da nicht was, dass ich ein "end-user license agreement" grundsätzlich ignorieren kann, weil in Deutschland das Gesetz über solchen Vereinbarungen steht?

Wenn ich ein Bücherregal kaufe, dann ist das sicher in erster Linie für Bücher gedacht. Wenn Ikea mich jetzt aber verklagt, weil ich Metallwinkel kaufe, mit denen ich das Regal 90 Grad gedreht aufhänge, welche Aussicht auf Erfolg hätte das wohl? Ich meine, bloß weil mich die Metallwinkel in die Lage versetzen, eine illegale Pflanze in diesem Bücherregal zu züchten, sind die Winkel dann illegal und muss ich dann eine Unterlassungserklärung unterschreiben?

Jens
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Sunday, October 17th 2010, 6:39pm

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Ich kann mir kaufen was ich will, solange es mindestens einen legalen Zweck hat. Wenn ich eine Baseballschläger kaufe, dann will ich doch hoffen, dass man mir glaubt, ich möchte damit Baseball spielen. Wenn ich einen USB-Stick kaufe, auf dem ein Atmel drauf ist, dann will ich doch hoffen, dass man mir abnimmt, ich möchte für diesen Atmel Software entwickeln.

leider ist die formulierung im gesetz etwas schwammiger, im zweifelsfall ist so ein device auch schon nicht legal wenn der "hauptzweck" die umgehung des kopierschutzes ist. gerade bei modchips tendieren die gerichte auch in diese richtung (womit sie in praktisch allen fällen ja auch völlig richtig liegen =P)

Quoted

Und wenn ich einen PS3-Jailbreak kaufe, will ich doch hoffen, dass man mir abnimmt, dass ich für die PS3 in meiner Freizeit was programmieren will.

haha, vergiss es. dir wird man idr nichtmal abnehmen das du überhaupt in irgendeiner form konsolen programmieren könntest =P

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Niemand kann mir vorschreiben, was ich mit *meiner* Hardware mache. Solange ich geltendes Recht nicht aktiv breche (sozusagen mit rauchendem Colt erwischt werde), sollte alles im grünen Bereich sein . Breche ich schon das Gesetz, wenn ich meine eigene Software laufen lasse? War da nicht was, dass ich ein "end-user license agreement" grundsätzlich ignorieren kann, weil in Deutschland das Gesetz über solchen Vereinbarungen steht?

der DMCA erlaubt sogar explizit das umgehen eines kopierschutzes wenn dieses dazu dient eigene software laufen zu lassen und das ganze anders nicht erreicht werden kann. ist aber derzeit rechtlich alles nicht glasklar, und das ist auch *genau* der grund aus dem sony nun mit solchen aktionen versucht was sie eben versuchen.

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Wenn ich ein Bücherregal kaufe, dann ist das sicher in erster Linie für Bücher gedacht. Wenn Ikea mich jetzt aber verklagt, weil ich Metallwinkel kaufe, mit denen ich das Regal 90 Grad gedreht aufhänge, welche Aussicht auf Erfolg hätte das wohl? Ich meine, bloß weil mich die Metallwinkel in die Lage versetzen, eine illegale Pflanze in diesem Bücherregal zu züchten, sind die Winkel dann illegal und muss ich dann eine Unterlassungserklärung unterschreiben?

auch hobbygärtner die in deutschland in legalen "growshops" legale dinge wie leuchtmittel, erde und dünger kauften kriegten (ist garnicht so lange her, halbes jahr oder sowas) schon besuch von den kleinen grünen männchen, und selbige shops bekamen massiven ärger.

und wer auf der beobachtungsliste landen will kann ja einfach mal ins gartencenter fahren und sich da die karre mit dünger voll laden.... und bei der rückfahrt beim örtlichen chemiehandel nen 20 liter kanister ammoniak. oder so.

und auf demos gelten seit neulich feste schuhe als gefährlicher gegenstand, und sind damit potentiell legaler anlass für knüppel in deinen rippen. vonwegen rechtsstaat und so =P
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Sunday, October 17th 2010, 6:49pm

der DMCA erlaubt sogar explizit das umgehen eines kopierschutzes wenn dieses dazu dient eigene software laufen zu lassen und das ganze anders nicht erreicht werden kann. ist aber derzeit rechtlich alles nicht glasklar, und das ist auch *genau* der grund aus dem sony nun mit solchen aktionen versucht was sie eben versuchen.


Dann fehlt doch eigentlich nur sowas wie eine open-source-homebrew-Szene, die PD-Software für die PS3 online stellt, dann ist der *Hauptzweck* eines solchen Sticks eben die Öffnung für eben diese PD-Software (z.B. Demos).

Jens
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Sunday, October 17th 2010, 9:02pm

Und auch falls Dir das gelingen sollte, müsstest Du danach auch auf jeden Fall noch Deinen Anwalt bezahlen, es sei denn Du bist für diese Fälle rechtschutzversichert. Nur die Gerichtskosten würde der Verlierer tragen. Und diesen ganzen Stress sich anzutuen oder eine "abgeänderte" Unterlassenserklärung zurückzuschicken, fällt die Wahl nicht schwer..
?? wenn man vor Gericht gewinnt bezahlt der unterlegene Gegner alle (gericjhtlich akzeptiereten) Anwaltskosten, das kann aber bei Teilsiegen und damit geteilten Kosten dann trotzdem für beide was kosten... im übrigen halte ich es für falsch einfach so etwas zu unterschreiben OHNE einen Anwalt zu konsultieren... die 100 bis 200 Euro sollte man schon übrig haben, bevor man versehentlich einen blanco Scheck ausstellt der innerhalb 30 Jahren fällig sein kann...
(hey sony hat deine adresse, rate mal an wen die damit Pakete schicken können, auch wenn es wahrscheinlciher ist dass ein mißliebiger Arbeitskollege, Nachbar oder Facebookbekanter sich so rächen möchte weil ihm deine Nase doch nicht passt.)
Achso, die Rechtschutzversicherung wird wahrscheinlich nicht zahlen, urheberechtsstreite schließen die gerne aus den Leistungkatalog aus...

mal davon ab das ich nicht weiß ob der stick nun nur ein reines Atmega Entwicklungsboard ist und man die Rechtswidrigkeit nur vom Namen herleiten möchte oder ob es da noch Besonderheiten gibt...

in solchen Fällen bin ich aber froh das ich weder eine aktuelle Konsole besitze noch mir aus dem Ausland Sachen zuschicken lasse und im Internet nicht meine persönlichen Daten rausrücke...

BTW: da Sony Music ja wieder 100% Tochter ist, passt ja auch diese schöne Lied: http://www.youtube.com/watch?v=niJWmdnxEFc&#t=15s :weg:

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Sunday, October 17th 2010, 11:46pm

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Dann fehlt doch eigentlich nur sowas wie eine open-source-homebrew-Szene, die PD-Software für die PS3 online stellt, dann ist der *Hauptzweck* eines solchen Sticks eben die Öffnung für eben diese PD-Software (z.B. Demos).

guter ansatz, scheitert nur leider daran das man dafür auch einen weg braucht legal derartige software zu erstellen - und den gibts im moment nicht wirklich (alles was es bisher so gibt wurde mit dem sony sdk gemacht - mit einer ausnahme, dem jailbreak selber - DER wäre amüsanterweise das einzige existierende legale homebrew =))

Quoted

mal davon ab das ich nicht weiß ob der stick nun nur ein reines Atmega Entwicklungsboard ist und man die Rechtswidrigkeit nur vom Namen herleiten möchte oder ob es da noch Besonderheiten gibt...

der stick ist im prinzip das at90usb "key" board, minus allem was man nicht braucht - und wird ohne software geliefert. die rechtswidrigkeit liegt tatsächlich im namen und dem angepeilten einsatzzweck.
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