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letzter Beitrag von Sloopie am

[kickstarter] Commodore 64: a visual Commpendium (ft. RGCD)

  • Moin Leute


    Ich will keine Schleichwerbung oder derartiges machen, aber RGCD bringt über Kickstarter ein Projekt raus.
    Das ganze nennt sich RGCD A Visual Compendium. :thumbsup:


    LG.
    Sven
    EDIT by FXXS: Überschrift angepasst, war ursprünglich:
    "RGCD A Visual Compendium - Kickstarter Projekt"

  • Hallo,


    das ist absolut keine Werbung, sondern betrifft ja genau diese Zielgruppe. So ein Projekt sollte meiner Meinung nach auch unterstützt werden, denn das sieht nicht nur vielversprechend aus, sondern ist auch sehr kunstvoll gemacht. Also mich hat es angesprochen und ich habe 60 Pfund mitgebacken.


    Hier mal ein Link dazu:


    Klick Mich an für Kickstarter Projekt


    Klick mich an für RGCD News


    Vielleicht möchten ja noch ein Paar Leute dieses Projekt unterstützen, das Buch sieht sehr vielversprechend aus und evtl. fühlt sich ja noch jemand dadurch angesprochen.



    Viel Spaß beim "Backen"


    Tom / Pentagon


  • so ganz verstehe ich aber nciht, wieso man 320x240 Pixel auf doppelseiten verteilt, mir wären Einzelseiten und dafür doppelt soviele Motive wohl lieber. Naja bin eh nicht die Zielgruppe.
    sl FXXS


    Um ehrlich zu sein, ich habe hier auch gemischte Gefühle:
    An sich toll, das jemand sowas schön designtes Buch erstellt.


    Das Buchcover sieht toll aus und sicher wird es auch printtechnisch und design-technisch eine schöne Sache....aber irgendwie überzeugt mich das Video mit den Beispielen nicht wirklich, um es zu backen.
    Es ist mir zu wenig Substanz, was es inhaltlich genau enthalten wird. Nur ein paar Screenshots/Titelbilder und ein Streifenscreen (!) machen noch kein Buch, das ich unbedingt will, auch wenn schön designed wird.
    Ok, ein, zwei Interviews sind auch drin.

  • Zitat

    Das Buchcover sieht toll aus und sicher wird es auch printtechnisch und design-technisch eine schöne Sache....aber irgendwie überzeugt mich das Video mit den Beispielen nicht wirklich, um es zu backen.
    Es ist mir zu wenig Substanz, was es inhaltlich genau enthalten wird. Nur ein paar Screenshots/Titelbilder und ein Streifenscreen (!) machen noch kein Buch, das ich unbedingt will, auch wenn schön designed wird.
    Ok, ein, zwei Interviews sind auch drin.


    Ich verstehe das eher als Kunstband und dann macht das auch Sinn. Mir gefällt sowas ganz gut, ich steh auf "minimal Design". Muss ich haben ;)


    Gruß
    Tom / Pentagon

  • Das wird bestimmt ein schönes Buch – sicherlich ein gern gesehenes Geburtstagsgeschenk in unseren Kreisen.


    Ich frage mich, wie man so ein Buch rechtlich hinbekommt. Müsste man nicht eigentlich von jedem Rechte-Inhaber der Original-Grafiken die Erlaubnis zur Screenshot-Veröffentlichung einholen (was ja gerade bei Abandon-Software nicht leicht wäre)?


    Ich frage nach, weil mir auch ein pixeliges Kunstprojekt vorschwebt – allerdings kein Buch. Grundsätzlich habe ich schon Ahnung von Copyrights, Marken-, Bild- und Nutzungsrechten – aber hier scheint es eine rechtliche Lücke (Kunst?, Journalistik?, Schöpfungshöhe?) zu geben, die man nutzen kann. Oder hofft Sam Dyer einfach, dass sich kein Rechte-Inhaber meldet, um ihm das Leben schwer zu machen?

  • Zitat

    Müsste man nicht eigentlich von jedem Rechte-Inhaber der Original-Grafiken die Erlaubnis zur Screenshot-Veröffentlichung einholen


    ein jurist würde vermutlich zwischen direktem benutzen der originalen bilder (nicht erlaubt, passiert hier aber auch nicht) und einer photografischen reproduktion unterscheiden. analog zu einem bildband mit zeitgenössischer kunst, da kann dir auch kein künstler verbieten die fotos seiner kunstwerke zu zeigen (auch wenn das manche versuchen)

  • analog zu einem bildband mit zeitgenössischer kunst


    Wäre mir neu, dass man für eine "Reproduktion" keine Rechte (entweder vom Künstler, dessen Nachfahren bis 70 Jahre nach seinem Tod, des ausstellenden Museums oder anderer Rechteinhaber, wie Getty Images) einholen muss. Du darfst nicht einmal ein nicht von Christo abgesegnetes Foto vom "eingepackten" Reichstag veröffentlichen – trotz Panoramarechts.


    Und was soll dein "direktes benutzen" sein? Wenn ich einen Monitor verkaufe, auf dem sich das Startbild von Giana Sisters eingebrannt hat? ;)


    Hast du ein paar juristische Quellen zu deiner Aussage oder ist das mehr so geraten?

  • Verhüllungsurteil


    keine Ahnung wie das nach angelsächsischen recht beurteilt wird. Aber "Grauzone" hört sich ncith danach an als ob er sicher wäre, dass das gut geht...

    Zitat

    The final 'grey area' is around copyright. Now, I have NO intention of been dishonest or annoying anyone so I have done my absolute best to get permission where possible for the imagery used. Some of these companies are 30 years old and no longer exist so are impossible to track down. I have gained written permission from Oliver Frey and the various map websites. EVERY SINGLE image used will be credited with the owners details. This book is celebrating the wonderful artwork and in no instances will it be manipulated or altered in any way.


    As said, this is a grey area and I have done my absolute best. Technically as it is a reference book, I did not even need to gain permission but wanted to purely out of common courtesy.

    (ganz unten auf der Kickstarterseite)


    sl FXXS


  • quelle?



    Bei Christo ging es um Postkarten, also einen "Verkauf seines Werkes" (Zumal er das selbst mache). Ich denke - analog zu Christo - ist das eine Frage der Auslegung. Postkarten schwierig, aber ein Buch mit den "historischen" "architektonischen" Besonderheiten nach der Wende bzw. grafisch herrausragende Softwarewerke der 80er Jahre dürften dort schon weniger schwierig sein. Auch müsste sich ein Rechteinhaber erstmal rühren und im Zweifel auch legitimieren ...


    Ich mag das hier nicht schlecht Kickstarter Projekt nicht schlecht reden, jedoch könnte so etwas doch jeder für sich selbst machen (Fotobuch), oder sehe ich das hier falsch?

  • Bei Christo ging es um Postkarten, also einen "Verkauf seines Werkes" (Zumal er das selbst mache). Ich denke - analog zu Christo - ist das eine Frage der Auslegung.


    danke, der link von fxxs geht leider nicht. das ist auch was ich mit "direktem" verwenden meinte, also die verwertung des werks als solches (die natürlich auch eine reproduktion, zb in form einer postkarte, sein kann) ... im gegensatz zur abbildung im rahmen der berichterstattung. über ersteres müssen wir nicht diskutieren, da ist denke ich jedem klar das man das (idr) nicht darf. bei letzterem allerdings dürfte es je nach art der abbildungen und dem "beiwerk" durchaus erlaubt sein (zb dürfte der versuch eines künstlers irgendwelche ansprüche geltend zu machen weil eins seiner bilder auf einem foto zu sehen ist das im rahmen der berichterstattung zu einer ausstellung erscheint ziemlich aussichtslos sein). das buch hier finde ich da einen interessanten fall, weil die grafiken ja durchaus schon den hauptanreiz ausmachen (sollen sogar) - auf der andren seite darf man (zb im rahmen eines tests) aber durchaus screenshots zeigen, auch in gross und in farbe (und da hat auch kein hersteller was zu melden) ;) einzig bei boulderdash wäre ich persönlich vorsichtig, die spacken sind zu allem fähig =P

  • Das ist was für mich und habs wegen des Mehrwerts der limitierten Cartridge mit 60£ gebackt. :)


    Ebenso :D

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