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Am besten den von mir verfassten Beitrag auch mal genauer lesen, dann siehst duch auch, dass ich damit nichts anderes gemeint habe. Fast alles von davon kann du mit normalem Verstand in meinen Beiträgen ansehen, aber nicht ändern
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am besten die von dir verlinkte seite auch mal lesen, dann siehst du auch das man damit ca nichts aufregendes machen kann, fast alles davon kannst du mit dem normalen xbm ansehen und ändern.

Bist du dir sicher, dass sie gesperrt worden sind? Es hieß zwar immer, dass Sony keine Multi-Accounts duldet, aber unternommen haben sie dagegen eigentlich nie etwas. Allerdings gab es einige Berichte darüber, dass es mit dem neusten 3.5 Update Probleme beim einloggen in das PSN gab, sowohl über ausländische Accounts als auch über den deutschen. Zudem gab es vor ein paar Tagen Wartungsarbeiten im PSN, wobei es zu ähnlichen Problemen kam. Vielleicht liegt es daran.
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sony kann mich mal...letztes update hat zugangsdaten für us und ösi account gelöscht...die hab ich mir doch nicht aufgeschrieben...ich hasse sony...
Ich hatte eigentlich gehofft, hier im Forum auf erwachsene und vernünftige Menschen zu treffen. Doch leider hab ich wohl vergessen, dass mit steigendem Alter Senilität und Altersstarrsinn zunehmen. Deshalb sei dir verziehn!
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Am besten den von mir verfassten Beitrag auch mal genauer lesen, dann siehst duch auch, dass ich damit nichts anderes gemeint habe.
soso

und anschliessend in nen Laden gehe und mir ne Xbox 360 kaufen würde.


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Bevor ich so ne Erklärung unterschreiben würde ( wie weit sind wir denn schon ? )
In dem Fall hast Du die Wahl das Ganze zu ignorieren oder eine abgeänderte Unterlassungserklärung abzuliefern. Letzteres gibts fertige Vordrucke im Netz und würde ich generell bei allen Unterlassungsaufforderungen vorziehen.Ich denke es gibt einfach auch keine grosse Alternative als diesen Schrieb zu unterschreiben. Ich würde ihn aber vorher noch etwas abändern lassen von nem Anwalt, sodass man da auch wirklich auf der sicheren Seite ist.. aber ansonsten macht es wohl nicht viel Sinn sich wegen dem Teil viel mehr Ärger und Rennereien aufzuhalsen.
Ich denke es gibt einfach auch keine grosse Alternative als diesen Schrieb zu unterschreiben.
)würde es immer noch zu einer Situation kommen können in der Du Dir einen Anwalt nehmen müsstest um Deine Unschuld zu beweisen.
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Ich kann mir kaufen was ich will, solange es mindestens einen legalen Zweck hat. Wenn ich eine Baseballschläger kaufe, dann will ich doch hoffen, dass man mir glaubt, ich möchte damit Baseball spielen. Wenn ich einen USB-Stick kaufe, auf dem ein Atmel drauf ist, dann will ich doch hoffen, dass man mir abnimmt, ich möchte für diesen Atmel Software entwickeln.
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Und wenn ich einen PS3-Jailbreak kaufe, will ich doch hoffen, dass man mir abnimmt, dass ich für die PS3 in meiner Freizeit was programmieren will.
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Niemand kann mir vorschreiben, was ich mit *meiner* Hardware mache. Solange ich geltendes Recht nicht aktiv breche (sozusagen mit rauchendem Colt erwischt werde), sollte alles im grünen Bereich sein . Breche ich schon das Gesetz, wenn ich meine eigene Software laufen lasse? War da nicht was, dass ich ein "end-user license agreement" grundsätzlich ignorieren kann, weil in Deutschland das Gesetz über solchen Vereinbarungen steht?
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Wenn ich ein Bücherregal kaufe, dann ist das sicher in erster Linie für Bücher gedacht. Wenn Ikea mich jetzt aber verklagt, weil ich Metallwinkel kaufe, mit denen ich das Regal 90 Grad gedreht aufhänge, welche Aussicht auf Erfolg hätte das wohl? Ich meine, bloß weil mich die Metallwinkel in die Lage versetzen, eine illegale Pflanze in diesem Bücherregal zu züchten, sind die Winkel dann illegal und muss ich dann eine Unterlassungserklärung unterschreiben?
der DMCA erlaubt sogar explizit das umgehen eines kopierschutzes wenn dieses dazu dient eigene software laufen zu lassen und das ganze anders nicht erreicht werden kann. ist aber derzeit rechtlich alles nicht glasklar, und das ist auch *genau* der grund aus dem sony nun mit solchen aktionen versucht was sie eben versuchen.
?? wenn man vor Gericht gewinnt bezahlt der unterlegene Gegner alle (gericjhtlich akzeptiereten) Anwaltskosten, das kann aber bei Teilsiegen und damit geteilten Kosten dann trotzdem für beide was kosten... im übrigen halte ich es für falsch einfach so etwas zu unterschreiben OHNE einen Anwalt zu konsultieren... die 100 bis 200 Euro sollte man schon übrig haben, bevor man versehentlich einen blanco Scheck ausstellt der innerhalb 30 Jahren fällig sein kann...Und auch falls Dir das gelingen sollte, müsstest Du danach auch auf jeden Fall noch Deinen Anwalt bezahlen, es sei denn Du bist für diese Fälle rechtschutzversichert. Nur die Gerichtskosten würde der Verlierer tragen. Und diesen ganzen Stress sich anzutuen oder eine "abgeänderte" Unterlassenserklärung zurückzuschicken, fällt die Wahl nicht schwer..

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Dann fehlt doch eigentlich nur sowas wie eine open-source-homebrew-Szene, die PD-Software für die PS3 online stellt, dann ist der *Hauptzweck* eines solchen Sticks eben die Öffnung für eben diese PD-Software (z.B. Demos).
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mal davon ab das ich nicht weiß ob der stick nun nur ein reines Atmega Entwicklungsboard ist und man die Rechtswidrigkeit nur vom Namen herleiten möchte oder ob es da noch Besonderheiten gibt...
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